- Amtsheftung
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Eine Heftung ist eine Befestigung, im engeren Sinne insbesondere eine, die nähend erfolgt.[1] Das zugrundeliegende Verb heften ist im Deutschen bereits im Althochdeutschen des 8. Jahrhunderts belegt. Das Verb ist ein Faktitivum zum ebenfalls seit dem Althochdeutschen verwendeten Adjektiv haft „gefangen, gebunden“.[2]
Der Begriff der Heftung als eine (nur) punktförmige Verbindung findet sich neben dem Nähen beispielsweise auch beim Fixieren von Metallteilen durch einzelne Schweißpunkte. Punktuelle Verbindungen liefern auch die Heftklammer und die Heftzwecke (Reißzwecke).
Das Heften von Büchern geschah ursprünglich, ähnlich wie beim Nähen, durch einen Heftfaden oder durch Heftgarn. In diesem Zusammenhang ist die Heftnadel die Nadel eines Buchbinders.[1] Der Begriff Heft in der Bedeutung „Schreibheft“ entstand im 16. Jahrhundert als Rückbildung zu heften und bedeutet insofern „das Geheftete“.[2] Der Heftrand ist ein freigelassener Rand bei Brief- und Druckbögen.
Abheften
Ein Hefter beziehungsweise eine Heftmappe ist eine Ablagemappe für Schriftstücke (Papier).[1] Von Ausnahmen abgesehen (vgl. Badische Aktenheftung) werden heute zur Ablage Aktenordner, Hängeordner oder Schnellhefter verwendet. Beim Abheften von Dokumenten wird unterschieden zwischen:
- kaufmännischer Heftung (neue Schriftstücke von oben, neuestes Dokument oben)
- Amtsheftung bzw. Behördenheftung (neue Schriftstücke von unten, neuestes Dokument hinten)
Einzelnachweise und Fußnoten
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