Jugendmigrationsdienst

Jugendmigrationsdienst
Logo des Jugendmigrationsdienstes

Der Jugendmigrationsdienst (JMD) unterstützt jugendliche Migranten und Migrantinnen mit individuellen Angeboten und durch professionelle Begleitung bei ihrem Integrationsprozess im neuen Lebensumfeld.

Inhaltsverzeichnis

Trägerstrukturen

Gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) unterhalten die in der Bundesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit zusammengeschlossenen Trägergruppen:

Internationaler Bund,
Deutsches Rotes Kreuz (DRK) und
Der Paritätische Wohlfahrtsverband (DPWV),

etwa 415 Jugendmigrationsdienste (früher Jugendgemeinschaftswerke), die junge Menschen mit Migrationshintergrund bei integrationsbedingten Problemen begleitend zur Seite stehen. Informationen zu den Standorten der Jugendmigrationsdienste können über das Internetportal aller Jugendmigrationsdienste abgerufen werden (einfach auf der Deutschlandkarte auf den zutreffenden Postleitzahlenbereich klicken).

Konzeption der Arbeit der Jugendmigrationsdienste

Ab 2004 sind diese Einrichtungen unter der neuen Bezeichnung „Jugendmigrationsdienste“ weiterentwickelt und den Erfordernissen an eine moderne Integrationspolitik angepasst worden. Die in Kooperation mit den Trägern entwickelten Arbeitsgrundsätze und Rahmenkonzepte wurden Grundlage des Bewillungsbescheids für die Jugendmigrationsdienste.

Einzelfallbegleitung

Mit dem Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes im Jahre 2005 veränderte sich die Arbeit der Jugendmigrationsdienste erneut, da seither die Begleitung der jungen Neuzuwanderinnen und Neuzuwanderer vor, während und nach den Integrationskursen auf der Grundlage des Zuwanderungsgesetzes von den Jugendmigrationsdiensten wahrzunehmen ist.

Zur Verbesserung der Integrationschancen liegt der Schwerpunkt der Integrationsarbeit entsprechend den Grundsätzen zur Durchführung und Weiterentwicklung des Programms 18 im Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) "Eingliederung Junger Menschen mit Migrationshintergrund" vom 1. Januar 2005 vorrangig bei der individuellen Begleitung der nicht mehr schulpflichtigen jungen Neuzuwanderinnen und Neuzuwanderer im Wege des Case Managements.

Mit den Jugendlichen wird ein individueller Förderplan entwickelt, es werden ihnen passgenaue lokale Angebote empfohlen und sie werden bei Bedarf unter anderen an die Arbeitsagenturen, bzw. Arbeitsgemeinschaften nach dem SGB II weitervermittelt. Die entsprechenden „Gemeinsame Handlungsempfehlungen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales bezüglich der Schnittstellen und der Aufgabenverteilung zwischen den Jugendmigrationsdiensten und den Leistungsträgern nach SGB II / III“ ist auf der Website des BMFSFJ eingestellt.

Gruppenarbeit

Diesen Integrationsauftrag erfüllen die Jugendmigrationsdienste neben der Einzelfallbegleitung vor allem mit jugendgemäßen Angebotsformen der Gruppenarbeit

  • Jugendarbeit im offenen Treff,
  • Kurse und Kursreihen mit Jugendbildungsangeboten,
  • interkulturelle Trainings,
  • Heranführen an IT-Technik,
  • Ergänzende Angebote zum Spracherwerb,
  • Sportangebote

Netzwerkarbeit

  • die Vermittlung in Angebote für zugewanderte junge Menschen im örtlichen Netzwerk und Mitarbeit bei der Weiterentwicklung dieser Netzwerke
  • die Initiierung und das Management von anderweitig geförderten Integrationsangeboten für junge Menschen mit Migrationshintergrund

Interkulturelle Öffnung

  • die Initiierung und Begleitung der interkulturellen Öffnung von Diensten und Einrichtungen in öffentlicher und freier Trägerschaft sowie der Netzwerkpartner
  • Coaching von interkulturellen und multikulturellen Angeboten

Weitere Arbeitsfelder

Siehe auch

Weblinks


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