Jugendpresseausweis

Jugendpresseausweis

Der Jugend-Presseausweis ist ein Dokument, das den Inhaber als Nachwuchsjournalisten legitimiert und ihm bei der journalistischen Tätigkeit und Recherche helfen soll.

Der einzige Jugend-Presseausweis, der in Deutschland bundesweit gültig und einheitlich ist, wird vom Dachverband der Jugendpresse e.V., den Landesverbänden der Jugendpresse Deutschland und den Mitgliedsverbänden des Jugendmedinezentrum Deutschland e.V. für nicht hauptberuflich tätige junge Medienmacher bis 27 Jahre ausgestellt.

Grundlage der Herausgabe des Jugend-Presseausweises ist eine Vereinbarung zwischen den Jugendpresseverbänden und dem Deutschen Journalisten-Verband sowie der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union. Die Berufsverbände erkennen den Jugend-Presseausweis an und unterstützen dessen Herausgabe.

Die Vergabe des Jugend-Presseausweises erfolgt nach einheitlichen Richtlinien, die in einer bundesweiten Jugend-Presseausweis-Ordnung festgeschrieben sind: Der Inhaber muss Mitglied bei einem der Vereine sein und jährlich zwei Nachweise der journalistischen Arbeit beim ausstellenden Verband einreichen.

Als Ergänzung zum Jugend-Presseausweis dient das Jugendpresse-Autoschild.

In Österreich wird dieser zu ähnlichen Bedingungen von der Jugendpresse Österreich in Kooperation mit dem Österreichischen Journalistenclub herausgegeben.

Siehe auch

Weblinks


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