- Junger Wein
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Jungwein ist Wein aus der letzten oder höchstens vorletzten Produktion. Anhang 1 Punkt 11 der EU-Weinmarktordung definiert ihn folgendermaßen:
- „Jungwein: der Wein, dessen alkoholische Gärung noch nicht beendet ist und der noch nicht von seiner Hefe getrennt ist.“[1]
Typisch ist seine Spritzigkeit. In Österreich nennt man diesen Wein meist Heurigen (in der Steiermark auch Junker), im Spanischen Vino joven, im Italienischen Novello, im Französischen Nouveau oder Primeur.
Typische Sorten
- Weißweine: Grüner Veltliner, Welschriesling, Müller-Thurgau, Bouvier, Neuburger, Sauvignon Blanc und Muskateller.
- Rotweine: St. Laurent, Pinot Noir, Blauer Portugieser und Zweigelt.
Ein besonders bekannter Jungwein, dessen Eintreffen alljährlich in ganz Europa gefeiert wird, ist der französische Beaujolais nouveau.
Anmerkungen
- ↑ [1] Verordnung (EG) Nr. 1493/1999 des Rates vom 17. Mai 1999 über die gemeinsame Marktorganisation für Wein, deren Anhang 1 gemäß Council Regulation (EC) No 479/2008 of 29 April 2008 on the common organisation of the market in wine, amending Regulations (EC) No 1493/1999, (EC) No 1782/2003, (EC) No 1290/2005, (EC) No 3/2008 and repealing Regulations (EEC) No 2392/86 and (EC) No 1493/1999 beibehalten wird.
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