- Juridischer Akt
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Ein Rechtsakt ist ein Vorgang, der auf die Erzeugung einer Rechtsfolge abzielt.
Die Rechtsfolge kann abstrakten Inhalts sein (Rechtsvorschrift, Rechtsnorm) oder konkreten (auf den Einzelfall) bezogenen Inhalts. Der Rechtsakt kann schriftlich, mündlich oder konkludent (durch schlüssiges Verhalten) ergehen. Privatrechtliche Rechtsakte werden meist als Rechtsgeschäft bezeichnet.
Gegensatz des Rechtsakts ist der Realakt.
Arten
Rechtsakte als juridische Dokumente:
- Gesetz (z.B. Grundgesetz)
- Vertrag (z. B. völkerrechtlicher Vertrag)
- Verwaltungsakt
- Statut
- Verordnung
- Satzung
- Gerichtsentscheidung (z.B. Urteil)
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