- Kabinettstück
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Unter einem Kabinettstück versteht man im engeren Sinne ein meistens kleinformatiges Kunstwerk, das wegen seiner besonderen Verarbeitung, seines Materialwertes, seiner Seltenheit oder Kuriosität in das Kabinett eines Fürsten aufgenommen wird.
Zumeist im Diminutiv „Kabinettstückchen“ wird der Ausdruck auch auf literarische, schauspielerische und sportliche Leistungen ausgeweitet und bezeichnet handwerklich oder technisch überlegene, aber oft selbstverliebte Individual-Leistungen. Im weiteren, vollends ironischen Sinne werden auch besonders absurde Fehlleistungen als „Kabinettstücke“ bezeichnet.
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Kategorie:- Künstlerischer Begriff
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