- Anchisteia
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Anchisteia (griechisch ἀγχιστεία, Verwandtschaftsgruppe) bezeichnet im antiken Griechenland eine abgegrenzte Verwandtschaftsgruppe.
Zur anchisteia gehörten - in den einzelnen Rechtsordnungen unterschiedlich - die Blutsverwandten bis hin zu den Kindern von Cousins 1. Grades, teilweise auch 2. Grades. [1] Jedoch gehörten weder die Ehefrau noch uneheliche Kinder (νόστοι) zu dieser Gruppe, in Athen seit einem von Perikles 451/450 durchgebrachten Gesetz auch nicht Kinder aus einer Ehe mit einer Fremden. [2]
Mitglieder dieser Gruppe hatten in entsprechender Reihenfolge das Recht, Land (kleros), welches einem verstorbenen kyrios aus einem verwandten oikos gehörte, zu erben. Der Anchisteia oblag die Beerdigung ihrer Angehörigen und bei einem Tötungsdelikt die strafrechtliche Verfolgung.
Einzelnachweise
Kategorien:- Griechische Kultur (Antike)
- Rechtsgeschichte (griechische Antike)
- Privatrechtsgeschichte
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