- Kastralgemeinde
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Als Katastralgemeinden bzw. Kastralgemeinden werden in Österreich, in Südtirol und auch in Slowenien und Kroatien Verwaltungseinheiten bezeichnet, die im Grenzkataster oder dem älteren Franziszeischer Kataster als gemeinsam benannte Einheiten geführt werden. Wie der Kataster selbst stammen sie aus der Zeit Kaiser Franz I. aus der Zeit zu Beginn des 19. Jahrhunderts. Heute wird sie in Österreich folgendermaßen definiert:
„Katastralgemeinden sind diejenigen Teile der Erdoberfläche, die im Grenzkataster oder im Grundsteuerkataster als solche namentlich bezeichnet sind“
– § 7 VermG
In Österreich wird die Katastralgemeinde heute im geregelt.
Das Wort selbst kommt von Kataster. Den Begriff gibt es seit der Gründung der Grundbücher in Österreich im Jahr 1770 (in Salzburg ab 1805). Dabei wurde in jeder damaligen Gemeinde ein Grundbuch (Hauptbuch) angelegt. Zur gleichen Zeit wurden in Österreich auch die Hausnummern eingeführt.
War ursprünglich, also im Jahr 1770, eine Gemeinde mit einer Katastralgemeinde ident, kann heute eine Gemeinde durch die verschiedenen Gemeindereformen und Zusammenlegungen im Laufe der Jahrhunderte aus mehreren Katastralgemeinden bestehen.
Entsprechend der Regelung, dass es in Österreich kein Gemeindefreies Gebiet gibt, gehört auch jede Fläche in Österreich einer Katastralgemeinde an.
Nicht zu verwechseln mit den Katastralgemeinden sind die Ortschaften oder Orte, ursprünglich eine Ansammlung von Häusern, die durch eine gemeinsame Konskriptionsnummerierung zusammengefasst wurden. Da diese heute meist durch Hausnummern und Straßennamen ersetzt wurden, kann die Zusammenfassung auch nach anderen Gesichtspunkten, wie etwa räumliche Trennung, erfolgen. Die Begründung einer Ortschaft kann eine Katastralgemeinde sein, ist aber nicht zwingend. Auch im Falle, dass eine Ortschaft mit einer Katastralgemeinde identisch ist, kommt es oft vor, dass die beiden Namen unterschiedliche Schreibweisen aufweisen. Während die ursprüngliche Schreibweise der Katastralgemeinde meist erhalten blieb, wurden die Ortsnamen oft an die neuen Rechtschreibregeln angepasst, beispielsweise in Ortsnamen mit dem Wort Weiß wie Weissenbach (Katastralgemeinde) und Weißenbach (Ortschaft). Auch bei Gebmanns in der Katastralgemeinde Göbmanns im Bezirk Korneuburg oder bei Schwaighof in der Katastralgemeinde Schweighof im Bezirk Hartberg) liegt diese Anpassung vor.
Am 1. Jänner 2003 gab es in Österreich 7853 Katastralgemeinden, am 1. Jänner 2004 noch 7846.
In Deutschland entspricht die Ortschaft (im rechtlichen Sinne) bzw. die Gemarkung (im grundbuchrechtlichen Sinne) der Katastralgemeinde.
Siehe auch
Weblinks
- Grundstücksgrenzen und Kataster
- Artikel Katastralgemeinde im Österreich-Lexikon von aeiou
- www.meingrundstueck.at
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