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Unterwürfigkeit bezeichnet im allgemeinen Sprachgebrauch eine Disposition und ein Sozialverhalten bei dem das eigene Handeln dem Willen einer anderen Person untergeordnet, oder der Autorität einer anderen Person Glauben geschenkt wird.
Das Wort unterwürflich ist schon im Mittelhochdeutschen bezeugt, dagegen tritt unterwürfig erst im 15. Jahrhundert hervor. [1]
Während der heutzutage ähnlich verwendete Begriff der Hörigkeit zuerst nur eine Abhängigkeit und Arbeitspflicht gegenüber einem Gutsherren bedeutete,[2] wurde „unterwürfig“ auch im religiösen, ritterlichen, politischen und erotischen Sinne verstanden.[1]
Politische und soziologische Verwendung
Der französische Staatstheoretiker Jean Bodin beschrieb in seiner Konzeption der absolutistischen Herrschaft die Unterwürfigkeit als ein notwendiges Attribut der Souveränität des Königs.[3]
Einzelnachweis
- ↑ a b Jacob und Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch, Band 24, Spalten 1914-1915
- ↑ Jacob und Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch, Band 10, Spalte 1814
- ↑ Jean Bodin: Über den Staat. (Six livres de la République) 1583
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