- Kauffahrer
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Als Handelsschiff bezeichnet man im rechtlichen Sinne alle nicht staatlichen Schiffe (die Handelsflotte). Artikel 27 Grundgesetz bestimmt: „Alle deutschen Kauffahrteischiffe bilden eine einheitliche Handelsflotte.“ Im engeren Sinne versteht man unter Handelsschiffen alle gewerblichen Zwecken dienenden Schiffe. Fischereischiffe, Forschungsschiffe und Sportboote gehören hingegen nicht zu den Handelsschiffen, sind aber bei Gewinnerzielungsabsicht Kauffahrteischiffe.
Inhaltsverzeichnis
Kauffahrteischiff
Kauffahrteischiffe sind Seeschiffe, die mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben werden.
Jedes Kauffahrteischiff benötigt:
- einen Fahrterlaubnisschein
- ein Schiffsbesatzungszeugnis
- ein Bootsausrüstungszeugnis oder Sicherheitszeugnis
Ausgestellt werden diese Dokumente von der See-Berufsgenossenschaft (SeeBG).
Die Arbeit auf deutschen Kauffahrteischiffen ist im Seemannsgesetz (SeemG) geregelt. Das SeemG ist ein spezieller Teil des deutschen Arbeitsgesetzes, der die besonderen Regelungen für die Arbeit auf See enthält.
- Sportboote
Sportboote unter deutscher Flagge die mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben werden sind Kauffahrteischiffe. Dazu gehören beispielsweise alle Schiffe unter deutscher Flagge mit denen Ausbildung gegen Entgelt betrieben wird (Segelschule, Motorbootschule).
Arten von Handelsschiffen
Man unterscheidet Handelsschiffe je nach Fahrtgebiet in:
- Seeschiffe auch (Küstenmotorschiffe) und
- Binnenschiffe
Die wichtigsten Typen sind:
- Containerschiffe
- Massengutfrachter (auch Schüttgutschiffe oder Bulkcarrier genannt), etwa zum Transport von Kohle und Erz
- Tanker, unter anderem Öltanker, Produktentanker und Gastanker (LNG liquefied natural gas, LPG liquefied petroleum gas)
- Stückgutschiffe, dabei Kühlschiffe beispielsweise für Fisch, Fleisch und Südfrüchte und Schwergutschiffe
- Fähren
- RoRo-Schiffe mit befahrbaren Decks, auf die die Ladung gerollt wird
- Autotransporter (auch Car carrier genannt)
- Spezialschiffe für besondere Transportaufgaben, wie etwa Viehtransporter
- Passagierschiffe oder Fahrgastschiff
Daneben gibt es viele Arten von Spezialschiffen für andere Aufgaben, die auch zu den Handelsschiffen zählen wie
- Schlepper für Hochsee und Hafen
- Schwimmbagger
- Bohrinselversorger
Handelsschifffahrt
Wenn auch die Bedeutung der Passagierschiffe für den Fernreiseverkehr abgenommen hat, so sind doch beim Güterverkehr die großen Handelsnationen in starkem Maße vom Seehandel und damit von Handelsschiffen abhängig.
Die deutsche Handelsflotte wächst seit einiger Zeit wieder. Fast ein Drittel der Containerkapazität weltweit gehört deutschen Eignern. Es besteht auch wieder Bedarf an deutschem Führungspersonal an Bord, also vor allem nautischen und technischen Schiffsoffizieren.
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