- Kellhof
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Kellerei , auch Kel(l)hof, war die vor allem im südwestdeutschen Raum benutzte Bezeichnung für den von einem Keller verwalteten Amtsbereich eines mittelalterlichen Territorialherren. Im nordwestdeutschen Raum waren dafür die Bezeichnungen „Kellnerei“ und „Kellner“ geläufiger.
Die Bezeichnung wurde ebenfalls benutzt für ein Dom- oder Klosteramt, das zur Versorgung der Domherren oder Klosterbewohner diente.
Der Begriff „Kellerei“ war insbesondere am Oberrhein und Neckar, im nördlichen Schwarzwald, in Hessen, in der Kurpfalz, in der Südeifel und in Luxemburg üblich, während man in Hunsrück und Nordeifel, am Mittelrhein, in Westfalen, im südlichen Niedersachsen, in Thüringen und in Mainfranken den Begriff „Kellnerei“ gebrauchte. Eine scharfe regionale Abgrenzung ist jedoch nicht möglich: Buchen im Odenwald (Kellerei) und Krauthheim bei Würzburg (Kellnerei) liegen nur 28 km Luftlinie auseinander. Weiter nördlich als in Westfalen und dem südlichen Niedersachsen scheint der Begriff nicht vorzukommen, und im Süden war die Grenze wohl im Raum Nordbaden-Nordwürttemberg.
Der Keller
Der „Keller“, oder „Kellner“, (von lat. cellarius bzw. cellerarius) war ein Ministerialer, der in dem ihm zugewiesenen Gebiet für Verwaltung, Gerichtsbarkeit und Steuern verantwortlich war, insbesondere für die Eintreibung und Verwaltung der Geld- und Naturalabgaben an den Lehns- oder Grundherren. Er hatte damit eine ähnliche Funktion wie der Rentmeister.
Gebäude
Im engeren Sinne wurde der Begriff Kellerei oder Kellnerei auch auf das Amtsgebäude des Kellers/Kellners und die Gesamtheit der dort Bediensteten angewendet.
Quellen
- E. Haberkern/J. F. Wallach: Hilfswörterbuch für Historiker 1. A. Franke Verlag, München 1980.
- Deutsches Rechtswörterbuch: Kellerei
- Deutsches Rechtswörterbuch: Kellnerei
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