- Kerndämmung
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Als Kerndämmung wird die volle Dämmung zwischen zwei Mauerwerkswänden bei zweischaligem Außenmauerwerk (Vor- und Hintermauerschale) oder zwischen Sparren (Zwischensparrendämmung) – ohne den ansonsten notwendigen Luftspalt von mindestens 40 mm und ohne Lüftungsöffnungen oben und unten – bezeichnet. Bei der Verarbeitung bleibt der sogenannte "Fingerspalt" (ca. 1 cm).
Zur Dämmung können feste Materialien wie Polyurethan-Hartschaumstoff (PUR/PIR), Stein- oder Mineralwolle, Extrudierter Polystyrol-Hartschaum (XPS), Expandierter Polystyrol-Hartschaum (EPS) oder Schüttgut verwendet werden. Die Dämmstoffe müssen dauerhaft wasserabweisend (hydrophob) sein und der genormten Anwendung der DIN 4108-10 (WZ=Dämmung von zweischaligen Wänden, Kerndämmung) entsprechen. Normativ ist der Schalenabstand auf 150 mm begrenzt. Größere Schalenabstände (derzeit bis 200 mm geregelt) erfordern Luftschichtanker mit bauaufsichtlicher Zulassung.
Die Referenzwerte der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) von U ≤ 0,28 W/m²K lassen sich bereits mit 10 cm Kerndämmung der Wärmeleitfähigkeit 0,035 W/m²K erfüllen. Zur Erfüllung des Passivhaus-Kriteriums (U ≤ 0,15 W/m²K) sind deutlich bessere Wärmedämmstoffe ggf. in Kombination mit erhöhten Schalenabständen erforderlich, z.B. 20 cm Kerndämmung der Wärmeleitfähigkeit 0,032 W/m²K.
Bei einer Kerndämmumg sind nach DIN 1053 Entwässerungsöffnungen im Fußpunktbereich der Außenschale (5000 mm² je 20 m² Wandfläche) anzuordnen. Bei ordnungsgemäß ausgeführtem Verblendmauerwerk sind in der Praxis keine Laufspuren (also kein Wasseraustritt) aus den Entwässerungsöffnungen festzustellen. Bei verputzen Vormauerschalen sind die Entwässerungsöffnungen vor dem Verputzen zu verschließen.
Für die Kerndämmung beim Neubau können Plattendämmstoffe eingesetzt werden. Die nachträgliche Kerndämmung im Bestand ist mit Einblasdämmstoffen oder Ortschaum möglich. Der Dämmstoff wird dabei durch in die Außenmauer gebohrte Löcher eingebracht.
Durch die Kerndämmung geht kein Wohnraum verloren, zudem gilt sie als sehr preisgünstiges System, mit kurzen Amortisationszeiten. Alternativ zu dieser Dämmaßnahme ist die Dämmung der Außenwand von außen mit einer Dämmschicht und einer Verblendung (i. d. R. Putz, Klinker oder Holz) möglich. Diese Maßnahme kostet in der Regel ein Mehrfaches der Kerndämmung, es können jedoch Wärmebrücken vermieden werden, und die Dämmstoffdicke ist nicht von vorne herein begrenzt.
Weblinks
Literatur
Nachträgliche Kerndämmung ohne Risiko. Ergebnisse des 2. Info-Kreis Bausanierung am 4. Februar 2000 - im Rahmen des Impulsprogramms Wärmetechnische Gebäudesanierung in Schleswig-Holstein (PDF)
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