Khaled al Masri

Khaled al Masri

Khaled al-Masri (auch el-Masri; arabischخالد المصري‎ Chālid al-Masrī, DMG Ḫālid al-Maṣrī; * 29. Juni 1963 in Kuwait) ist ein deutscher Staatsbürger, der wegen seiner Entführung durch die CIA bekannt geworden ist.

Al-Masri wurde als Sohn libanesischer Eltern in Kuwait geboren[1] und wuchs im Libanon auf, wo er in den achtziger Jahren laut einem Geheimbericht der bundesdeutschen Sicherheitsbehörden einer islamistischen bewaffneten Vereinigung namens „Al Tawhid“ angehörte. Die Organisation Al-Tawhid („Einheit der Gläubigen“) hat ihren Ursprung in Jordanien und unterstützt den „Kampf gegen Ungläubige“. Die sunnitisch-palästinensische Bewegung hat sich laut Bundesanwaltschaft dem „militanten Islamismus“ verschrieben.[2][3][4] 1985 kam al-Masri als Asylbewerber in die Bundesrepublik Deutschland[1]. Seinen Asylantrag in Deutschland begründete er mit seiner Mitgliedschaft bei Al Tawhid. Er erhielt 1994 die deutsche Staatsbürgerschaft[5]. Nach der Scheidung von seiner deutschen Frau heiratete er seine zweite Frau, Aischa.[6] Er ist gelernter Schreiner und hat vier Söhne.[1]

Inhaltsverzeichnis

CIA-Affäre

Al-Masri wurde Ende 2003 in Mazedonien zunächst von dortigen Behörden festgehalten, weil sein Name mit dem eines mutmaßlichen al-Qaida-Mitglieds übereinstimmt und man seinen deutschen Pass für gefälscht hielt. Nach Hinweisen an den US-Geheimdienst CIA entführte dieser al-Masri nach Afghanistan und hielt ihn dort über mehrere Monate fest.[7] Nach seiner eigenen Aussage, die er wiederholt sehr detailliert und widerspruchsfrei gemacht hatte, wurde er nackt ausgezogen, dann wurden ihm Windeln angezogen, man gab ihm Drogen und einen Einlauf, und er wurde geschlagen. Daraufhin trat er in einen Hungerstreik. Er lernte andere Häftlinge kennen, unter anderem den mittlerweile ebenfalls frei gelassenen Algerier Laid Saidi, der seinen Fall ähnlich schildert. Als sich sein Pass als echt herausstellte und CIA-Direktor George Tenet sowie die damalige Beauftragte für nationale Sicherheit Condoleezza Rice von dem Fall erfuhren, wurden deutsche Behörden informiert. Man entschied, al-Masri ohne jegliche finanzielle Mittel oder Vorabinformation seiner Familie auf einem albanischen Waldweg unmittelbar an der mazedonischen Grenze auszusetzen. Er gab an, beim Grenzübergang seinen Reisepass und seine anderen persönlichen Gegenstände ausgehändigt bekommen zu haben.[8]

Am 16. Oktober 2006 sendete der SWR in seinem Magazin "Report Mainz" unter der Überschrift "Neues zum Fall El-Masri: Gab es Kontakte in die Islamistenszene?" einen Bericht aus, in dem gefragt wurde, warum al-Masri ins Visier seiner Entführer geraten war, ob es vielleicht doch Gründe gegeben hatte, warum gerade er verschleppt wurde. Nach Auswertung geheimer Polizeiunterlagen kamen die Autoren der Sendung zu der Ansicht, dass al-Masri in ein Netzwerk radikaler Islamisten eingebunden war.[9]

Al-Masri hatte über das am 28. Dezember 2005 von der bayerischen Staatsregierung geschlossene Multikulturhaus in Neu-Ulm offenbar Kontakt zu Mitgliedern der extremistischen Moslemszene gehabt,[10] u.a. zu dem Islamisten Reda Seyam.[11] Eventuell kannte er durch Kontakte im Multikulturhaus in Neu-Ulm Mamdouh Mahmud Salim, Osama bin Ladens Finanzchef, mitverantwortlich für die Anschläge auf die US-Botschaften in Nairobi und Daressalam mit Hunderten von Toten. Auch Mohammed Atta, einer der Todespiloten von New York, und Said Bahaji, Cheflogistiker der Anschläge vom 11. September, waren nach dem SWR-Bericht vom 16. Oktober 2006[9][12] schon im Multikulturhaus in Neu-Ulm. Auch Fritz G., der am 4. September 2007 unter Terrorverdacht festgenommen wurde, ging dort häufig ein und aus.[13]

Die American Civil Liberties Union hatte im Namen al-Masris Klage gegen die USA und insbesondere gegen den früheren CIA-Chef George Tenet erhoben. Der Vorwurf lautete Verstoß gegen die Menschenrechte und zugleich Verstoß gegen US-Recht. Die USA hatten eine Einreise al-Masris zu einer entsprechenden Pressekonferenz verboten.[14]

Ein US-Bundesgericht in Alexandria bei Washington hat die Klage gegen den Geheimdienst CIA in Mai 2006 abgewiesen. Zur Begründung hieß es, der Fall berühre „Staatsgeheimnisse“, die geschützt werden müssten.[14] Al-Masri legte Berufung ein.[15] Mittlerweile konnte al-Masri in die USA einreisen,[14] um dort dem Beginn des Berufungsprozesses beizuwohnen und Interviews zu geben. Die Berufung wurde Anfang März 2007 abgewiesen.[16]

Da im Dezember 2005 bekannt wurde, dass bundesdeutsche Behörden sowie der damalige Innenminister Otto Schily frühzeitig informiert waren,[7] hat der Fall öffentliches Interesse sowohl in Deutschland als auch in den USA hervorgerufen. Spekulationen über eine Beihilfe deutscher Behörden bei der Verschleppung al-Masris erhielten auch durch dessen Aussage Nahrung, bei seiner Vernehmung sei ein deutschsprachiger Bundesnachrichtendienst-Ermittler anwesend gewesen, der sich „Sam“ genannt habe. Al-Masri sagte aus, diesen anhand eines Fotos der online-Zeitung Saar-Echo, als Gerhard Lehmann, Beamter des Bundeskriminalamts und ehemaliges Mitglied der Mehlis-Kommission, identifiziert zu haben. [17] Lehmann bestritt, „Sam“ zu sein, erklärte, er sei zu dem damaligen Zeitpunkt im Urlaub gewesen[18] und erwirkte später eine Gegendarstellung, in der er erklärte, niemals in Afghanistan gewesen zu sein, sondern zu dem angegebenen Zeitpunkt „nachweislich in Deutschland im Dienst“ gewesen zu sein.[19] Die Münchner Staatsanwaltschaft ging noch anderen Spuren zu „Sam“ nach, verdächtigt wurden auch konkret Angehörige des CIA. Bisher konnte „Sam“ jedoch noch nicht identifiziert werden.[20]

Al-Masri schilderte seine Erfahrungen vor dem Bundestags-Ausschuss zur Untersuchung von BND-Aktivitäten im Irak und CIA-Flügen im Inland. Dort herrschte die einhellige Meinung, dass ihm Unrecht geschehen sei, aber Uneinigkeit zu der Frage, welche Rolle deutsche Behörden dabei gespielt haben und wie weiter untersucht werden soll.[21]

Im Januar 2006 fand auf Anordnung des Amtsgericht München die Überwachung des Telefonanschlusses von al-Masris Rechtsanwalt statt. Das Gericht ging davon aus, dass eventuell die Täter der Entführung telefonisch mit al-Masri oder dem Anwalt in Verbindung treten könnten. Die gegen die Entscheidungen des Amtsgerichts und des Landgerichts, welches die Anordnung bestätigt hatte, erhobene Verfassungsbeschwerde war erfolgreich. Die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hob im Beschluss vom 30. April 2007 – 2 BvR 2151/06 – die Entscheidungen auf, da sie den Rechtsanwalt in seinen Rechten (Fernmeldegeheimnis / Berufsausübung) verletzen. [22]

Ende Januar 2007 erließ das Amtsgericht München Haftbefehle gegen 10 CIA-Mitarbeiter, die im Verdacht stehen, an al-Masris Entführung nach Afghanistan beteiligt gewesen zu sein. Ihnen werden Freiheitsberaubung und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen.[23] Das Bundesministerium der Justiz gab die Haftbefehle zur internationalen Fahndung frei. Die USA protestierten dagegen und versuchten erfolglos, die internationale Fahndung zu verhindern. So sind seitdem 10 der 13 mutmaßlichen CIA-Agenten, die an al-Masris Entführung beteiligt gewesen sein sollen und durch von spanischen Behörden übermittelte Hotellisten enttarnt worden sind, in den 186 Interpol-Mitgliedsstaaten „mit dem Ziel der Festnahme zwecks Auslieferung nach Deutschland“ zur Fahndung ausgeschrieben – und damit für die USA praktisch nicht mehr international einsetzbar. Die USA, selbst Interpol-Mitgliedstaat, kündigten an, eine Auslieferung zu verweigern, woraufhin diese auch nicht von deutscher Seite beantragt wurde.[24] Die Namen der drei Piloten des Entführungsfluges der Firma Aero Contractors wurden von investigativen Journalisten als Harry Kirk Elarbee (alias Kirk James Bird), Eric Robert Hume (alias Eric Matthew Fain) und James Kovalesky (alias James Richard Fairing) recherchiert. Al-Masri berichtete über seine Entführung in der Los Angeles Times.[25]

Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington lehnte am 9. Oktober 2007 den Antrag von al-Masri ab, sich mit seiner Klage auf Schadenersatz gegen den US-Geheimdienst CIA wegen seiner Verschleppung nach Afghanistan zu befassen. Eine Begründung wurde nicht gegeben. Mit der Ablehnung von al-Masris Antrag bestätigten die Richter die Entscheidung eines Berufungsgerichts in Richmond, USA vom März 2007, das eine Behandlung der Angelegenheit unter Verweis auf den Schutz von Staatsgeheimnissen abgelehnt hatte und damit ebenfalls weitgehend die Position der Regierung Bush vertrat. Sein Rechtsanwalt sagte, „der Rechtsweg in den USA [sei] vorerst ausgeschöpft“.[16]

Al Masri verklagte im Juni 2008 das Bundesministerium der Justiz. Ein Sprecher des Verwaltungsgerichts Berlin bestätigte den Eingang einer Klageschrift am 9. Juni 2008. Die Bundesregierung soll mit dieser Klage gezwungen werden, die Auslieferung von 13 CIA-Agenten aus den USA zu beschleunigen, die der Beteiligung an seiner Entführung im Jahr 2004 verdächtigt werden.[26]

Straftaten

Anfang Februar 2007 wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Ulm gegen al-Masri wegen vorsätzlicher Körperverletzung ermittelt. Al-Masri hatte einen Mitarbeiter der Prüfgesellschaft Dekra verprügelt. Dieser hatte ihn abgemahnt, weil er zu viele Stunden seiner Ausbildung zum LKW-Fahrer verpasst hatte, woraufhin al-Masri ausrastete und zuschlug.[27] Über seinen Anwalt bedauerte er den Vorfall und kündigte an, sich bei seinem Opfer zu entschuldigen und die Verantwortung zu übernehmen, und gab als Grund für seinen Ausraster seine „schwere Traumatisierung“ an.[28]

Am 17. Mai 2007 wurde al-Masri wegen Brandstiftung festgenommen und danach in eine psychiatrische Klinik in der Stadt Memmingen eingeliefert.[29] Ihm wird vorgeworfen, einen Brand in einem Metro-Großhandelsmarkt in Neu-Ulmgelegt zu haben.[30]. Laut Staatsanwalt sei allerdings das Feuer so laienhaft gelegt worden, dass es sich nie zu einem Großbrand hätte ausweiten können. Der entstandene Schaden wurde von ursprünglich geschätzten 500 000 Euro auf knapp 90 000 Euro reduziert. [31]. Er hatte sich in den vergangenen Wochen mehrfach mit Angestellten der Großhandelskette über einen defekten iPod gestritten, soll eine Verkäuferin angespuckt und Drohbriefe geschrieben haben.[32] Der Leiter der Abteilung für Forensische Psychiatrie an der Universität München Norbert Nedopil, der von al-Masris Anwalt Manfred Gnjidic zur psychiatrischen Begutachtung seines Mandanten beauftragt wurde, sieht in al-Masris Verhalten Reaktionen, die für Folteropfer typisch seien.[33]

In einem Artikel der Jungen Welt äußert sich Manfred Gnjidic, der Anwalt al-Masris, folgendermaßen: Geheimdienste vermutlich US-amerikanischer Provenienz hätten al-Masri in den Monaten zuvor immer wieder eingeschüchtert und zur Mitarbeit erpressen wollen. „Bei der Festnahme vor dem Metro-Markt sagte al-Masri wörtlich: Wäre ich damals nur auf das Angebot der Amerikaner eingegangen, hätte ich jetzt nicht die Schwierigkeiten.“ Da er und seine Familie häufig von Unbekannten verfolgt wurden, hätte er Angst um seine Kinder gehabt und sie wochenlang nicht in den Kindergarten gehen lassen. Einmal seien al-Masri Ende 2006 bei einer nächtlichen Autofahrt nach Biberach auf der vierspurigen Bundesstraße fünf Wagen 20 Kilometer lang gefolgt und hätten ihn von vorne und hinten eingekeilt. Ein anderes Mal habe ihm ein älterer Herr in einem türkischen Lebensmittelgeschäft, wo ansonsten kein Deutscher hingeht, hinter den Regalen aufgelauert und ihn bedroht.[34]

Am 11. Dezember 2007 verurteilte das Landgericht Memmingen al-Masri wegen gefährlicher Körperverletzung, Beleidigung, Hausfriedensbruch und Brandstiftung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die aber unter der Auflage, seine Therapie fortzusetzen, auf Bewährung ausgesetzt wurde. Das Gericht hob die Ereignisse vor al-Masris Straftaten strafmildernd hervor, sagte jedoch, dass auch selbst widerfahrenes Unrecht keine Berechtigung sei, selbst Unrecht auszuüben. Strafmildernd wurde al-Masri sein umfassendes Geständnis, seine familiäre Situation und dass er vor der CIA-Entführung nie eine Straftat begangen hat, angerechnet. Der psychiatrische Gutachter geht davon aus, dass er ohne die vorherigen traumatischen Erlebnisse die ihm vorgeworfenen Straftaten nicht begangen hätte. Da auf die Revision verzichtet wurde, ist das Urteil rechtskräftig.[35] [36]

Literatur

  • Dominik Steiger: Die CIA, die Menschenrechte und der Fall Khaled el-Masri: Zugleich ein Beitrag zur Frage der Anwendbarkeit des gemeinsamen Art. 3 der Genfer Konvention auf den „Krieg gegen den Terror. Potsdam: Universitätsverlag Potsdam, 2007, ISBN 978-3-939469-63-6

Weblinks

Einzelnachweise

  1. a b c „Der Tag, an dem Khaled el Masri verschwand“, Netzeitung, 8. Dezember 2005
  2. „WDR: Porträt der Terrororganisation Al-Tawhid“
  3. FAZ, 5. März 2006
  4. „El-Masri war Mitglied bei el-Tawhid“, FOCUS Online, 24. Februar 2006
  5. http://www.ftd.de/koepfe/88037.html
  6. Bildzeitung: Wie wurde aus diesem Libanesen eigentlich ein Deutscher?
  7. a b „Wrongful Imprisonment: Anatomy of a CIA Mistake“, Washington Post, December 4, 2005
  8. Don Van Natta Jr. and Souad Mekhhennet , in New York Times: German's Claim of Kidnapping Brings Investigation of U.S. Link, 9. Januar 2005 (online), abgerufen am 3. April 2009
  9. a b http://www.swr.de/report/-/id=233454/nid=233454/did=1571986/1l4bao9/index.html
  10. „Beckstein schließt Islamisten-Treffpunkt in Neu-Ulm“ (FAZ)
  11. BKA-Eskorte für Terrorverdächtigen, Der Spiegel online, 20. Dezember 2005
  12. http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,504454,00.html
  13. Spiegel Online - Bombenbauer aus der Provinz: Fritz G., 28 - der Rädelsführer aus Ulm
  14. a b c „CIA-Affäre im Bundestag“, FAZ, 14. Dezember 2005
  15. „The Wronged Man“, Washington Post, November 29, 2006
  16. a b Linda Greenhouse, in New York Times: Supreme Court Refuses to Hear Torture Appeal , 10. Oktober 2007 (online), abgerufen am 3. April 2009
  17. Bericht über al-Masris Aussage zu „Sam“ (RP online)
  18. Germany Weighs if It Played Role in Seizure by U.S., The New York Times, February 21, 2006
  19. „BKA-Beamter lässt Gegendarstellung in „Die Welt“ veröffentlichen“ (fairpress.biz)
  20. „Sind Sie Sam?“, Stern, 19. April 2006
  21. Al Masris Aussagen spalten Untersuchungsausschuss (tagesschau.de)
  22. Verfassungsbeschwerde des Anwalts von El Masri gegen Telefonüberwachung erfolgreich (BVerfG-Pressemitt. Nr. 55/2007 vom 16. Mai 2007)
  23. „Fall Khaled el-Masri: Deutsche Justiz jagt CIA-Kommando“ (spiegel.de)
  24. http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,507566,00.html
  25. http://www.latimes.com/news/opinion/la-oe-elmasri3mar03,0,3264255.story
  26. General-Anzeiger Bonn (dpa), Seite 4, 10.Juni 2008 El Masri verklagt das Justizministerium
  27. Stern (Zeitschrift): Al-Masris Schuldfähigkeit wird geprüft 18. Mai 2007
  28. „Ermittlungen: Masri soll Ausbilder verprügelt haben“ (focus.de)
  29. Die Welt: Opfer, Psychopath und Brandstifter in einem 18. Mai 2007
  30. CIA-Opfer Masri in Psychiatrie eingewiesen, 17. Mai 2007, sueddeutsche.de
  31. [1], Südwest-Presse, 21.12.2007
  32. Berliner Zeitung: Die Tat des Opfers 19. Mai 2007
  33. Neumann, C. & Stark, H. (21.5.2007). Außer Kontrolle. SPIEGEL, 21/2007, S. 50.
  34. Jürgen Elsässer: »El Masri wurde gezielt terrorisiert«, Junge Welt, 23.10.2007
  35. »Zwei Jahre Haft auf Bewährung für Masri«, Spiegel-Online, 11.12.2007
  36. [2], Südwest-Presse, 21.12.2007

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