Kiotoprotokoll

Kiotoprotokoll
Die japanische Stadt Kyōto, der Verhandlungsort des nach ihr benannten Klimaschutz-Protokolls

Das Kyoto-Protokoll (benannt nach dem Ort der Konferenz Kyōto in Japan) ist ein am 11. Dezember 1997 beschlossenes Zusatzprotokoll zur Ausgestaltung der Klimarahmenkonvention (UNFCCC) der Vereinten Nationen mit dem Ziel des Klimaschutzes. Das am 16. Februar 2005 in Kraft getretene und 2012 auslaufende Abkommen legt erstmals völkerrechtlich verbindliche Zielwerte für den Ausstoß von Treibhausgasen in den Industrieländern fest, welche die hauptsächliche Ursache der globalen Erwärmung sind.[1] [2]

Die Zunahme dieser Treibhausgase ist überwiegend auf menschliche Aktivitäten zurückzuführen, insbesondere durch das Verbrennen fossiler Brennstoffe, Viehhaltung und Rodung von Wäldern. Die im Protokoll reglementierten Gase sind: Kohlenstoffdioxid (CO2, dient als Referenzwert), Methan (CH4), Distickstoffoxid (Lachgas, N2O), teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe (H-FKW/HFCs), perfluorierte Kohlenwasserstoffe (FKW/PFCs) und Schwefelhexafluorid (SF6).

Das Protokoll sieht vor, den jährlichen Treibhausgas-Ausstoß der Industrieländer innerhalb der sogenannten ersten Verpflichtungsperiode (2008-2012) um durchschnittlich 5,2 % gegenüber dem Stand von 1990 zu reduzieren. Trotzdem konnte es bislang nur wenig am allgemeinen Wachstumstrend der wichtigsten Treibhausgase ändern. Die Emissionen von Kohlendioxid und Lachgas steigen weiter unvermindert an, und der Ausstoß von Methan und den verschiedenen Kohlenwasserstoffen hat sich aus anderen Gründen stabilisiert, darunter das den Schutz der Ozonschicht reglementierende Montreal-Protokoll.

Auf der Konferenz der Vertragsstaaten im Dezember 2007 auf Bali wurde eine Einigung über die Rahmenvorgaben für die Verhandlungen über die Reduktionsverpflichtungen der Industrienationen in der 2013 beginnenden zweiten Verpflichtungsperiode erzielt. Die Verhandlungen sollen im Dezember 2009 auf dem Klimagipfel in Kopenhagen abgeschlossen werden. Strittig sind vor allem der Umfang der Reduktionen sowie die Einbindung von Schwellen- und Entwicklungsländern.

Inhaltsverzeichnis

Vorgeschichte

Der Weltgipfel für Umwelt und Entwicklung 1992 in Rio de Janeiro brachte die Klimarahmenkonvention hervor, das völkerrechtliche Grundgerüst für das darauf aufbauende Kyoto-Protokoll.

1992: Rio und die Klimarahmenkonvention

Im Juni 1992 fand in Rio de Janeiro die Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung (UNCED) statt. Zu der bis dahin weltgrößten internationalen Konferenz reisten sowohl Abgesandte fast aller Regierungen als auch Vertreter zahlreicher Nichtregierungsorganisationen nach Brasilien. In Rio wurden mehrere multilaterale Umweltabkommen vereinbart, darunter die Klimarahmenkonvention (UNFCCC). Außerdem sollte die Agenda 21 besonders auf regionaler und lokaler Ebene die gesteigerten Bemühungen um mehr Nachhaltigkeit vorantreiben, zu der fortan auch der Klimaschutz gezählt wurde.

Die Klimarahmenkonvention verankerte völkerrechtlich verbindlich das Ziel, einen gefährlichen und menschlich verursachten Eingriff in das Klimasystem der Erde zu verhindern.[3] Sie war bereits einige Monate vor dem UN-Gipfel in New York verhandelt, jedoch erst in Rio von den meisten Teilnehmerstaaten unterzeichnet worden. Die Konvention legte ein Vorsorgeprinzip fest, nach dem durch die Staatengemeinschaft auch bei noch nicht absoluter wissenschaftlicher Sicherheit über den Klimawandel konkrete Klimaschutzmaßnahmen getroffen werden sollten. Um ihr Ziel zu erfüllen sieht die Konvention vor, ergänzende Protokolle oder andere rechtlich verbindliche Abkommen zu beschließen. Diese sollen konkretere Verpflichtungen zum Klimaschutz beinhalten und nach dem Prinzip der „gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortlichkeiten“ aller Vertragsstaaten ausgestaltet sein, was beinhaltet, dass „die Vertragsparteien, die entwickelte Länder sind, bei der Bekämpfung der Klimaänderungen und ihrer nachteiligen Auswirkungen die Führung übernehmen [sollen]“.[4] Die Rahmenkonvention trat zwei Jahre nach dem Weltgipfel, am 21. März 1994, in Kraft.

1995: Das „Berliner Mandat“ auf der COP-1

Ein Jahr nach Inkrafttreten der Klimarahmenkonvention fand die erste UN-Klimakonferenz vom 28. März bis 7. April 1995 in Berlin statt. Auf dieser Vertragsstaatenkonferenz zur Klimarahmenkonvention, der sogenannten COP-1 (Conference of the Parties), einigten sich die teilnehmenden Staaten auf das „Berliner Mandat“.[5] Dieses Mandat umfasste die Einrichtung einer formellen „Ad hoc-Gruppe zum Berliner Mandat“ (Ad hoc Group on the Berlin Mandate, AGBM). Diese Arbeitsgruppe hatte die Aufgabe, zwischen den jährlich stattfindenden Klimakonferenzen ein Protokoll oder ein anderes rechtlich verbindliches Instrument auszuarbeiten, das feste Reduktionsziele und einen Zeitrahmen zu ihrer Erreichung beinhalten sollte.[6] [7] Im Sinne des in der Klimarahmenkonvention festgeschriebenen Grundsatzes der „gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortlichkeiten“[8] wurden Nicht-Annex I-Länder bereits zu diesem Zeitpunkt von verbindlichen Reduktionen ausgeklammert.[9] Außerdem wurden die Nebenorgane Subsidiary Body for Scientific and Technical Advice (SBSTA) und Subsidiary Body for Implementation (SBI)[10] begründet sowie Bonn als Sitz des Klimasekretariats festgelegt.

Die damalige Bundesumweltministerin Angela Merkel hatte maßgeblichen Anteil an dem weitgehenden Versprechen seitens der deutschen Delegation, sich frühzeitig auf den größten einzelnen Beitrag zur Treibhausgas-Reduktion unter allen Industriestaaten zu verpflichten. Diese frühzeitige Verpflichtung wird als ein entscheidender Faktor angesehen, weshalb einer rechtlich verbindlichen Emissionsreduktion zunächst ablehnend gegenüberstehende Staaten bis 1997 doch noch ins Boot geholt werden konnten.[11]

1996: Die „Genfer Deklaration“ auf der COP-2

Auf der 1996 stattfindenden COP-2 in Genf wurden wichtige Weichen für das zweite und letzte Verhandlungsjahr vor der entscheidenden Konferenz 1997 in Kyoto gestellt.

Im Vorfeld der zweiten Konferenz der Vertragsstaaten im Juli 1996 in Genf hatte die eingerichtete Arbeitsgruppe zum Berliner Mandat unter dem Vorsitz des Argentiniers Raúl Estrada Oyuela bereits drei vorbereitende Sitzungen abgehalten. In Genf selbst fand zeitgleich mit der COP-2 die vierte Sitzung statt. Die anwesenden Minister und andere Verhandlungsführer einigten sich nach einem komplizierten Abstimmungsprozess auf die „Genfer ministerielle Deklaration“ (Geneva Ministerial Declaration). Darin wurden die Schlussfolgerungen aus dem 1995 fertig gestellten Zweiten IPCC-Sachstandsbericht zur wissenschaftlichen Grundlage für den weiteren Prozess der internationalen Klimaschutzpolitik gemacht sowie die anstehende Ausarbeitung einer rechtlich verbindlichen Regelung zur Reduktion von Treibhausgasen bekräftigt. Auf der Berliner Konferenz noch offen zutage getretene Widerstände seitens der USA, Kanadas, Australiens und besonders der OPEC-Staaten gegen ausdrückliche Reduktionsziele konnten damit überwunden werden.[12]

1997: Letzte Treffen der Arbeitsgruppe zum Berliner Mandat

In den Monaten vor der dritten Klimakonferenz in Kyoto waren in den Sitzungen der oben genannten Arbeitsgruppe zum Berliner Mandat verschiedene Bestandteile und Entwürfe eines künftigen Klimaschutzprotokolls diskutiert worden. Im März 1997 auf der AGBM-6 beispielsweise hatte die EU einen Vorstoß gewagt und eine Reduktion der drei wichtigsten Treibhausgase Kohlendioxid, Methan und Lachgas in den Industrieländern um 15 % bis 2010 vorgeschlagen.[13] Innerhalb der einflussreichen Gruppe industrialisierter Nichtmitgliedstaaten der EU, JUSSCANNZ genannt (bestehend aus Japan, den USA, Schweiz, Kanada, Australien, Norwegen und Neuseeland), waren besonders die USA an möglichst großer Flexibilität innerhalb des künftigen Klimaregimes interessiert. Sie führten unter anderem den Vorschlag von Emissionsbudgets in die Debatte ein, nach dem in einem Jahr nicht genutzte, aber zugestandene Emissionen auf ein späteres Jahr angerechnet werden könnten, wenn eine festgeschriebene Reduktion noch nicht erreicht wurde.

Die JUSSCANNZ-Gruppe zögerte mit der Präsentation konkreter Reduktionsziele und wurde von der EU mit einem weiteren Vorschlag zunehmend unter Druck gesetzt. Bis 2005, so der Beschluss der EU-Umweltminister von Juni 1997, würde die EU gemeinsam mit anderen Industriestaaten einer Reduktion ihrer Treibhausgasemissionen um 7,5 % zustimmen. Die erneute Initiative der EU-Staaten wurde auf der siebten AGBM-Sitzung im August vorgetragen. Um ihre Sichtweise im Entwurf eines Vertragstextes berücksichtig zu sehen, mussten die JUSSCANNZ-Mitglieder nun ebenfalls konkrete Vorschläge machen. Die letzte Möglichkeit dazu war die achte Sitzung der Arbeitsgruppe zum Berliner Mandat im Oktober 1997, die gleichzeitig das letzte offizielle AGBM-Treffen vor der Klimakonferenz im Dezember in Kyoto war. Dort präsentierte Japan den Vorschlag von maximal 5 % Reduktion im Zeitraum 2008-2012 gegenüber 1990, mit der Möglichkeit von nach unten abweichenden Ausnahmen. Die Entwicklungsländer übertrafen dem gegenüber noch das Angebot der EU, indem sie 35 % Reduktion bis 2020 und dazu auf Verlangen der OPEC die Einrichtung eines Kompensationsfonds forderten.

Doch entscheidend waren die USA, und der per Fernseher nach Bonn übertragene Vorschlag von Präsident Bill Clinton sah für den Zeitraum 2008–2012 keine Verringerung, sondern lediglich eine Stabilisierung der Emissionen auf dem Niveau von 1990 und eine später denkbare, nicht quantifizierte Reduktion vor.[14] Clinton forderte auch die Einrichtung der „flexiblen Instrumente“ des Emissionshandels und der Gemeinsamen Umsetzung (Joint Implementation) (siehe unten). Zwar waren weniger bedeutende Punkte wie Ort und Ausstattung des Sekretariats, der untergeordneten Gremien (subsidiary bodies) oder Streitschlichtung geklärt worden, doch im zentralen Anliegen der Verhandlungen herrschte weiterhin Uneinigkeit. Damit war es an der abschließenden Konferenz des Verhandlungszyklus in Kyoto, ein Ergebnis zu bringen.

Der Weltklimagipfel 1997 in Kyoto

Das Kyoto International Conference Center im nordöstlichen Stadtteil Sakyō-ku, hier die Außenansicht, beherbergte für 11 Tage die teilnehmenden Delegierten während der Arbeitssitzungen.

Das in den zwei Jahren nach dem Beschluss des Berliner Mandats von der eigens eingerichteten Arbeitsgruppe in seinen Grundzügen ausgearbeitete Protokoll stand auf der dritten Vertragsstaatenkonferenz, der COP-3, im Dezember 1997 in Kyoto zur endgültigen Verhandlung an. Die Konferenz war mit fast 10.000 Teilnehmern riesig: Von den 158 Vertragsstaaten der Klimarahmenkonvention und 6 Beobachterstaaten waren fast 2300 Delegierte entsendet worden, Nichtregierungs- und sonstige internationale Organisationen hatten weitere 3900 Beobachter geschickt, und über 3700 Medienvertreter waren anwesend.[15] Vom 1. bis zum 10. Dezember, so der Zeitplan, hatten die Delegierten Gelegenheit die zahlreichen ungeklärten Fragen der künftigen Klimapolitik aufzulösen.[16] [17]

Die Konferenz war dreigeteilt. Einen Tag vor dem Beginn der COP wurde die noch nicht formell beendete achte Sitzung der AGBM vom Oktober 1997 fortgesetzt und am selben Tag weitgehend ergebnislos beendet.[18] Während der ersten Woche der eigentlichen Kyoto-Verhandlungen sollten die Delegierten dann so viele offen gebliebene Punkte wie möglich klären, und der Rest wurde dem dreitägigen Zusammenkommen der zuständigen nationalen Fachminister zum Schluss der Verhandlungsrunde überlassen.

Die ursprünglich auf zehn Tage angesetzte Verhandlungsrunde entwickelte sich zu einer der dynamischsten und unüberschaubarsten internationalen Umweltkonferenzen, die es je gegeben hat. Neben den beinahe nebensächlichen Diskussionen die Klimarahmenkonvention betreffend, die eigentliche COP-3, wurde ein „Gesamtkomitee“ gegründet (Committee of the Whole, COW), welches die Klimaschutz-Protokollverhandlungen durchführte. Den Vorsitz hatte - wie schon bei den Sitzungen des AGBM - Raúl Estrada Oyuela. Das COW gründete wiederum mehrere untergeordnete Verhandlungsrunden über institutionelle Fragen oder die Rolle und Belange der Entwicklungsländer, und dazu zahlreiche informelle Gruppen, die zu Themen wie Kohlenstoffsenken oder Emissionshandel diskutierten.

Die Verhandlungen zogen sich weit über den geplanten Zeitrahmen hinaus. Erst 20 Stunden nach ihrem anvisierten Abschluss wurde die Konferenz tatsächlich für beendet erklärt. Zu diesem Zeitpunkt hatten die wichtigsten Delegierten 30 Stunden ohne Schlaf und mit nur kurzen Pausen verhandelt, nachdem sie schon in den Tagen und Nächten zuvor kaum zum Ausruhen gekommen waren.[19]

Beschlossene Reduktionsziele und technische Ergänzungen

Minus 5,2 Prozent von 2008 bis 2012

Die im Anhang B des Kyoto-Protokolls versammelten industrialisierten Vertragsstaaten haben sich darauf festgelegt, ihre Treibhausgasemissionen im Zeitraum von 2008 bis 2012 um durchschnittlich 5,2 Prozent unter das Niveau von 1990 zu senken (die Aufteilung nach Ländern siehe unten). Anhang A des Protokolls nennt sechs Treibhausgase (CO2, CH4, HFCs, PFCs, N2O, SF6), auf welche die Verpflichtungen anzuwenden sind. Die einzelnen Länder haben dabei unterschiedliche Vorgaben, die vor allem von ihrer wirtschaftlichen Entwicklung abhängen. Für die EU ist eine Senkung der Emissionen um insgesamt 8 Prozent vorgesehen. Nach dem Prinzip der Lastenteilung (burden sharing) haben die EU-Mitgliedstaaten dieses durchschnittliche Reduktionsziel untereinander aufgeteilt. Dabei hat sich Deutschland beispielsweise zu einer Verringerung seiner Treibhausgas-Emissionen um 21 % verpflichtet, Großbritannien soll um 12,5 % reduzieren, Frankreich stabilisiert seinen Ausstoß auf dem Niveau von 1990, und Spanien kann seine Emissionen noch um 15 % steigern.

Die Gruppe osteuropäischer Staaten oder „Volkswirtschaften im Übergang“ (economies in transition) hat sich entweder wie im Falle Russland und der Ukraine dazu verpflichtet, das Emissionsniveau von 1990 nicht zu überschreiten, oder wie Tschechien und Rumänien eine Reduktion um bis zu 8 % beschlossen. Aufgrund des wirtschaftlichen Zusammenbruchs 1990 sind diese Transitionsländer auch bald zwei Jahrzehnte danach noch weit von dem damaligen Emissionsniveau entfernt. Für Schwellenländer wie die Volksrepublik China, Indien und Brasilien sowie für alle Entwicklungsländer sind aufgrund ihrer geringen Pro-Kopf-Emissionen und im Einklang mit den Bestimmung der Klimarahmenkonvention zu „gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortlichkeiten“ (siehe oben) keine Beschränkungen vorgesehen.

Die beschlossenen Reduktionsziele ernteten umgehend Kritik. Insbesondere Umweltschützern gingen und gehen die Reduktionsziele des Protokolls nicht weit genug.[20] [19] Vertreter der Wirtschaft befürchteten dagegen hohe Kosten durch die Umsetzung des Protokolls.[21]

Der Aktionsplan von Buenos Aires 1998 und die Ergänzungen von Marrakesch 2001

Erst die im November 2001 auf der Konferenz von Marrakesch beschlossenen Ergänzungen räumten die 1997 in Kyoto unbeantwortet gebliebenen technischen Fragen endgültig aus, nachdem auf der zweigeteilten sechsten Vertragsstaatenkonferenz von 2000 und 2001 keine Einigung erzielt werden konnte.

Das Kyoto-Protokoll ließ verschiedene technische Fragen ungeklärt, darunter besonders die Einbeziehung von Kohlenstoffsenken wie Wälder auf das Emissionsbudget der Annex B-Staaten. Ein Jahr nach der Kyoto-Konferenz, im November 1998, beschlossen die Delegierten auf der COP-4 in Buenos Aires einen gleichnamigen Aktionsplan (Buenos Aires Plan of Action, BAPA).[22] [23] Der BAPA beinhaltete ein Mandat, mit dem bis zur COP-6 im Jahr 2000 im Wesentlichen die Details der folgenden Bestandteile des Protokolls geklärt werden sollten: Die Anrechnung von Senken auf nationale Emissionsbudgets, Technologietransfer und die Finanzierung des Klimaschutzes in Entwicklungsländern und die Überwachung der Reduktionsvereinbarungen. Für eine wissenschaftlich fundiertere Bezifferung der Senken sollte ein für das Jahr 2000 erwarteter Sonderbericht des Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimaänderungen (Intergovernmental Panel on Climate Change, IPCC) über „Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft“ (Land Use, Land-Use Change And Forestry, LULUCF) abgewartet werden.[24]

Nach zwei Jahren multilateraler Diskussionen scheiterte ein erster Versuch, die fälligen Entscheidungen auf der sechsten Vertragsstaatenkonferenz (COP-6) der Klimarahmenkonvention in Den Haag vom 13. bis 25. November 2000 zu treffen.[25] Dabei brachen verschiedene Konfliktlinien auf: Zwischen der Europäischen Union auf der einen Seite, die strengere Regelungen bezüglich der Senken befürwortete, und Japan, Russland, den USA und Kanada auf der anderen Seite, die für mehr Ausnahmeregelungen eintraten, sowie zwischen den industrialisierten (Annex-I-)Staaten gegenüber der G77, was die Finanzierungsmechanismen betraf.[26] Weil die Verhandlungen an den Zeitplan des Buenos Aires Plan of Action gebunden waren, wurde die Konferenz nicht formal beendet, sondern lediglich „unterbrochen“, um in Form der COP-6, Teil 2 (auch Cop-6,5 genannt) vom 16. bis zum 27. Juli 2001 in Bonn wieder aufgenommen zu werden.[27] Im März 2001 hatte US-Präsident George W. Bush bereits den Rückzug der Vereinigten Staaten aus dem Kyoto-Prozess verkündet (siehe unten), und die US-Vertreter nahmen an der zweiten Hälfte der COP-6 nurmehr als Beobachter teil.

Endgültig geklärt werden konnten die offen gebliebenen Fragen erst auf der COP-7 im marokkanischen Marrakesch, die vom 29. Oktober bis zum 10. November 2001 dauerte.[28] Die Bedeutung des Treffens zeigt sich an der mit 4.400 vergleichsweise hohen Zahl von Teilnehmern, darunter Vertreter von 172 Regierungen, 234 zwischen- und nichtstaatliche Organisationen sowie 166 Mediendiensten.[29]

Durch die großzügige Anrechnung von Senken wurden in der Folge faktisch die Reduktionsverpflichtungen von Japan, Russland und Kanada verringert.[30] Selbst nach den Verhandlungen von Marrakesch war beileibe nicht klar, ob das nun fertig einjustierte Kyoto-System überhaupt Bestand haben oder nicht doch vielmehr noch vor seinem Inkrafttreten kollabieren würde.[31]

Inkrafttreten

Stand der Unterzeichnung und Ratifikation 2009

Das Protokoll sollte in Kraft treten, sobald mindestens 55 Staaten, die zusammengerechnet mehr als 55 % der Kohlenstoffdioxid-Emissionen des Jahres 1990 verursachten, das Abkommen ratifiziert haben. Die Zahl von wenigstens 55 teilnehmenden Staaten wurde mit Islands Ratifikation am 23. Mai 2002 erreicht. Nach dem Ausstieg der USA aus dem Protokoll 2001 musste die Weltgemeinschaft auf den am 5. November 2004 erfolgenden Beitritt Russlands warten (siehe unten). Mit der Ratifizierung von Russland unter Präsident Wladimir Putin, auf das ein Anteil von etwa 18 % der CO2-Emissionen von 1990 entfällt, wurde auch die zweite Bedingung erfüllt.

Am 16. Februar 2005, 90 Tage nach der Ratifizierung durch das Russische Parlament, trat das Kyoto-Protokoll dann in Kraft. Zu diesem Zeitpunkt hatten es 128 Staaten ratifiziert.[32] Heute sind 183 Staaten voll gültige Parteien des Protokolls, sind ihm also entweder beigetreten, haben es ratifiziert oder ihm anderweitig formell zugestimmt.[33]

Verlauf und Verzögerungen des Ratifikationsprozesses

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben das Protokoll bald nach der Kyoto-Konferenz 1997 symbolisch unterschrieben, und sie sind ihm sehr rasch nach den Beschlüssen von Marrakesch 2001 rechtskräftig beigetreten. Deutschland hat das Protokoll am 27. April 2002 ratifiziert und sich damit verpflichtet, den Ausstoß an Treibhausgasen im Zeitraum 2008 bis 2012 um 21 % gegenüber dem Stand von 1990 zu senken.[34] Alle anderen EU-Staaten folgten bis spätestens zum vorher gemeinsam festgelegten Termin am 31. Mai 2002.[35] Kroatien, das sich um den EU-Beitritt bemüht, hat das Kyoto-Protokoll am 20. Mai 2007 ratifiziert.

Einige Staaten wie die USA und Australien hatten das Protokoll zwar zunächst unterzeichnet, dann aber nicht ratifiziert. Bereits im Juni 1997, ein halbes Jahr vor der entscheidenden Konferenz in Kyoto, hatte der Senat der Vereinigten Staaten die so genannte Byrd-Hagel-Resolution mit 95:0 Stimmen einstimmig verabschiedet.[36] Darin verweigern sich die Senatoren gegen ein international verbindliches Klimaschutzabkommen, solange nicht auch Entwicklungsländer zu Emissionsreduktionen verpflichtet würden, oder wenn der US-Wirtschaft ein „schwerwiegender Schaden“ drohe.[37] Diskutiert wurde, ob für die USA besonders die Ausnahmen für das Schwellenland China entscheidend waren.[38]

US-Präsident Bill Clinton legte den Vertragstext in den Folgejahren nicht zur Abstimmung vor. Nachdem George W. Bush im Jahr 2001 das Präsidentenamt übernommen hatte, erklärte er das Kyoto-Protokoll nicht ratifizieren zu lassen und die von Al Gore 1998 symbolisch geleistete Unterschrift der USA zurückzuziehen. Damit waren die USA aus dem Kyoto-Prozess ausgestiegen, ein Schritt der auf die erstarkten konservativen Kräfte in den USA zurückgeführt wurde.[39] Die Kehrtwende der USA Anfang der 2000er Jahre hätte beinahe zum Scheitern des Protokolls geführt, da die vorgeschriebenen Anforderungen an das Inkrafttreten nicht erfüllt wurden. Nun konnte erst mit dem Beitritt Russlands die völkerrechtliche Verbindlichkeit des Protokolls erreicht werden.

Russland hatte sehr lange mit einer Entscheidung gezögert. Erst nachdem die im Protokoll unklar gebliebenen Regeln zum Emissionsrechtehandel sowie der Anrechnung von Senken (besonders Wäldern) in weiten Teilen zu Russlands Gunsten geklärt waren, sprach aus russischer Sicht besonders der aus dem Emissionshandel zu erwartende Gewinn für eine Ratifizierung: In den Jahren nach dem Bezugsjahr 1990 waren in Russland zahlreiche umweltverschmutzende Fabriken aus Rentabilitätsgründen stillgelegt worden. Daher lagen die Emissionen absehbar auf lange Zeit unter denen des Basisjahres, so dass Russland nach Inkrafttreten des Protokolls „Verschmutzungsrechte“ gegen Devisen an andere Industrieländer verkaufen kann, ohne größere Summen in umweltverträglichere Technologie investieren zu müssen. Besonders dieser Teil der nachträglichen Regelungen zum Kyoto-Protokoll ist von Beobachtern als Handel mit „heißer Luft“[40] kritisiert worden: Den Emissionen von Industrieländern, die im Ausgleich Zertifikate aus osteuropäischen Ländern kaufen können, steht keine reale Einsparung an anderer Stelle gegenüber.[41] Die Freigabe zur Ratifikation erfolgte am 22. Oktober 2004 durch die Duma, nachdem sich Präsident Putin im Vorfeld für eine Umsetzung des Kyoto-Protokolls stark gemacht hatte.

Mehrere OPEC-Staaten haben im Verlauf der Jahre ihre Vorbehalte aufgegeben und das Übereinkommen ratifiziert. Die EU hatte sich noch vor dem Beitritt Russlands zusammen mit einigen anderen Staaten, darunter Kanada und Japan, darauf geeinigt auch ohne formales Inkrafttreten des Protokolls ihre zugesagten CO2-Minderungsziele bis 2012 zu erreichen. Erst am 3. Dezember 2007 hat der neu gewählte australische Regierungschef Kevin Rudd als erste Amtshandlung nach seiner Vereidigung das Protokoll ratifiziert.[42] Damit sind die USA heute der einzige Annex-I-Staat der Klimarahmenkonvention, der nicht völkerrechtlich verbindliches Mitglied des Kyoto-Protokolls ist. Die wenigen anderen Staaten, die dem Protokoll nicht beigetreten sind, sind unter anderem Irak, Somalia, Tschad und Afghanistan.

Flexible Mechanismen

In seiner 2001 endgültig festgelegten Fassung sieht das Kyoto-Protokoll mehrere „flexible Mechanismen“ vor, mit dem die Unterzeichnerstaaten ihre Ziele erreichen können.[43] Diese Mechanismen können freiwillig angewendet werden und sollen es erleichtern, die vorgesehenen Reduktionen zu erreichen. Sie sind ausnahmslos ökonomisch zentrierte Mechanismen, was den Klimaschutz nach Meinung einiger Beobachter unnötig beschränkt.[44] Ergänzende Ansätze zu den unten genannten Instrumenten, etwa ein Technologietransfer-Protokoll zwischen Industrie- und Entwicklungsländern[45] oder weitergehende Maßnahmen des internationalen Waldschutzes[46] wie im Rahmen des United Nations Forum on Forests angedacht, fehlen bislang.

Emissionsrechtehandel (Emissions Trading)

Der Handel mit Emissionsrechten ist eines der wesentlichen im Kyoto-Protokoll verankerten Instrumente. Die Idee ist, dass Emissionen dort eingespart werden, wo dies am kostengünstigsten möglich ist. Zu unterscheiden ist der Emissionshandel zwischen Staaten, welcher im Kyoto-Protokoll festgelegt wurde und der Emissionshandel zwischen Firmen, der in der EU stattfindet. Dazu wird vom Staat an alle am Emissionshandel teilnehmende Unternehmen pro Jahr eine vorher festgelegte Menge an Emissionszertifikaten ausgegeben oder versteigert. Alle Firmen bekommen dabei weniger Zertifikate zugeteilt, als sie für den laufenden Betrieb ohne Modernisierungsmaßnahmen benötigen. Die Unternehmen, die mit geringen Kosten Emissionen einsparen können, haben dann einen Anreiz dies umzusetzen. Denn Unternehmen, die aus Mangel an günstig umsetzbaren Einsparmöglichkeiten oder schlicht aus mangelndem Willen ihr Emissionsbudget überschreiten sind gezwungen, Zertifikate hinzuzukaufen. Sobald der Marktpreis für ein Zertifikat höher steigt als die Investition zur Einsparung derselben Menge an Treibhausgasen kostet, werden Firmen daher wahrscheinlich in energieeffizientere Produktionsverfahren investieren.

Artikel 17 des Kyoto-Protokolls betont, dass der Emissionshandel ein zusätzliches Element neben direkten Maßnahmen zur Reduzierung von Treibhausgasen darstellen soll. Damit soll verhindert werden, dass sich Staaten nur darauf verlassen, ihre Reduktionsverpflichtungen von anderen Teilnehmern am Emissionshandel einzukaufen.

Gemeinsame Umsetzung (Joint Implementation)

Als Joint Implementation (JI) wird eine Maßnahme eines Industrielandes, welches gemäß dem Kyoto-Protokoll einer Reduktionsverpflichtung unterliegt, in einem anderen solchen Land bezeichnet. Die durch das Investment dieses Staates erreichte Reduktionsminderung wird allein dem Investorland zugeschrieben. Das ermöglicht es Ländern mit relativ hohen spezifischen Kosten der Emissionsreduktion ihren Verpflichtungen durch Investitionen in Länder mit leichter erzielbaren Einsparungen nachzukommen. Der JI-Mechanismus ist besonders im Hinblick auf die im Anhang B vertretenen osteuropäischen Staaten geschaffen worden. Neben der Senkung des Ausstoßes von Treibhausgasen sollte damit gleichzeitig die notwendige Modernisierung der ehemals kommunistischen Ökonomien vorangetrieben werden.

Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung (Clean Development Mechanism)

Der Clean Development Mechanism (CDM) ermöglicht es einem Industrieland, Maßnahmen zur CO2-Reduktion in einem Entwicklungsland durchzuführen und sich die dort eingesparten Emissionen auf das eigene Emissionsbudget anrechnen zu lassen. Der Unterschied zu einer Joint Implementation besteht darin, dass das Industrieland seine Reduktionsverpflichtung teilweise in einem Entwicklungsland ohne eine solche Verpflichtung erfüllen kann.

Da der Ort einer Emissionsreduktion prinzipiell unerheblich ist und man von jeglicher Reduktion einen verringerten negativen Einfluss auf das Klima erwartet, können so kostengünstigere Maßnahmen verwirklicht, Klimaschutz wirtschaftlich effizienter gestaltet werden. Der CDM wurde eingeführt, um einerseits Industrieländern das Erreichen ihrer Reduktionsziele zu erleichtern und gleichzeitig einen zur Modernisierung dringend notwendigen Technologietransfer in Entwicklungsländer zu fördern.

Da jedoch Entwicklungsländer keiner Reduktionsverpflichtung unterliegen, muss bei jedem Projekt sichergestellt werden, dass die Emissionsvermeidung zusätzlich (Additionality) erfolgt, d.h. die Erträge aus dem Handel mit den durch die CDM generierten CERs (certified emission reductions) müssen entscheidend für die Maßnahme sein. Denn würde das entsprechende Investment auch ohne den Verkauf von CERs durchgeführt (z.B. weil der Bau einer Windkraftanlage ohnehin rentabel ist), so handelt es sich beim Verkauf der CERs lediglich um eine Gewinnmitnahme, welche nicht die Emissionen im Investorland ausgleicht. In diesem Fall führt der CDM zu zusätzlichen Emissionen gegenüber dem Referenzszenario (kein Handel von CERs). Dies wird besonders im Zusammenhang mit der sogenannten Linking Directive der Europäischen Union bemängelt, die den EU-Emissionshandel mit dem CDM verknüpft und es Unternehmen ermöglicht, anstelle von Emissionsreduktionen CDM-Zertifikate einzukaufen.[47]

Lastenteilung (Burden Sharing)

Zusätzlich ist es möglich, dass eine Gruppe von Vertragsstaaten ihre Reduktionsziele auch gemeinsam erfüllen kann. Dieses sogenannte burden sharing ist speziell für die Europäische Union in das Protokoll aufgenommen worden. Diese hat sich als Staatenverbund insgesamt zu einer Reduktion um 8% verpflichtet. Intern gelten dabei deutlich unterschiedliche Ziele. So müssen Luxemburg, Dänemark und Deutschland mit 28% sowie je 21% die umfangreichsten Einsparungen erreichen. Die stärksten zulässigen Steigerungen wurden Spanien, Griechenland und Portugal mit 15%, 25% bzw. 27% zugestanden.[48]

Siehe auch: Europäisches Programm für den Klimaschutz

Einhaltung der Reduktionsverpflichtungen

Der Wachstumstrend der wichtigsten Treibhausgase seit den 1970er Jahren bis 2007 ist für Kohlendioxid und Lachgas unverändert positiv, eine Wirkung des Kyoto-Protokolls ist hier nicht zu erkennen. Die stagnierenden oder zurückgehenden Konzentrationen von Methan und FCKW/FKW gehen auf andere Ursachen als die in diesem Protokoll vereinbarten Reduktionsziele zurück.

Zusammenbruch der osteuropäischen Volkswirtschaften

Trotz der geringen Reduktionsziele werden diese nicht von vielen Staaten konsequent verfolgt und letztlich wohl nur von einigen erreicht. Zwar kam es zwischen 1990 und 2004 noch zu einer Reduktion des Treibhausgasausstoßes aller reduktionsverpflichteten Anhang-I-Länder um 15,3 %, doch dabei stieg der Ausstoß zwischen 2000 und 2004 schon wieder um 2,9 % an.[49] Die Ursache für dieses Muster liegt darin, dass der Großteil der rechnerisch erreichten Reduktion auf den Zusammenbruch der osteuropäischen Volkswirtschaften nach 1990 zurückzuführen ist, die sich in den vergangenen Jahren deutlich erholt haben. Die sogenannten Volkswirtschaften oder Länder im Übergang zur Marktwirtschaft reduzierten ihre Emissionen zwischen 1990 und 2000 um 39,3 %, wonach sich der Trend umkehrte: Von 2000 bis 2004 stieg der Ausstoß dort um 4,1 %. Die übrigen Anhang-B-Länder kommen auf einen Anstieg ihres Ausstoßes um 8,8 % von 1990 bis 2000 und einen weiteren Anstieg um 2 % von 2000 bis 2004. Dies bedeutet zwar einen gebremsten Anstieg während der letzten Jahre, ist jedoch immer noch weit von den eingegangen Reduktionszielen entfernt.

Mitgliedstaaten der Europäischen Union

In Deutschland kam es von 1990 bis 2004 zu Verringerungen der CO2-Emissionen um 17,2 Prozent. Grob die Hälfte hiervon ist auf den Zusammenbruch der ostdeutschen Industrie nach der Wiedervereinigung zurückzuführen, während der andere Teil auf Einspar- und Modernisierungsmaßnahmen auf dem Gebiet der alten Bundesrepublik entfällt. Mit der Ausnahme von Großbritannien kam es in den meisten anderen Staaten zu teilweise drastischen Erhöhungen der Ausstoßmengen, so dass die Mehrheit der EU-Mitglieder die selbst gesetzten Reduktionsziele bis 2012 bestenfalls mit zusätzlichen Maßnahmen erreichen können und ansonsten verfehlen werden.[50] Bislang konnte die EU-15 nach Angaben der Europäischen Umweltagentur ihre Emissionen erst um 2 % reduzieren, gegenüber dem 8%-Ziel des Kyoto-Protokolls deutlich zu wenig.[51]

Die 15 größten Emittenten aus Anhang B

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Emissionen der 15 größten Treibhausgasemittenten des Jahres 1990 aus dem Anhang B des Protokolls, der insgesamt 39 Staaten umfasst. Dargestellt ist der aktuelle absolute Stand der Emissionen 1990, die im Einzelnen eingegangenen Reduktionsverpflichtungen, der Istwert mit Stand 2004 und schließlich dessen Abweichung vom Sollwert. Die 15 aufgeführten Staaten vereinigten 1990 auf sich 91,2 % der Emissionen aller Anhang-B-Staaten, 2004 verursachten sie gleichsam 91 %. Für die EU-Staaten sind die im Laufe des Jahres 1998 intern ausgehandelten Ziele angegeben, die zusammen genommen dem EU-weiten Ziel einer Reduktion um 8 % entsprechen.

Staat Emissionen 1990 in
Mio. t CO2-Äquivalent
Verpflichtete
Emissionsänderung
Ist-Stand 2006 Abweichung in
Prozentpunkten
USA 6 103 keine (urspr. -7,0 %) +14,4 %  
Russland 2 975 0 % -34,2 % -34,2 %
Japan 1 272 -6,0 % +5,3 % +11,3 %
Deutschland 1 226 -21,0 % -18,2 % +2,8 %
Ukraine 925 0 % -51,9 % -51,9 %
Vereinigtes
Königreich
776 -12,5 % -15,1 % -2,6 %
Kanada 599 -6,0 % +21,7 % +27,7 %
Frankreich 567 0 % -3,5 % -3,5 %
Polen 459 -6,0 % -28,9 % -22,9 %
Italien 520 -6,5 % +9,9% +16,4 %
Australien 423 (+8,0 %) (+28,8 %) (+20,8 %)
Spanien 287 (+15,0 %) (+50,6 %) (+35,6 %)
Rumänien 230 -8,0 % -44,4 % -36,4 %
Niederlande 213 -6,0 % -2,0 % +4,0 %
Tschechien 196 -8,0 % -23,7 % -15,7 %
Belgien 146 -7,5 % -5,2 % +2,3 %
Österreich 79 -13,0 % +15,1 % +28,1 %
Schweiz 53 -8,0 % +0,8 % +8,8 %
Angaben ohne Landnutzung („excluding LULUCF“)
Quelle: UNFCCC (2008):National greenhouse gas inventory data for the period 1990–2006 (PDF; 378 kB)

Ausblick: Was kommt nach 2012?

Hauptartikel: Post-Kyoto-Prozess

Gegenwärtig wird über die Zukunft des Kyoto-Protokolls verhandelt. Im Zentrum stehen die Auseinandersetzungen um ein Nachfolgeprotokoll, das weiter reichende Reduktionsverpflichtungen mit einer größeren Zahl an verpflichtend teilnehmenden Staaten verbindet. Die Verhandlungen werden hauptsächlich auf den jährlich stattfindenden sogenannten Weltklimagipfeln geführt. Auf der UN-Klimakonferenz auf Bali 2007 wurde vereinbart, bis 2009 eine Nachfolgeregelung für das 2012 auslaufende Kyoto-Protokoll zu verabschieden.

In der nicht verbindlichen Washingtoner Erklärung vom 16. Februar 2007 haben sich die Regierungschefs von Kanada, Deutschland, Italien, Japan, Russland, dem Vereinigten Königreich, den USA, Brasilien, China, Indien, Mexiko und Südafrika in Grundzügen auf eine Nachfolgeregelung geeinigt. Zunächst soll demnach ein möglichst weltweites Emissionshandelssystem installiert werden, das entwickelte wie Entwicklungsländer in die Reduktionsbemühungen einbezieht.[52]

Literatur

  • Gabriel, Elke (2003): Das Kyoto – Protokoll: Entstehung und Konflikte. Diplomarbeit am Institut für Volkswirtschaftslehre und Volkswirtschaftspolitik der Universität Graz (PDF)
  • Missbach, Andreas (1999): Das Klima zwischen Nord und Süd: eine regulationstheoretische Untersuchung des Nord-Süd-Konflikts in der Klimapolitik der Vereinten Nationen. Verlag Westfälisches Dampfboot, ISBN 3-89691-456-1
  • Oberthür, Sebastian und Hermann E. Ott (2002): Das Kyoto-Protokoll. Internationale Klimapolitik für das 21. Jahrhundert. Vs Verlag, ISBN 978-3-8100-2966-9. Englische Ausgabe erschienen 1999 im Springer-Verlag, ISBN 978-3-540-66470-3.
  • Sommerauer, Markus (2004): Das Kyoto-Protokoll: Der Wald als Kohlenstoffsenke. Geschichte und Stand der Dinge. (PDF, 1,95 MB)
  • Wissenschaftlicher Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (2003): Über Kioto hinaus denken – Klimaschutzstrategien für das 21. Jahrhundert. Sondergutachten (PDF, 1,7 MB)
  • Wissenschaftlicher Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (1998): Die Anrechnung biologischer Quellen und Senken im Kyoto-Protokoll: Fortschritt oder Rückschlag für den globalen Umweltschutz? Sondergutachten (PDF, 0,7 MB)

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Intergovernmental Panel on Climate Change (2007): IPCC Fourth Assessment Report - Working Group I Report "The Physical Science Basis"
  2. Hansen, J., Mki. Sato, R. Ruedy et al. (2005): Efficacy of climate forcings, in: Journal of Geophysical Research, 110, D18104, doi:10.1029/2005JD005776 (PDF, 20,5MB)
  3. Artikel 2 der Klimarahmenkonvention lautet: „Das Endziel dieses Übereinkommens und aller damit zusammenhängenden Rechtsinstrumente, welche die Konferenz der Vertragsparteien beschließt, ist es, in Übereinstimmung mit den einschlägigen Bestimmungen des Übereinkommens die Stabilisierung der Treibhausgaskonzentrationen in der Atmosphäre auf einem Niveau zu erreichen, auf dem eine gefährliche anthropogene Störung des Klimasystems verhindert wird. Ein solches Niveau sollte innerhalb eines Zeitraums erreicht werden, der ausreicht, damit sich die Ökosysteme auf natürliche Weise den Klimaänderungen anpassen können, die Nahrungsmittelerzeugung nicht bedroht wird und die wirtschaftliche Entwicklung auf nachhaltige Weise fortgeführt werden kann.“ (PDF)
  4. Artikel 3 der Klimarahmenkonvention lautet: „1. Die Vertragsparteien sollen auf der Grundlage der Gerechtigkeit und entsprechend ihren gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortlichkeiten und ihren jeweiligen Fähigkeiten das Klimasystem zum Wohl heutiger und künftiger Generationen schützen. Folglich sollen die Vertragsparteien, die entwickelte Länder sind, bei der Bekämpfung der Klimaänderungen und ihrer nachteiligen Auswirkungen die Führung übernehmen.
    2. Die speziellen Bedürfnisse und besonderen Gegebenheiten der Vertragsparteien, die Entwicklungsländer sind, vor allem derjenigen, die besonders anfällig für die nachteiligen Auswirkungen der Klimaänderungen sind, sowie derjenigen Vertragsparteien, vor allem unter den Entwicklungsländern, die nach dem Übereinkommen eine unverhältnismäßige oder ungewöhnliche Last zu tragen hätten, sollen voll berücksichtigt werden.“ (PDF)
  5. UNFCCC: COP - Conference of the Parties (Vertragsstaatenkonferenz) - COP1
  6. International Institute on Sustainable Development: Summary of the First Conference of the Parties for the Framework Convention on Climate Change: 28 March - 7 April 1995. Earth Negotiations Bulletin, Vol. 12, No. 21, 10. April 1995 (PDF)
  7. Siehe Oberthür und Ott 1999: S. 46-49.
  8. Die Präambel der Klimarahmenkonvention lautet: „[...] in der Erkenntnis, daß angesichts des globalen Charakters der Klimaänderungen alle Länder aufgerufen sind, so umfassend wie möglich zusammenzuarbeiten und sich an einem wirksamen und angemessenen internationalen Handeln entsprechend ihren gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortlichkeiten, ihren jeweiligen Fähigkeiten sowie ihrer sozialen und wirtschaftlichen Lage zu beteiligen, [...]“ (PDF)
  9. Artikel 2, Absatz b der Berlin Mandate Decision (Decision 1/CP.1) lautet: „[The Process will] Not introduce any new commitments for Parties not included in Annex I, [...]“
  10. Siehe unfccc.int: Convention Bodies - Subsidiary Bodies
  11. Siehe etwa Time Magazine: Heroes of the Environment: Angela Merkel
  12. Siehe Oberthür und Ott 1999: S. 52-54.
  13. European Union, General Secretariat of the Council, Meeting Document CONS/ENV/97/1 Rev.1 (SN/11/97 Rev.1), Brüssel, 3. März 1997
  14. Germanwatch: Die Pflöcke sind eingerammt. Ergebnisse der dritten in Bonn stattfindenden Runde der UN-FCCC Klimaverhandlungen (20. - 31. Oktober 1997). Veröffentlicht vom Forum Umwelt & Entwicklung, Webseite zuletzt geändert am 23. März 2001
  15. United Nations Framework Convention on Climate Change: FCCC/CP/1997/INF.5, List of participants (COP3) (PDF, 4,3MB)
  16. UNFCCC.int: Official Website of the Third Conference of the Parties, Kyoto, December 1 - 10, 1997
  17. International Institute on Sustainable Development: Report of the Third Conference of the Parties to the Framework Convention on Climate Change: 1 - 11 December 1997. Earth Negotiations Bulletin, Vol. 12, No. 76, 13. Dezember 1997 (PDF)
  18. Siehe Oberthür und Ott 1999: S. 80.
  19. a b Manfred Treber/Germanwatch: Verhandlungskrimi in Kyoto. Nach zweieinhalb Jahren Vorbereitung in acht vierzehntägigen Vorverhandlungsrunden gelang im japanischen Kyoto schließlich eine Einigung zum globalen Klimaschutz, vom 15. Januar 1998. Webseite zuletzt geändert am 1. August 2001
  20. Greenpeace Deutschland (2006): Das Klimaprotokoll von Kyoto
  21. Deutsche Umwelthilfe (2005): Rauchzeichen aus der klimapolitischen Steinzeit. Kurzbewertung eines klimapolitischen Positionspapiers des BDI und seiner Kommentierung durch Mitglieder des Industrieverbandes (PDF)
  22. UNFCCC.int: The Fourth Session of the UNFCCC Conference of the Parties (COP4), Buenos Aires, Argentina, 2 - 13 November 1998
  23. International Institute on Sustainable Development: Summary of the Fourth Conference of the Parties to the Framework Convention on Climate Change: 2 - 13 November 1998. Earth Negotiations Bulletin, Vol. 12, No. 97, 16 November 1998 (PDF)
  24. Intergovernmental Panel on Climate Change (2000): IPCC Special Report on Land Use, Land-Use Change And Forestry, siehe online
  25. UNFCCC.int: Sixth Session of the UNFCCC Conference of the Parties, COP 6, The Hague, The Netherlands, 13 - 24 November, 2000
  26. International Institute on Sustainable Development: Summary of the Sixth Conference of the Parties to the Framework Convention on Climate Change: 13 - 25 November 2000. Earth Negotiations Bulletin, Vol. 12, No. 163, 27 November 2000 (PDF)
  27. UNFCCC.int: COP 6, Part 2, 16 - 27 July 2001, Bonn, Germany
  28. UNFCCC.int: Seventh Session of the Conference of the Parties, 29 October - 9 November 2001
  29. International Institute on Sustainable Development: Summary of the Sixth Conference of the Parties to the Framework Convention on Climate Change: 29 October - 10 November 2001. Earth Negotiations Bulletin, Vol. 12, No. 189, 12 November 2001 (PDF)
  30. Babiker, Mustafa H., Henry D. Jacoby, John M. Reilly und David M. Reiner (2002): The evolution of a climate regime: Kyoto to Marrakech and beyond, in: Environmental Science & Policy, Nr. 5, S. 195–206 (PDF)
  31. Grubb, Michael; Brewer, Tom; Müller, Benito et al. (2003): A Strategic Assessment of the Kyoto-Marrakech System. Synthesis Report. The Royal Institute of International Affairs, Briefing Paper No. 6, Juni 2003 (PDF)
  32. United Nations Framework Convention on Climate Change: Kyoto-Protokoll tritt am 16. Februar 2005 in Kraft, Pressemitteilung vom 18. November 2004 (PDF)
  33. United Nations Framework Convention on Climate Change: Kyoto Protocol - Status of Ratification letzte Bearbeitung am 13. Mai 2008
  34. Bundesgesetzblatt, Teil II, Nr. 16, S. 966-997, ausgegeben am 2. Mai 2002: Gesetz zu dem Protokoll von Kyoto vom 11. Dezember 1997 zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (Kyoto-Protokoll). Gesetz vom 27. April 2002 (PDF)
  35. europa.eu: Protokoll von Kyoto über Klimaänderungen mit Stand vom 2. Mai 2006
  36. United States Senate: U.S. Senate Roll Call Votes 105th Congress - 1st Session: S.Res.98
  37. 105th CONGRESS, 1st Session, S. RES. 98: Byrd-Hagel Resolution, Sponsored by Senator Robert Byrd (D-WV) and Senator Chuck Hagel (R-NE), siehe online. Daraus: „Now, therefore, be it Resolved, That it is the sense of the Senate that--
    (1) the United States should not be a signatory to any protocol to, or other agreement regarding, the United Nations Framework Convention on Climate Change of 1992, at negotiations in Kyoto in December 1997, or thereafter, which would--
    (A) mandate new commitments to limit or reduce greenhouse gas emissions for the Annex I Parties, unless the protocol or other agreement also mandates new specific scheduled commitments to limit or reduce greenhouse gas emissions for Developing Country Parties within the same compliance period, or
    (B) would result in serious harm to the economy of the United States; and
    (2) any such protocol or other agreement which would require the advice and consent of the Senate to ratification should be accompanied by a detailed explanation of any legislation or regulatory actions that may be required to implement the protocol or other agreement and should also be accompanied by an analysis of the detailed financial costs and other impacts on the economy of the United States which would be incurred by the implementation of the protocol or other agreement.“
  38. Vezirgiannidou, Sevasti-Eleni (2008): The Kyoto Agreement and the pursuit of relative gains . in: Environmental Politics, Volume 17, Issue 1 Februar 2008, S. 40 - 57, doi:10.1080/09644010701811483
  39. McCright, Aaron und Riley E. Dunlap (2003): Defeating Kyoto: The Conservative Movement’s Impact on U.S. Climate Change Policy (PDF, 0,4 MB (englisch)
  40. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit: Glossar - „Heiße Luft“
  41. Barrett, Scott (1998): Political Economy of the Kyoto Protocol, in: Oxford Review of Economic Policy, Vol. 14, Nr. 4, S. 20-39.
  42. Tagesschau: Australien ratifiziert Kyoto-Protokoll vom 3. Dezember 2007
  43. Siehe z.B. die Darstellung des Bundesumweltministeriums: Kyoto-Mechanismen vom August 2007, online
  44. Brunnengräber, Achim (2006): The Political Economy of the Kyoto Protocol, in: Panitch, Leo, and Colin Leys (Hrsg.): Socialist Register 2007: Coming to Terms With Nature. The Merlin Press, London.
  45. Intergovernmental Panel on Climate Change (2000): Methodological and Technological issues in Technology Transfer, IPCC Special Report, siehe online
  46. Simonis, Udo E. (2006): Energieoption und Waldoption , in: Solarzeitalter, Ausgabe 1/2007, März (PDF)
  47. Artikel 30 Absatz 3 der Richtlinie 2003/87/EG vom 13. Oktober 2003 lautet: „Die Verknüpfung der projektbezogenen Mechanismen, einschließlich des Joint Implementation (JI) und des Clean Development Mechanism (CDM), mit dem Gemeinschaftssystem ist wünschenswert und wichtig, um die Ziele einer Verringerung der globalen Treibhausgasemissionen sowie einer Verbesserung der Kosteneffizienz des Gemeinschaftssystems in der Praxis zu erreichen. Die Emissionsgutschriften aus den projektbezogenen Mechanismen werden daher für eine Nutzung in diesem System nach Maßgabe der Vorschriften anerkannt, die das Europäische Parlament und der Rat auf Vorschlag der Kommission erlassen und die im Jahr 2005 parallel zum Gemeinschaftssystem Anwendung finden sollten. Der Einsatz der Mechanismen erfolgt als Begleitmaßnahme zu innerstaatlichen Maßnahmen im Einklang mit den einschlägigen Bestimmungen des Kyoto-Protokolls und der Vereinbarungen von Marrakesch.“ (PDF) Siehe auch ergänzend die Richtlinie 2004/101/EG vom 27. Oktober 2004, die Änderungen an der Richtlinie 2003/87/EG enthält (PDF)
  48. europa.eu: The Kyoto Protocol and climate change - background Information, Press Release, Reference: MEMO/02/120 vom 31. Mai 2002
  49. UNFCCC: Changes in GHG emissions from 1990 to 2004 for Annex I Parties (PDF)
  50. European Environment Agency: EU in Reichweite der Kyoto-Ziele, Presseerklärung vom 27. November 2007
  51. European Environment Agency (2007): Greenhouse gas emission trends and projections in Europe 2007. Tracking progress towards Kyoto targets. EEA Report Nr. 5/2007, ISSN 1725-9177 (PDF, 3MB)
  52. The Guardian (2007): Global leaders reach climate change agreement

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