- Klarierung
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Als Klarierung wird in der Seeschifffahrt der Vorgang bezeichnet, Schiff (oder Boot) und Ladung bei Ankunft oder der Abfahrt aus einem Hafen bei den Hafenbehörden oder dem Zoll an- oder abzumelden, d. h. einzuklarieren bzw. auszuklarieren.
Der Begriff leitet sich vom Deklarieren ab.
Die Abmeldung bei den lokalen Gläubigern erfolgt herkömmlich durch das Setzen des Blauen Peters 24 Stunden vor dem Lichten der Anker.
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