- Kletterstange
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Ein Klettergerüst ist häufig ein Teil der Spielplatz-Ausstattung, welches aus verschiedenen Materialien bestehen kann. Gebräuchlich sind Metallrohr-, Kunststoff-, Holz- oder Seilkonstruktionen in verschiedenen Größen, an bzw. auf welchen Kinder klettern, hängen und sitzen können.
Früher waren auf Spielplätzen große, metallene, quaderförmige Klettergerüste üblich, heute immer öfter Seilkonstruktionen ähnlicher Funktion oder Holzplattformen mit Leitern, Gittern, Rutschbahnen und Boulderwänden. Kunstoffgerüste finden häufig in Innenräumen Verwendung.
Inhaltsverzeichnis
Sicherheitsvorschriften
Siehe auch: Kinderspielplatz – Rechtliche Grundlagen
In Deutschland gibt es für Klettergeräte die auf öffentlichen Spielplätzen und in Kindereinrichtungen eingesetzt werden, strenge Sicherheitsvorschriften, die z. B. die Anforderungen an den Untergrund und Fundamente, an Höhe, Abstände zwischen Stäben sowie die regelmäßige Überprüfung regeln. Vor allem soll damit verhindert werden, dass bei einem Absturz schwere Verletzungen entstehen, oder dass sich Kinder strangulieren, weil sich Kordeln an der Kleidung in Spalten verfangen.
Beispielsweise dürfen Klettergeräte seit 1998 eine Absturzhöhe von bis zu 3 m haben, davor waren bis 4 m zulässig. Die so genannten Seilzirkusse oder Seilspinnen können wesentlich höher sein, da die Absturzhöhe immer nur bis zu nächsten Seillage gerechnet wird.
Unfälle auf Spielplätzen
Leider ereigneten sich in den letzten Jahrzehnten eine Reihe von schweren und tödlichen Unfällen auf Spielplätzen. Alle diese Unfälle lassen sich auf Mängel an den Geräten zurückführen, welche immer durch sachkundige Kontrollen vermeidbar gewesen wären. Drei Mängelkategorien waren bei allen tödlichen und schweren Unfällen der Auslöser:
- Instabile Pfosten, Fundamente, Verankerungen im Boden meistens durch Holzfäulnis in Folge eines Pilzbefalles hervorgerufen. Einmastgeräte aus Holz sind besonders gefährdet.
Bei Belastung kommt es zum Zusammenbruch des Gerätes und die Kinder verletzen sich beim Sturz oder auch durch auf sie stürzende schwere und kantige Bauteile des Gerätes.
- Fangstellen für Kleidung, z. B. Spalten zwischen 3,6 mm und 25 mm, Winkel kleiner als 60 Grad oder oben offene Enden von Pfosten und anderen Bauteilen, an denen Ketten, Kapuzen, Anorakkordeln, Schals, Schlüsselanhänger, Gurte von Fahrradhelmen hängenbleiben und Kinder sich erdrosseln können.
- Fangstellen für den Kopf durch Abstände zwischen 11 und 23 cm in Brücken, Podesten oder ähnlichem. Kinder können in Öffnungen mit solchen Abständen hineinrutschen, mit dem Kopf hängen bleiben und sich mit dem eigenen Gewicht erdrosseln. Ist die Öffnung größer als 23 cm, rutscht in jedem Fall auch der Kopf durch, ist die Öffnung kleiner als 11 cm, kann der kleinste Kinderkörper nicht hineinrutschen und es besteht ebenfalls keine Gefahr. Bei Fahrradhelmen sind auch größere Abstände als 23 cm problematisch. Auch deswegen dürfen diese auf Spielplätzen nicht getragen werden.
Weitere Bilder
Siehe auch
- Weitere Spielgeräte sind unter anderem: Kletterwände, Miniaturholzhäuser, Rutschbahnen, Schaukeln, Wippen, Sandkästen, Seilbahnen.
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