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Sabine Knickrehm (* 26. Oktober 1959 in Hamburg) ist Richterin am deutschen Bundessozialgericht.
Sie ist Absolventin der Hamburger einstufigen Juristenausbildung, während deren sie sich bereits schwerpunktmäßig mit Arbeits- und Sozialrecht befasste. Ihren beruflichen Einstieg fand sie 1985 als Rechtsanwältin in einer Hamburger Anwaltskanzlei. Im Januar 1986 wechselte sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin zum Bundessozialgericht.
Ab August 1986 setzte sie ihre berufliche Laufbahn in der hessischen Sozialgerichtsbarkeit fort, zunächst als Richterin beim Sozialgericht Frankfurt am Main und ab Januar 1991 beim hessischen Landessozialgericht in Darmstadt. Am 1. April 2003 trat sie ihr Amt als Richterin am Bundessozialgericht an, in dessen 9a./9b./10. Senat (Kriegsopfer- und Soldatenversorgung, Schwerbehindertenrecht, Sozialhilfe, Asylbewerberleistungsgesetz, Sozialversicherung der Landwirte, Bundeserziehungsgeldgesetz) sie zunächst tätig war. Vom 1. Juli 2007 bis zum 31. August 2008 war sie Richterin im 14. Senat, der für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständig ist. Seit dem 1. August 2008 ist sie Richterin im 4. Senat der ebenfalls für Streitsachen aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständig ist.
Personendaten NAME Knickrehm, Sabine KURZBESCHREIBUNG Richterin am deutschen Bundessozialgericht GEBURTSDATUM 26. Oktober 1959 GEBURTSORT Hamburg
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