Kniebeugenaffäre

Kniebeugenaffäre
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Der sogenannte Kniebeugestreit spielte sich in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts in Bayern ab. Er begann mit einer Verfügung des bayerischen Ministers v. Abel, die auch die protestantischen Soldaten zur Kniebeuge vor dem katholischen Allerheiligsten nötigte; diese Order vom 14. August 1838 hatte den Wortlaut:

Seine Majestät der König haben allergnädigst zu beschließen geruht, daß bei militärischen Gottesdiensten während der Wandlung und beim Segen wieder niedergekniet werden soll. Das gleiche hat zu geschehen bei der Fronleichnams-Prozession und auf der Wache, wenn das Hochwürdigste vorbeigetragen und an die Mannschaften der Segen gegeben wird. Das Kommando lautet: Aufs Knie!

Diese Order führte zu einem mehrjährigen heftigen Streit in den Abgeordnetenkammern, an dem sich unter anderem auf katholischer Seite Ignaz von Döllinger, auf protestantischer Seite Adolf von Harless und Friedrich Thiersch in Schriften beteiligten. 1844 beantragte die 2. Kammer, das Dekret aufzuheben; der Antrag scheiterte an der Reichsratskammer.

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