Kodizill

Kodizill

Ein Kodizill ist eine einseitige, jederzeit widerrufliche letztwillige Anordnung, die im Gegensatz zum Testament keine Erbseinsetzung sondern bloß andere Verfügungen enthält. Ein Kodizill kann zum Beispiel der Ernennung eines Vermächtnisnehmers dienen. Das Aussetzen eines Vermächtnisses bedeutet, dass jemand nur bestimmte, genau bezeichnete Dinge aus dem Nachlass erhalten soll.

§ 553 ABGB: Wird in einer letzten Anordnung ein Erbe eingesetzt, so heißt sie Testament; enthält sie aber nur andere Verfügungen, so heißt sie Codicill.

Der Begriff Kodizill stammt ursprünglich aus dem römischen Recht und wurde später auch ins gemeine Recht übernommen. Es gelten dieselben Formvorschriften wie für ein Testament. Bei der Abfassung empfiehlt es sich, den Rat eines Rechtsanwalts oder Notars einzuholen, damit es keine Unklarheiten gibt, wer darüber hinaus Erbe und somit Gesamtrechtsnachfolger sein soll.

Im deutschen Recht wird der Begriff nicht verwendet.

Literatur

  • Meyers Enzyklopädisches Lexikon. Bibliographisches Institut, Mannheim/Wien/Zürich 1973, Band 14, S. 20.

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Synonyme:

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  • Kodizill — (lat. Codicillus, Diminutiv von codex) hieß früher eine letztwillige, gewöhnlich nachträglich einem Testament erst beigefügte Verfügung, in der sich keine Erbeseinsetzung, sondern nur die Ernennung eines Vermächtnisnehmers befand. Das Bürgerliche …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Kodizíll — (lat. codicillus), letztwillige Verfügung, in welcher keine Erbeinsetzung, aber andere Bestimmungen, wie Vermächtnisse, gültig verfügt werden können; dem Deutschen Bürgerl. Gesetzbuch fremd …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Kodizill — Nachtrag (zu einem Testament) * * * Ko|di|zịll 〈n. 11; früher, vor Einführung des BGB〉 letztwillige Verfügung (über Vermächtnisse, keine Erbeseinsetzung) [<lat. codicillus „kleine Handschrift“] * * * Kodizịll   [mittellateinisch, eigentlich… …   Universal-Lexikon

  • Kodizill — Ko|di|zịll 〈n.; Gen.: s, Pl.: e; vor Einführung des BGB〉 letztwillige Verfügung (über Vermächtnisse), Zusatz zu einem Testament [Etym.: <lat. codicillus »kleine Handschrift«] …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • Kodizill — Ko|di|zill das; s, e <aus gleichbed. (m)lat. codicillus, Verkleinerungsform von lat. codex, vgl. ↑Kodex>: 1. Handschreiben des röm. Kaisers. 2. (veraltet) a) privatschriftlicher Zusatz zu einem Testament; b) [vor Zeugen zustande gekommene]… …   Das große Fremdwörterbuch

  • Kodizill — Ko|di|zịll, das; s, e (Rechtssprache letztwillige Verfügung; Zusatz zum Testament) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Nachtrag — Kodizill; Nachschrift; Postscript; Beilage; Ergänzung; Annex; Addendum (veraltet); Zusatz; Attachment (engl.); Anhang; …   Universal-Lexikon

  • Abdicatio — Dieser Artikel oder Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen (Literatur, Webseiten oder Einzelnachweisen) versehen. Die fraglichen Angaben werden daher möglicherweise demnächst gelöscht. Hilf Wikipedia, indem du die Angaben recherchierst und… …   Deutsch Wikipedia

  • Bo Yin Ra — Joseph Anton Schneiderfranken (* 25. November 1876 in Aschaffenburg; † 14. Februar 1943 in Massagno/Tessin) war ein deutscher Schriftsteller und Maler. Inhaltsverzeichnis 1 Leben 2 Werke 2.1 Hortus Conclusus …   Deutsch Wikipedia

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