- Kodizill
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Ein Kodizill ist eine einseitige, jederzeit widerrufliche letztwillige Anordnung, die im Gegensatz zum Testament keine Erbseinsetzung sondern bloß andere Verfügungen enthält. Ein Kodizill kann zum Beispiel der Ernennung eines Vermächtnisnehmers dienen. Das Aussetzen eines Vermächtnisses bedeutet, dass jemand nur bestimmte, genau bezeichnete Dinge aus dem Nachlass erhalten soll.
- § 553 ABGB: Wird in einer letzten Anordnung ein Erbe eingesetzt, so heißt sie Testament; enthält sie aber nur andere Verfügungen, so heißt sie Codicill.
Der Begriff Kodizill stammt ursprünglich aus dem römischen Recht und wurde später auch ins gemeine Recht übernommen. Es gelten dieselben Formvorschriften wie für ein Testament. Bei der Abfassung empfiehlt es sich, den Rat eines Rechtsanwalts oder Notars einzuholen, damit es keine Unklarheiten gibt, wer darüber hinaus Erbe und somit Gesamtrechtsnachfolger sein soll.
Im deutschen Recht wird der Begriff nicht verwendet.
Literatur
- Meyers Enzyklopädisches Lexikon. Bibliographisches Institut, Mannheim/Wien/Zürich 1973, Band 14, S. 20.
Kategorie:- Erbrecht (Österreich)
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