Kommissionskauf

Kommissionskauf

Beim Kommissionskauf wird eine Ware von einem Lieferanten zunächst an einen Händler für einen zuvor bestimmten Zeitraum in Kommission übergeben. Der Händler braucht diese Ware daher zunächst nicht zu bezahlen, sondern bezahlt die Ware erst nach Verkauf an den Kunden beim Lieferanten. Ein Kommissionskauf wird in der Regel immer dann getätigt, wenn es sich um Produkte handelt, die entweder neu in den Markt eingeführt werden sollen, wenn es sich um Produkte mit einer geringen Umschlagzahl handelt, oder die Produkte so hochwertig sind (zum Beispiel Neuwagen), dass die Liquidität des Händlers nicht ausreicht die Waren sofort bei Lieferung zu bezahlen.

In Fällen von neu einzuführenden Produkten und in Fällen von Waren mit einer geringen Umschlagzahl wird dem Händler auch oft ein Rückgaberecht vom Lieferanten eingeräumt. Damit wird der Händler von dem Risiko befreit, eventuell auf schwer verkäuflichen Waren – bildlich gesprochen – sitzen zu bleiben. Der Händler kann in diesem Fall nach Ablauf des vereinbarten Zeitraumes die Ware an den Lieferanten zurückgeben – oder aber die Ware dann aus der Kommission kaufen, wobei es in solchen Fällen in der Regel noch einmal zu einem erheblichen Preisnachlass kommt. Der Händler ist nur Besitzer der Ware und der Lieferant bleibt bis zum Verkauf der Ware ihr Eigentümer.


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