- Konfessionslos
-
Mit Konfessionslosigkeit bezeichnet man die Nichtzugehörigkeit zu einer Glaubensgemeinschaft. Heute wird der Begriff teilweise auch mit „Religionslosigkeit“ gleichgesetzt, wenn der Betreffende weder einer Konfession noch einer organisierten Religionsgemeinschaft angehört. Die Begriffe Konfession und Religion werden im Sprachgebrauch nicht immer eindeutig getrennt; im Allgemeinen wird mit Religion die ausgeübte Religion wie beispielsweise Christentum, Islam oder Hinduismus bezeichnet, während Konfession eine Variation innerhalb der Religion meint.
Inhaltsverzeichnis
Konfessionslosigkeit mit oder ohne Religion
- In Unkenntnis der Etymologie des Wortes Religion halten einige diese Verwendung jedoch für „nicht immer zutreffend“, da es Menschen gäbe, die keiner Glaubensgemeinschaft angehörten, die aber dennoch religiös seien. (Diese sähen sich selbst als konfessionslos, nicht aber als „religionslos“ an.)
- Menschen, die keiner Glaubensgemeinschaft angehören, sind häufig Atheisten oder Agnostiker, können aber auch anderen oder keinen Gruppen angehören. Die Tendenz zur Konfessionslosigkeit steigt im westlichen Europa seit der Aufklärung an.
Konfessionslosigkeit in Deutschland
Seit dem 20. Jahrhundert gibt es in Deutschland keine Staatskirche mehr.
1970 wurde vom Statistischen Bundesamt die Zahl von 3,9 % Konfessionsfreie in der damaligen Bundesrepublik Deutschland ermittelt (evangelisch 49 %, römisch-katholisch 44,6 %, muslimisch 1,3 %). Nach der Forschungsgruppe Weltanschauungen in Deutschland betrug der Anteil der Bevölkerung ohne Konfession 2004 32,3 %, 2005 32,5 % in der gesamten Bundesrepublik.[1] Besonders hoch ist dabei der Anteil der Menschen ohne Konfession in den neuen Bundesländern, wo – je nach Statistik – zwischen 65 % und 80 % der Bevölkerung keiner Konfession angehören. Ursächlich für diesen hohen Wert war die atheistische Ausrichtung der DDR, durch die die Kirchen stark an gesellschaftlicher Bedeutung verloren hatten. In Europa ist allgemein ein Trend zur Entkirchlichung erkennbar.
Konfessionszugehörigkeiten
In Deutschland wird die Konfession von Arbeitnehmern zur Ermittlung der zu erhebenden Kirchensteuer staatlich erfasst. Außerdem gehört die Konfession zu den demographischen Merkmalen, die im Rahmen empirischer Untersuchungen (z. B. bei einer Volkszählung) erfragt werden.
Die Interessen der Konfessionslosen in Deutschland werden von Körperschaften des öffentlichen Rechts wie z. B. dem Bund für Geistesfreiheit Bayern vertreten.
Zum Begriff Konfession
Konfession (lateinisch: „Bekenntnis, Geständnis“) ist ein Begriff für ein – ursprünglich christliches – Glaubensbekenntnis, das im Neuen Testament (1. Korinther 1,11) eher kritisch erörtert wird. Mittlerweile spricht man auch von islamischer oder jüdischer Konfession. Mitglieder nichtchristlicher Religionsgemeinschaften werden jedenfalls allgemein nicht als „konfessionslos“ bezeichnet (engl. undenominational, nicht zu verwechseln mit nondenominational = nicht konfessionsgebunden).
Beispiele für christliche Konfessionen sind
Einzelnachweise
- ↑ Forschungsgruppe Weltanschauungen in Deutschland: Religionszugehörigkeit, Deutschland Bevölkerung 1950, 1961, 1970, 1987, 1990, 2003, 2004, 2005. April 2008
Wikimedia Foundation.