Konfessionsverbindende Ehe

Konfessionsverbindende Ehe

Eine interkonfessionelle Ehe ist eine Ehe zwischen den Angehörigen zweier Konfessionen oder Denominationen innerhalb derselben Religion. Im ökumenischen Dialog bezieht sich dieser Begriff auf zwei Christen und unterscheidet sich ausdrücklich von der interreligiösen Ehe, wie der Codex Iuris Canonici (CIC 1983) der römisch-katholischen Kirche und die Ordnungen der Evangelischen Kirche verdeutlichen. Die interkonfessionelle Ehe wird auch als konfessionsverschiedene und konfessionsverbindende Ehe oder als Mischehe bezeichnet. Während die beiden ersten Begriffe jeweils einen Aspekt betonen, sollte der Begriff Mischehe wegen seines diffamierenden Charakters nicht mehr verwendet werden.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Der sog. Mischehenstreit der 1830er Jahre führte zu den Kölner Wirren.

Aktuelle Situation

Die immer häufigeren interkonfessionellen Ehen müssen auf die eine oder andere Weise einen Weg finden, Ökumene im Alltag zu leben. Dem stehen von kirchlicher Seite noch einige Hindernisse entgegen, z.B. ist offiziell von katholischer Seite aus eine generelle gemeinsame Teilnahme an Eucharistie / Abendmahl nicht möglich.

Andererseits ist es auch hier schon zu wesentlichen Annäherungen gekommen: bis zur Mitte der 1960er Jahre wurden diese Ehen als Mischehen diffamiert, der römisch-katholische Partner wurde oft exkommuniziert, also von den Sakramenten ausgeschlossen. Auch der evangelische Partner wurde in seinen konfessionellen Rechten eingeschränkt und konnte - je nach Landeskirche - zum Beispiel nicht in den Kirchen-Gemeinderat (Ältestenkreis, Presbyterium) gewählt werden. Evangelische Pfarrer wurden je nach Landeskirche wegen konfessionsverschiedener Ehen vom Amt ausgeschlossen. Diese Praxis reichte - wo beispielsweise wegen einer kirchlichen Anstellung des römisch-katholischen Partners - keine evangelische Kindstaufe zugesichert werden konnte, bis in die 1990er Jahre.

'Ökumenische' Trauung

Heute kann eine Trauung zwischen Protestanten und Katholiken als katholische oder evangelische Trauung oder unter Mitwirkung beider Pfarrer in einer der beiden Kirchen stattfinden. Letztere sind evangelische Trauung mit katholischer Assistenz (Ritus A) oder katholische Trauung mit evangelischer Assistenz (Ritus B). Eine vollwertige ökumenische Trauung gibt es nur im Bereich der Erzdiözese Freiburg und der Badischen Landeskirche (Ritus C oder Formular C).

Bewertung durch die Konfessionen

Wo die beiden Partner, die in einer solchen Ehe leben, in beiden Konfessionen beheimatet sind und sich für die Einheit der Christen einsetzen, spricht man von konfessionsverbindender Ehe. Inzwischen gestehen auch offizielle Kirchenvertreter wie Kardinal Walter Kasper ein, dass nicht die konfessionsverschiedenen Ehen sondern die entgegen dem biblischen Auftrag gespaltenen Konfessionen das eigentliche Problem sind.

Organisation konfessionsverbindender Paare

Mit Netzwerk Ökumene: konfessionsverbindende Paare und Familien in Deutschland wurde 1999 eine bundesweite Initiative gegründet, die die Interessen dieser Paare vertritt und inzwischen auch als Ansprechpartner der Kirchleitungen anerkannt ist. Die Patenschaft von Netzwerk Ökumene haben Bischof Dr. Gebhard Fürst (Diözese Rottenburg), Bischof Dr. Walter Klaiber (Ev.-method. Kirche) und der ehemalige Bischof Dr. Gerhard Maier (Ev. Landeskirche Württemberg) übernommen.

Die konfessionsverbindenden Paare in Deutschland sind auch eingebunden in eine weltweite Bewegung, die sich zuletzt bei der II. Weltkonferenz konfessionsverbindender Paare 2003 in Rom traf. Dort wurden auch gemeinsame Erwartungen an die Verantwortlichen in den Konfessionen formuliert.

Siehe auch

Exogamie, interreligiöse Ehe, interkulturelle Ehe

Literatur

  • Beate und Jörg Beyer: Konfessionsverbindende Ehe. Mainz 1986, 1991

Literaturliste bei Netzwerk Ökumene

Weblinks

Netzwerk Ökumene: konfessionsverbindende Paare und Familien in Deutschland


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