Konfiszieren

Konfiszieren

Konfiskation (lat. confiscatio) bezeichnet die Enteignung und Beschlagnahme von Gütern oder Vermögensteilen durch den Staat ohne Entschädigung. In Unrechtsstaaten und in revolutionären Situationen erfolgt die Konfiskation oft ohne jede Rechtsgrundlage, nur auf Grund der Macht des Staates oder der Revolutionäre. Im Rechtsstaat ist die Konfiskation Folge eines vom Eigentümer des Konfiskationsgutes begangenen Unrechts und kann neben einer Strafe bei Delikten unterschiedlichster Art erfolgen: zum Beispiel bei Zolldelikten, die die Konfiskation der Schmuggelware zur Folge haben, oder bei Verstößen gegen das Artenschutzgesetz. Tatwaffen werden ebenfalls konfisziert; Rechtsgrundlage ist hier der so genannte Verfall zu Gunsten des Staates.

Das Verb, welches den Vorgang der Konfiskation beschreibt, lautet konfiszieren.

Enteignung / Konfiskation

Zwischen den beiden Ausdrücken besteht ein signifikanter rechtlicher Unterschied. Das Eigentum an der Sache wird in beiden Fällen aufgehoben, aber während Konfiskation den Eigentumsentzug ohne Entschädigung bezeichnet, handelt es sich bei der Enteignung um Eigentumsentzug mit Entschädigung. In der Politiker-, Medien- und Umgangssprache wird oft ohne Rücksicht auf diesen Unterschied von Enteignung gesprochen.


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  • Konfiszieren — (lat.), gerichtlich für den Fiskus einziehen, in Beschlag nehmen (s. Einziehung); konfisziert auch soviel wie von verdächtigem Aussehen, spitzbübisch (z. B. ein konfisziertes Gesicht) …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • konfiszieren — Vsw beschlagnahmen erw. fach. (16. Jh.) Entlehnung. Entlehnt aus l. confiscāre, einer Präfixableitung zu l. fiscus kaiserliche Schatzkammer .    Ebenso nndl. confisqueren, ne. confiscate, nfrz. confisquer, nschw. konfiskera, nnorw. konfiskere.… …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • konfiszieren — V. (Aufbaustufe) bestimmte Vermögensanteile von Amts wegen beschlagnahmen Synonyme: einziehen, entziehen, sichern, sicherstellen, kassieren (ugs.) Beispiel: Die gestohlenen Bilder wurden von der Polizei konfisziert …   Extremes Deutsch

  • konfiszieren — abnehmen, beschlagnahmen, einziehen, entziehen, pfänden, requirieren, sichern, sicherstellen, wegnehmen; (ugs.): kassieren; (Amtsspr.): entwidmen; (Rechtsspr.): sequestrieren. * * * konfiszieren:⇨beschlagnahmen konfiszieren→beschlagnahmen …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • konfiszieren — sichern; sicherstellen; requirieren; beschlagnahmen; einziehen * * * kon|fis|zie|ren 〈V. tr.; hat〉 beschlagnahmen, einziehen (Vermögen, Waffen, Zeitungsausgaben) [<lat. confiscare „mit Beschlag belegen“; zu fiscus „Staatskasse“] * * * …   Universal-Lexikon

  • konfiszieren — kon|fis|zie|ren 〈V.〉 beschlagnahmen, einziehen; ein Vermögen, Waffen konfiszieren [Etym.: <lat. confiscare »mit Beschlag belegen«; zu fiscus »Staatskasse«] …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • konfiszieren — Konfiskation, konfiszieren ↑ Fiskus …   Das Herkunftswörterbuch

  • konfiszieren — kon·fis·zie·ren; konfiszierte, hat konfisziert; geschr; [Vt] <ein Beamter o.Ä.> konfisziert etwas ein Beamter o.Ä. nimmt jemandem etwas (meist aufgrund von staatlichen Vorschriften) weg, beschlagnahmt etwas: Unrechtmäßig importierte Waren… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • konfiszieren — kon|fis|zie|ren <aus lat. confiscare »in der Kasse aufbewahren, beschlagnahmen«> etwas [von Staats wegen, gerichtlich] einziehen, beschlagnahmen …   Das große Fremdwörterbuch

  • konfiszieren — kon|fis|zie|ren (beschlagnahmen) …   Die deutsche Rechtschreibung

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