- Konsekutive Studiengänge
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Als konsekutiver Studiengang wird in der Diskussion um den Bologna-Prozess ein Studienprogramm bezeichnet, das aus einem Bachelor und einem darauf aufbauenden Master besteht. Der Bachelor ist dabei ein grundständiges Studium, der Master ein anschließendes postgraduales Studium. Zwischen dem Bachelor und dem Master besteht ein fachlicher Zusammenhang, sie bauen inhaltlich aufeinander auf, im Gegensatz zu einem nicht-konsekutiven Masterstudiengang sowie einem weiterbildenden Masterstudiengang. Etwa neun von zehn Masterstudiengängen sind konsekutiv[1] und ähneln damit inhaltlich den bisherigen einstufigen Studiengängen mit den Abschlüssen Diplom und Magister.
Der Bachelor ist als erster „berufsbefähigender“ Abschluss eine notwendige (meist aber nicht hinreichende) Qualifikation, um überhaupt zum Masterstudiengang zugelassen zu werden.
Deutschland
In Deutschland sind bei allen Bachelor-Studiengängen und bei konsekutiven Master-Studiengängen zwingend für Bachelor-Abschlüsse die akademischen Grade
- Bachelor of Arts (B.A.), Bachelor of Science (B.Sc.), Bachelor of Engineering (B.Eng.), Bachelor of Laws (LL.B.)
- Bachelor of Fine Arts (B.F.A.), Bachelor of Music (B.Mus.) (Studiengänge an Kunst- und Musikhochschulen)
- Bachelor of Education (B.Ed.) (Studiengänge für Lehramt)
bzw. für Master-Abschlüsse
- Master of Arts (M.A.), Master of Science (M.Sc.), Master of Engineering (M.Eng.), Master of Laws (LL.M.)
- Master of Fine Arts (M.F.A.), Master of Music (M.Mus.) (Studiengänge an Kunst- und Musikhochschulen)
- Master of Education (M.Ed.) (Studiengänge für Lehramt)
jeweils ohne fachliche Zusätze zu verwenden.[2]
Weiterbildungsstudiengänge und nicht-konsekutive Masterstudiengänge dürfen einerseits nur dann diese Abschlüsse verwenden, wenn sie in ihren Anforderungen einem konsekutiven Masterstudiengang gleichwertig sind[3], andererseits aber auch andere Mastergrade verwenden, die von den vorgenannten Bezeichnungen abweichen, z.B. Master of Business Administration (MBA).
In Deutschland gilt, dass in einem konsekutiven Master-Studiengang Studienförderung (zum Beispiel BAföG) in Anspruch genommen werden kann.
Quellen
- ↑ vgl. Hochschulkompass.de, Stand Oktober 2007
- ↑ nach Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 10.10.2003
- ↑ nach Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 12.6.2003
Siehe auch
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