Konsortialführerschaft

Konsortialführerschaft

Ein Konsortialgeschäft (engl. underwriting syndicate), ist ein meist von mehreren Banken, die alle als Underwriter fungieren, durchgeführtes Geschäft wie z. B. ein Börsengang (Emissionskonsortium).

Inhaltsverzeichnis

Anwendung

Bei einem Konsortialgeschäft wird ein großes Geschäft per Quotenregelung (Konsortialquote) unter den teilnehmenden Banken aufgeteilt.

Ein Konsortium zur Abwicklung von Geschäften wird – auch aus kartellrechtlichen Gründen – nur bei größeren Geschäften wie z. B. Emissionen, großen Krediten (Konsortialkrediten) und Börsengängen gebildet.

Rechtsnatur

Schließen sich mehrere Banken zur Zeichnung eines Börsengangs zu einem Emissionskonsortium zusammen handelt es ich um eine BGB-Gesellschaft (GbR) i. S. d. §§705ff. BGB. Deren gemeinsamer Zweck ist dabei der Börsengang des Unternehmens. Das GbR Konsortium wird automatisch wegen Zweckerreichung aufgelöst, sobald der Börsgengang erfolgt.

Konsortialführung

Ein Konsortialgeschäft steht immer unter der Leitung einer (Sole-Lead Manager) oder mehrerer Banken (Joint-Lead Managers), die als Konsortialführer (Lead Manager, auch als Global Coordinator bezeichnet) bezeichnet werden. Diese tragen den Hauptteil der Verantwortung und Arbeiten und übernehmen meistens auch die Funktion der Bookrunner.

Co-Lead Manager/Co-Manager

Die am Konsortialgeschäft teilnehmenden Banken die nicht als Konsortialführer fungieren nehmen oft eine untergeordnete Rolle als Co-Lead Manager oder noch weiter untergeordnet als Co-Manager wahr. Diese Stellung bringt zum Ausdruck, dass sie zwar als Underwriter am Geschäft beteiligt sind, dieses jedoch in relativ geringem Umfang. Dadurch sind sie in die Planungen und Ausführungen weniger integriert, erhalten jedoch auch einen geringeren Teil an den Transaktionsgebühren. Eine Beteiligung von Banken in einer solchen Funktion wird teilweise auch aus unternehmenspolitischen Gründen organisiert, um z. B. eine eigentlich am Geschäft nicht beteiligte Bank, die jedoch Hausbank ist, trotzdem in geringem Umfang zu beteiligen.

Ebenfalls dem Konsortium zugerechnet werden teilweise einige Banken, die als Sales-Agent fungieren. Diese haben jedoch keine Underwriting-Funktion und sind somit noch unterhalb der Co-Manager anzuordnen. Sales-Agents sind quasi Vertriebskooperationspartner, die bei einem Börsengang z. B. als Direktbank einen vergleichsweise geringen Teil der Aktien an Privatkunden verteilen.

Konsortialgeschäft Emissionsfunktion

Innerhalb verschiedener (Investment-)Banken wird unter dem Begriff Konsortialgeschäft ebenfalls die Funktion des Middle Office im Rahmen der Emission eigener Wertpapier (z. B. Optionsscheine) bezeichnet. Dabei kommt dieser Abteilung insbesondere die Aufgabe der Wertpapierprospekterstellung sowie das Zulassungsverfahren in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Börsen-, Aufsichts- und Abwicklungsstellen zu. Dieses sind in Deutschland insbesondere die BaFin, die Deutsche Börse sowie die Clearstream.

Siehe auch


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