Kontroll-Wechselschaltung

Kontroll-Wechselschaltung

Die Kontrollwechselschaltung dient in der Elektroinstallation dazu "Verbraucher", meist eine oder mehrere Leuchten, von zwei Stellen aus, von denen man keinen direkten Sichtkontakt zum Verbraucher hat, ein- bzw. auszuschalten.

Aufbau und Funktion

Kontrollwechselschaltung

Für die Schaltung benötigt man zwei Kontrollwechselschalter oder zwei Wechselschalter, die sich mit Glimmlampen nachrüsten lassen (je nach Hersteller). Wird der Verbraucher eingeschaltet, so leuchten beide Kontrollleuchten. Die Kontrollwechselschaltung lässt sich, im Gegensatz zur normalen Wechselschaltung, nicht zu einer Kreuzschaltung erweitern. Ein Vorteil der Kontrollwechselschaltung ist, dass an beiden Schaltern der Außenleiter (L), der Neutralleiter (N) und der "Lampendraht" (in der Zeichnung braun) vorhanden ist. Legt man zusätzlich noch den Schutzleiter (PE) zu jedem Schalter, so kann man an jedem Schalter noch eine Steckdose montieren. Man benötigt also nur fünf Adern zu jeder Schalter-Steckdosen-Kombination. Bei der herkömmlichen Wechselschaltung sind es auf der einen Seite fünf und auf der anderen Seite sechs Adern. Da man bei der Kontrollwechselschaltung mit einer Ader weniger auskommt, nennt man sie auch Sparwechselschaltung, die auch mit normalen Wechselschaltern (ohne Glimmlampe) aufgebaut werden kann.

Funktionstabelle
Schalterstellung
linker Wechsler
Schalterstellung
rechter Wechsler
Licht
links links aus
links rechts ein
rechts links ein
rechts rechts aus

Literatur

  • Alfred Hösl, Roland Ayx, Hans Werner Busch: Die vorschriftsmäßige Elektroinstallation, Wohnungsbau-Gewerbe-Industrie. 18. Auflage, Hüthing Verlag, Heidelberg, 2003, ISBN 3-7785-2909-9.

Siehe auch


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