- Kopferlass
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Ein Runderlass (Abk. RdErl) ist eine Anweisung einer obersten Bundes- oder Landesbehörde (also z. B. eines (Bundes-)Ministeriums) an nachgeordnete Behörden innerhalb ihres jeweiligen Geschäftsbereiches.
So kann beispielsweise das Innenministerium von Bundesland X für alle Polizeidienststellen des Bundeslandes X oder das Landeskriminalamt des Bundeslandes X per Runderlass festlegen, wie in bestimmten Situationen verfahren werden soll. Geben mehrere Ministerien einen Runderlass heraus, so spricht man von einem Gemeinsamen Runderlass (Abk. Gem. RdErl).
Beispiele für Runderlasse sind der sogenannte Volmer-Erlass zur Visavergabe (siehe Visa-Affäre) von 2005, der vom Auswärtigen Amt an die ihm nachgeordneten Botschaften und Konsulate erging und eine vereinfachte Vergabepraxis von Visa zum Inhalt hatte oder der sogenannte Kaffee-Erlass in der Bundesfinanzverwaltung.
Siehe auch: Verwaltungsvorschrift, Erlass, Verfügung.
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