- Angelprüfung
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Die Fischerprüfung (auch Angelprüfung, Anglerprüfung und Sportfischerprüfung) ist die generelle rechtliche Voraussetzung um in Deutschland zu Angeln, denn erst die bestandene Fischerprüfung legitimiert die Beantragung des Fischereischeins, der wiederum Voraussetzung zum Erwerb eines Fischereierlaubnisscheins (Gewässerschein) ist, der von dem Inhaber des Fischereirechts ausgestellt wird.
Die Fischerprüfung ist Ländersache und wird entsprechend unterschiedlich behandelt. Insbesondere in Bayern und Baden-Württemberg wird in der Prüfung Wissen sehr umfangreich und detailliert abgefragt. Sie gliedert sich in einen theoretischen Prüfungsteil und einen praktischen Teil auf.
Der theoretische Teil der Fischerprüfung besteht z. B. in Nordrhein-Westfalen aus 60 schriftlichen Fragen aus den 6 Themengebieten:
- A. Allgemeine Fischkunde (hierzu zählen Kenntnisse zu Körperbau und Lebensweise der einheimischen Fische sowie Fischkrankheiten),
- B. Spezielle Fischkunde (umfasst Artenkenntnis sowie Schonzeiten und -maße),
- C. Gewässerkunde und Fischhege,
- D. Natur- und Tierschutz,
- E. Gerätekunde,
- F. Gesetzeskunde.
Das Bestehen des theoretischen Prüfungsteils ist Voraussetzung zur Zulassung zum praktischen Teil. Hier muss der Prüfling im ersten Teil anhand von 44 Bildtafeln der einheimischen Fische, Neunaugen und Krebse eine ausreichende Artenkenntnis nachweisen, im zweiten Teil hat er aus 10 unterschiedlichen Aufgabenstellungen ein bestimmtes Angelgerät für den Fischfang waidgerecht zusammenzubauen und das weitere notwendige Zubehör hinzuzufügen.
Die bestandene Fischerprüfung gilt lebenslang. Die Vorlage des Fischerprüfungszeugnisses ist Voraussetzung für die Beantragung eines Fischereischeins bei der Unteren Fischereibehörde oder Gemeinde-/Stadtverwaltung.
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