- Kreuzverweis
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Ein Verweis ist
- ein Hinweis im Text auf eine andere Textstelle, siehe Querverweis
- ein elektronischer Verweis, der Hyperlink
- eine schriftliche Missbilligung von Regelverstößen, besonders im Schul- und Ausbildungswesen, siehe Tadel
- im deutschen Disziplinarrecht die schriftliche Rüge eines Bediensteten, siehe Rüge
- im deutschen Strafvollzug die schwächste Stufe der Disziplinarmaßnahme, siehe Disziplinarmaßnahme (JVA)
- bei der Bundeswehr eine Disziplinarmaßnahme, siehe Wehrdisziplinarordnung
Als Verweis oder Verweisung bezeichnet man ferner die Anweisung zum Verlassen
- von öffentlichem Grund im Polizeirecht, Platzverweis
- des Spielfeldes im Mannschaftssport, Feldverweis, siehe Rote Karte
- einer Schule, Schulverweis (für Bayern siehe Verschärfter Verweis)
- einer öffentlichen Einrichtung oder eines Lokals, siehe Hausverbot
- einer Privatwohnung, siehe Wohnungsverweisung
- des Landes, siehe Ausweisung
Verweisung bedeutet in der Rechtswissenschaft außerdem
- im Prozessrecht die Übergabe eines Verfahrens an ein anderes Gericht, siehe Verweisung (Recht)
- in normativen Texten die verbindliche Bezugnahme auf eine andere Vorschrift, siehe Verweis (Rechtsquelle)
- oder die Weiterverweisung im Internationalen Privatrecht, siehe Renvoi
Siehe auch
- Referenz (Bezugnahme)
- Verwarnung
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