- Kulturgutschutz
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Der Begriff Kulturgutschutz (Kulturgüterschutz) bezeichnet allgemein alle Maßnahmen zum Schutz von Kulturgütern vor Beschädigung, Zerstörung, Diebstahl und Verlust. Im Bereich der Rechtswissenschaften umfasst dies verschiedene Gesetze und internationale Abkommen, unter anderem:
- Allgemeiner Schutz
- Schutz bei bewaffneten Konflikten
- Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten mit ihren Zusatzprotokollen
- Schutz gegen Abwanderung
- Gesetz zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung (KultgSchG)
- Verordnung (EWG) Nr. 3911/92 über die Ausfuhr von Kulturgütern
- UNESCO-Übereinkommen über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der unzulässigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut
- Rückgabe
- Kulturgüterrückgabegesetz (KultGüRückG)
- Richtlinie 93/7/EWG über die Rückgabe von unrechtmäßig aus dem Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats verbrachten Kulturgütern
Weblinks
Wikisource: Kulturgutschutz – Quellen und Volltexte- Schweizerischer Kulturgüterschutz im Bundesamt für Bevölkerungsschutz [1]
- Deutsche Gesellschaft für Kulturgutschutz e. V. (DGKS)
- Europäische Kommission > Steuern und Zollunion > Kulturgüter (Überblick über das Gemeinschaftsrecht und nationale Vorschriften der EG-Mitgliedstaaten)
- Deutscher Museumsbund > Kulturgüterschutz
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