Kulturgüter

Kulturgüter
Kennzeichnung geschützter Kulturgüter nach der Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten in Deutschland.

Ein Kulturgut ist ein Ergebnis künstlerischer Produktion oder ein anderes menschliches Zeugnis, das als wichtig und erhaltenswert anerkannt ist. Sofern sein Schutzstatus institutionellen Charakter hat, spricht man auch von einem Kulturdenkmal. Die Gesamtheit der Kulturgüter wird als Kulturelles Erbe oder Kulturerbe (cultural heritage) bezeichnet. Vor allem im verwaltungsrechtlichen Sprachgebrauch des Zivil- und Katastrophenschutzes werden schützens- und erhaltenswerte Artefakte und Dokumente von bedeutendem kulturellen Wert „Kulturgüter“ genannt.

Inhaltsverzeichnis

Wortherkunft

Der Begriff des héritage (Französisch für „Erbe“) wurde durch den Bischof von Blois, Henri-Baptiste Grégoire, Ende des 18. Jahrhunderts geprägt.

Was zählt als Kulturgut?

„Kulturgüter“ oder „Kulturgut“ können sowohl Bestände von Bibliotheken, Archiven und Museen als auch Gebäude (Baudenkmäler wie Kirchen, Klöster, Schlösser) sein. Kulturgüter stammen häufig aus der Hochkultur, sie können aber auch zur Volkskultur oder der Alltagskultur gehören.

Meist wird der Begriff verwendet, wenn es um den erfolgten oder drohenden „Verlust“ oder umgekehrt um den „Erhalt“ von bewahrens- oder schützenswerten Kulturgütern in Kriegen oder bei Katastrophen geht.

Rechtssprache

In der Rechtssprache erscheint „Kulturgut“ in verschiedenen Kontexten, etwa im „Kulturgutschutzgesetz“ (Gesetz zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung), das nur bewegliches Kulturgut überwiegend in privater Hand betrifft. Kulturgutschutz und Denkmalschutz hängen eng zusammen. Der Schutz von Kulturgut als Aufgabe des Zivilschutzes ist in der Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten beschrieben.

Literatur

  • Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste (Hgn.): Beiträge öffentlicher Einrichtungen der Bundesrepublik Deutschland zum Umgang mit Kulturgütern aus ehemaligem jüdischen Besitz, Magdeburg 2001
  • Thomas Mathà: Kulturgüterrecht in Südtirol, in: Schriftenreihe Italienisches Öffentliches Recht an der Universität Innsbruck, Bd. 2, studia Universitätsverlag Innsbruck, 2005.

Siehe auch

Weblinks


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