- Kundenstamm
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Personen oder Institutionen, die öfters bzw. regelmäßig Kunde eines Anbieters sind, also Geschäfte mit ihm abschließen, werden als Stammkunden bezeichnet. Der Begriff Stammkunde ist mit dem Begriff Kundenbindung verbunden.
Der Teil der Stammkunden mit dem höchsten Umsatz- oder Gewinnanteil wird auch als sog. A-Kunden (die ) bezeichnet. Man versucht oft, sie mit Rabatten, mit zusätzlichem Mehrwert oder Service an ein Unternehmen zu binden.
Der Gegensatz zum Stammkunden ist die Laufkundschaft, die einen Laden nicht gezielt aufsucht, sondern gewissermaßen im Vorbeigehen.
ÖPNV-Stammkunde
Als ÖPNV-Stammkunden sind die Besitzer der ÖPNV-Jahreskarten (Abo-Monatskarten) zu bezeichnen (genauso der Zeitkarten "für Jedermann" wie auch der in der unwesentlich preiswerteren ab 9 Uhr geltenden Version). Mit dieser Bezeichnung können nicht die Besitzer der aus sozialen oder politischen Gründen stark verbilligten Schülertickets und Seniorentickets belegt werden.
Fernverkehr-Stammkunde
Hierzu sind diverse Vielfahrer-Programme von Eisenbahnunternehmen wie die BahnCard der DB AG, das Halbtax Abo der SBB, die VORTEILScard der ÖBB. Bei diesen wird in der Regel gegen Zahlung einer Jahresgebühr, auf den Kauf eines regulären Fahrscheins ein 50-Prozent-Rabatt gewährt. Daneben gibt es noch sogenannte Netzkarten, bei denen das gesamte Netz einer Bahngesellschaft innerhalb eines Jahres unbegrenzt befahren werden darf.
Ebenso bieten Luftverkehrsgesellschaften diverse Vielfliegerprogramme an. Das gemeinsame Vielfliegerprogramm von Lufthansa, Austrian Airlines Group, Swiss und weiteren mitteleuropäischen Fluggesellschaften ist Miles & More.
Steuerrecht
Steuerrechtlich wird ein – aus Stammkunden bestehender – Kundenstamm als sogenannter geschäftswertbildender Faktor angesehen. Er wird außerdem relevant für die Frage, ob das Vorhandensein eines – steuerbegünstigt veräußerbaren – Teilbetriebs bejaht werden kann.
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