- Kuppenhalbmesser
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Der Höhenplan ist Teil der Entwurfsplanung im Straßen- und Eisenbahnbau. Er zeigt einen vertikalen Schnitt durch die Längsachse eines Verkehrsweges. Inhalte des Höhenplanes sind sowohl das Gelände als auch die Gradiente des Verkehrsweges. Des Weiteren werden Steigungsband, Entwässerungsband, Krümmungsband und Querneigungsband auf dem Höhenplan abgebildet. Um eine übersichtlichere Darstellung zu erzielen, wird der vertikale Maßstab gegenüber dem horizontalen Maßstab oftmals 10-fach vergrößert.
In Österreich wird der Höhenplan als „Längenschnitt“ bezeichnet.
Inhaltsverzeichnis
Entwurfselemente
Man verwendet folgende Entwurfselemente im Höhenplan:
- Längsneigung der Gradiente
- Kuppe (Hochpunkt der Gradiente)
- Wanne (Tiefpunkt der Gradiente)
Um die bewegten Erdmassen möglichst gering zu halten, sollte sich die Gradiente dem Gelände so gut wie möglich anpassen. Es sind jedoch auch gewisse Höchstmaße zu beachten, die von der Entwurfsgeschwindigkeit Ve abhängt. Bei großen Längsneigungen ist zwar die Entwässerung sichergestellt, doch die Beeinträchtigungen durch lange Steigungs- und Gefällestrecken auf die Verkehrssicherheit und den Verkehrsablauf nehmen stark zu.
Die nachfolgende Tabelle liefert die zulässige Längsneigung abhängig von der Entwurfsgeschwindigkeit und der Straßenkategorie. Die Klammerwerte sind Ausnahmewerte.
Ve max s [%] Kategoriegruppe B max s [%] Kategoriegruppe C 40 km/h --- 8,0 (12,0) 50 km/h 8,0 (12,0) 7,0 (10,0) 60 km/h 7,0 (10,0) 6,0 (8,0) 70 km/h 6,0 (8,0) 5,0 (7,0) 80 km/h 5,0 (7,0) --- Durch den angepassten Verlauf der Gradiente an das Gelände bildet die Gradiente in den Tälern eine Wanne und an den Hügelkuppen eine Kuppe aus. Da ein plötzlicher Wechsel von Gefälle zu Steigung oder umgekehrt fahrdynamisch nicht umsetzbar ist, muss die Wanne bzw. Kuppe ausgerundet werden. Der vertikale Abstand zwischen Tangentenschnittpunkt und Gradientenausrundung wird als Bogenstich bezeichnet. Die Länge der Ausrundung wird als Tangentenlänge T bezeichnet. Man unterscheidet dabei zwischen einer Neigungsänderung und einem Neigungswechsel.
Nachfolgende Tabelle nennt die nach RAS-L zulässigen Mindestwerte für Tangentenlängen.
Straßen der
KategoriegruppeA B C Mindesttangenten-
länge T [m]Ve 0,75 * Ve 0,5 * Ve Neigungsänderung
Eine Neigungsänderung ergibt sich wenn sich die Neigung einer Straße verändert (z. B. von Steigungsstrecke mit 4 % auf Steigungsstrecke mit 3 %).
Neigungswechsel
Ein Neigungswechsel bezeichnet einen vollständigen Wechsel der Längsneigung (z. B. von Steigungsstrecke mit 4 % zu einer Gefällestrecke mit 4 %).
Siehe auch
Literatur
- Pietzsch,Neuwied: Straßenplanung, Werner Ingenieur Texte, 7.Auflage 2004, 3-8041-5003-9
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