- LG Berlin
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Das Landgericht Berlin ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Bundeslandes Berlin. Es ist mit 900 Mitarbeitern das größte Landgericht Deutschlands und nach dem Amtsgericht München eines der größten deutschen Gerichte.
Inhaltsverzeichnis
Gerichtssitz und -bezirk
Der Sitz des Landgerichts ist Berlin; der Gerichtsbezirk entspricht dem Gebiet des Stadtstaates.
Geschichte
Nach der Zusammenfassung verschiedener Gemeinden zu Groß-Berlin, dessen Fläche in etwa dem heutigen Stadtstaat entsprach, gab es zunächst drei verschiedene Landgerichte. Hier war das Landgericht Berlin I (damals Grunerstraße/Neue Friedrichstraße 16/17, heute Littenstraße) für den Bezirk des Amtsgerichts Mitte zuständig. Das Landgericht Berlin II hatte seinen Sitz im heutigen Gebäudes des Amtsgerichtes Tempelhof-Kreuzberg an der Möckernstraße 128-130 / Hallesches Ufer 29-31 und war für die Amtsgerichtsbezirke Köpenick, Neukölln, Lichterfelde, Schöneberg und Tempelhof sowie südliche Teile des Stadtbezirks, insbesondere Kreuzberg zuständig. Das Landgericht Berlin III befand sich am Tegeler Weg 17-21 in dem Gebäude, in dem nach der Teilung der Stadt das für die drei Westsektoren Berlins zuständige Landgericht Berlin eingerichtet wurde; zum Bezirk des Landgerichtes Berlin III gehörten die Amtsgerichtsbezirke Spandau, Charlottenburg, Lichtenberg, Pankow, Wedding. Alle Strafabteilungen der drei Landgerichte waren im Kriminalgericht, Turmstraße, eingerichtet[1]. Im Juli 1933 legte der kommissarische preußische Justizminister Hanns Kerrl die drei Landgerichte zum einheitlichen Landgericht Berlin zusammen. Zum ersten Präsidenten des Landgerichtes Berlin ernannte er Richard Hoffmann, bis Mai 1933 Rechtsanwalt in Magdeburg.[2]
Während der Teilung Berlins war im Landgerichtsgebäude in der Neuen Friedrichstraße, in den fünfziger Jahren in Littenstraße umbenannt wurde, neben dem Stadtgericht Berlin und den Stadtbezirksgerichten Mitte, Prenzlauer Berg und Friedrichshain auch die Generalstaatsanwaltschaft der DDR untergebracht.
Gerichtsgebäude
Das Landgericht Berlin ist in insgesamt drei über das Stadtgebiet verteilten Gebäuden untergebracht.
Die meisten (erstinstanzlichen) Zivilkammern des Gerichts befinden sich in dem Gebäude am Tegeler Weg 17-21 in Charlottenburg-Wilmersdorf. Dieses denkmalgeschützte Gebäude des Landgerichts wurde 1901 bis 1906 nach Entwürfen von Hermann Dernburg und Ernst Petersen in Anlehnung an einen romanischen Kaiserpalas errichtet.
Weitere Gebäude des Landgerichts Berlin befinden sich in der Littenstraße in Berlin-Mitte (ebenfalls Zivilgerichtsbarkeit: Berufungs- und Beschwerdekammern, Verkehrskammern, Wettbewerbskammern, Kammern für Handelssachen) sowie in der Turmstraße 91 in in Berlin-Moabit (Strafgerichtsbarkeit) als Teil des sogenannten Kriminalgerichts Moabit.
Über- und nachgeordnete Gerichte
Dem Landgericht Berlin sind zunächst das Kammergericht und sodann der Bundesgerichtshof übergeordnet. Nachgeordnet sind die Berliner Amtsgerichte in Charlottenburg, Hohenschönhausen, Köpenick, Lichtenberg, Mitte, Neukölln, Pankow-Weißensee, Schöneberg, Spandau, Tempelhof-Kreuzberg, Tiergarten und Wedding.
Leitung
Dem Landgericht Berlin steht seit 2005 Dr. Bernd Pickel als Präsident vor.[3]
Siehe auch
Literatur
- Ernst Reuß: Vier Sektoren - eine Justiz. Berliner Justiz in der Nachkriegszeit. 1. Auflage. BWV, Berlin 2003, ISBN 978-3830503538
Einzelnachweise
- ↑ Berliner Adreßbuch von 1933, Bd.II S.26 Nr.333, ebenda detaillierte Zuständigkeitsangaben
- ↑ Lothar Gruchmann: Justiz im Dritten Reich 1933-1940. Anpassung und Unterwerfung in der Ära Gürtner München 1990; S.229
- ↑ Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Justiz vom 31. August 2005
Weblinks
- Eintrag in der Berliner Landesdenkmalliste
- http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/lg/index.html
- http://www-wi.de/wissenswertes/lexikon/landgericht.html
52.5270713.29762Koordinaten: 52° 31′ 37,5″ N, 13° 17′ 51,4″ O
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