Lager 21

Lager 21

Das Arbeitserziehungslager Hallendorf, auch Lager 21 genannt, wurde von den Reichswerken Hermann Göring im März 1940 als Straflager für Zwangsarbeiter und zur Abschreckung und Disziplinierung der deutschen Bevölkerung in der Nähe des heutigen Stadtteil Hallendorf der Stadt Salzgitter errichtet.

Inhaltsverzeichnis

Planung

Schon Anfang März 1940 plante die Konzernleitung der Reichswerke Hermann Göring ein Straflager für Zwangsarbeiter und am 21. März 1940 kam diese Angelegenheit auf der 16. Tagung der leitenden Direktoren der Reichswerke auf die Tagesordnung.[1] Friedrich Jeckeln, der Polizeichef des Freistaates Braunschweig, der von Rudolf Jordan, dem damaligen Reichsverteidigungskommissar des Wehrkreises Dessau, zur Kontrolle und Behandlung der polnischen Arbeiter beauftragt worden war, hatte per Erlass vom 8. März 1940 in einem doppelsprachigen Merkblatt bekannt gemacht, dass bei Zuwiderhandlungen die Einweisung in ein Arbeitserziehungslager erfolge. Jeckeln berichtete selbst:

„Im Einvernehmen mit den Reichswerken Hermann Göring ist dann durch mich ein Erziehungslager für Arbeitsbummler und renitente Elemente eingerichtet worden, das sich sehr segensreich auswirkte. […] Die Erziehungsarbeiter müssen vollkommen kaserniert und in ihrer Freizügigkeit vollkommen eingeengt werden, und außerdem hätten sie eine tägliche Arbeitszeit von 12 Stunden zu verrichten“.[2]

Lager

Bereits im Frühjahr 1940 stellten die Reichswerke der Gestapo Braunschweig das Lager 21 zunächst kostenlos zur Verfügung und drohten arbeitsunwilligen Polen in ihrer Lagerzeitung mit einer verschärften Strafbehandlung.[3] Diese Maßnahmen und Strafen kündigten die Reichswerke in der Lagerzeitung vom April 1940 auf der Titelseite unter der Überschrift „Brief an einen Bummelanten“ mit der Anrede „Teurer Bummelant“ an. Mit einem Erlass vom 25. Juni 1940 erlaubte das Reichssicherheitshauptamt die Errichtung von Strafgefangenenlagern auf dem Gebiet der Reichswerke unter der Leitung durch die Staatspolizeistelle Braunschweig. Zunächst stellten die Reichswerke der Gestapo das Lager ohne vertragliche Regelung zur Verfügung und erst im Herbst 1940 schlossen der braunschweigische Staatspolizeileiter, Horst Freytag, das Vorstandsmitglied der Reichswerke Wilhelm Meinberg und Georg Strickrodt (1. Finanzminister Niedersachsens nach 1946) von der Reichswerke-Rechtsabteilung einen rückwirkenden Mietvertrag, in dem die Gestapo das Arbeitslager als „Sonderlager Watenstedt“ für „polizeiliche Zwecke“ bezeichnete.[4] Die Bewachung der Häftlinge erfolgte unter dem Kommando der Gestapo aus Braunschweig und die Reichswerke stellten hierfür einen Teil der Wachmannschaften kostenlos ab. Im Frühjahr 1942 erweiterte die Gestapo Braunschweig das Arbeitserziehungslager um ein Straflager für Frauen. Das Arbeitserziehungslager wurde durch den Erlass des Reichssicherheitshauptamtes vom 1. Mai 1942 in Lager A für Männer und Lager B für Frauen umbenannt.

In das Arbeitserziehungslager Hallendorf, das ursprünglich der Disziplinierung polnischer Zwangsarbeiter dienen sollte, konnten aber auch andere ausländische und deutsche Personen eingeliefert werden. Ab 1942 konnten nicht nur Männer, sondern auch Frauen ohne Gerichtsverfahren in dieses Lager eingewiesen werden. Die Haftgründe waren unentschuldigtes Fehlen bei der Arbeit (Fehlen eines ärztlichen Attests), Verweigerung des „Deutschen Grußes“ (Hitler-Gruß), Arbeitsbummelei (Zuspätkommen), Hören feindlicher Rundfunksender, Witze über den NS-Staat oder Kontaktaufnahme mit Ausländern.[5] Zahlreiche politische Gegner der Nationalsozialisten wie Kommunisten, Sozialdemokraten oder Juden waren in diesem Arbeitserziehungslager, die teilweise in das KZ Sachsenhausen, KZ Buchenwald, KZ Ravensbrück und KZ Bergen-Belsen eingewiesen wurden. In der von Nationalsozialisten sogenannten Aktion Gitter wurden im Freistaat Braunschweig 60 Funktionäre der SPD und des Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold verhaftet und in das Lager Hallendorf eingeliefert, darunter Martha Fuchs, Heinrich Jasper, Willy Neddermeyer, Heinrich Siems, Rudolf Löhr, Arthur Gräf, Otto Bosse, Albert Rohloff u. a.. Von den 60 verhafteten Personen kehrten lediglich 17 zurück.[6]

Nicht nur als Arbeitserziehungslager nutzte die Gestapo das Lager 21, sondern auch als Folter- und Hinrichtungsstätte und als Sammellager für Transporte ins KZ. In den Richtlinien der Reichssicherheitshauptamtes wurde hierzu ausgeführt:

„Das Arbeitserziehungslager Watenstedt dient außerdem noch der Aufnahme von Schutzhäftlingen bis zur Überstellung in ein Konzentrationslager. Auch werden Häftlinge, für die eine Sonderbehandlung vorgesehen ist, im Arbeitserziehungslager aufgenommen.“[7]

Nahezu eintausend namentlich bekannte Personen des Lagers wurden unter Verwendung des Begriffs „Sonderbehandlung“ ermordet.

Haftbedingungen

Die Methoden des Lager 21 waren über die Braunschweiger Region hinaus von Bedeutung, in dem Haft- und Polizeistrafen bis zum Mord exekutiert wurden.[8] Die Grundlage für die für Einweisungen der Häftlinge bildete der Schutzhafterlass vom 25. Januar 1938 des Reichsministerium des Inneren und der Erlass vom 4. Oktober 1939 des Innenministeriums, in dem die vorläufigen Festnahmen von 10 Tagen auf 3 Wochen erweitert werden konnten.

Eine besonders harte Bestrafung war die Arbeit in der glühenden Schlacke in Salzgitter-Drütte, die von den Häftlingen „Schlacke-Drütte“ genannt und gefürchtet wurde. Bei diesem Einsatz waren der Tod oder schwere Verbrennungen bzw. auch Gasvergiftungen beabsichtigt. Mindestens 300 Häftlinge kamen dabei ums Leben.[9] Allein der Wachmann Fritz Panske hatte auf dem Kommando Schlacke-Drütte 60 Häftlinge erschossen.

Die Gefangenen wurden in Gruppen nach Nationalitäten eingeteilt und nachdem man ihnen die Zivilkleidung abgenommen hatte, eingekleidet. Auf dem Hemd und der Hose wurde mit Ölfarbe der Schriftzug Häftling L 21 aufgebracht. Später im Jahre 1944 gab es keine Häftlingskleidung mehr und die Häftlinge mussten ihre zivile Kleidung tragen, wobei sie eigene Mäntel und Jacken gegen die Kälte nicht tragen durften. Die Häftlinge, die hingerichtet werden sollten, waren an blauen Gefängnisanzügen erkennbar, die anderen an grauen.

Nach der Einlieferung in das Arbeitslager wurden jene Häftlinge, die für die Hinrichtung vorgesehen waren, auf einem grünen Formular mit dem Vermerk „Sonderbehandlung“ eingetragen. Im Lager befand sich ein auseinandernehmbarer Galgen aus Holz, der von einem polnischen Zimmermann mit weiteren Häftlingen auf dem Apellplatz errichtet werden musste, und diese Häftlinge legten die Schlinge um den Hals des Todeskandidaten. Die Hinrichtung erfolgte meistens in den Nachmittagsstunden gegen 14.00 Uhr, wobei der Lagerkommandant Friedrich Lattmann die Stütze der Falltür selbst wegzog. Ab 1943 wurden polnische und sowjetische Häftlinge im Hallendorfer Forst hingerichtet und im Jahr 1944 fanden Hinrichtungen auf dem Werksgelände statt, da es die Weisung gab, Hinrichtungen an einem nicht einsehbaren Ort vorzunehmen.[10] Neben diesen nicht exakt zählbaren Hinrichtungen gab es Morde an Häftlingen, die angeblich auf der Flucht erschossen oder auch erschlagen wurden. Nach Misshandlungen starben Häftlinge im Lagerrevier aufgrund ihrer schweren Verletzungen.[11] Nach Schätzung starben monatlich zwischen 10 bis 15 Häftlinge. Ferner kam es unter den Häftlingen, die den Terror der Gestapo nicht aushielten, zahlreiche Selbsttötungen.

Der jüngste Gefangene war 12 und der älteste über 80 Jahre alt. Ein Arzt, Edmund Schauff, kam zweimal die Woche zu einer Sprechstunde ins Lager. Ein politischer Häftling namens Hermann Wallbaum war alleiniger Lager-Sanitäter, der den Weisungen des Arztes Folge zu leisten hatte. Nach 1942 praktizierten keine Ärzte mehr im Lager 21 und ab 1943 arbeitete der Häftling Dr. Iwan Podrygulla als Arzt, dem es mit den Sanitätshäftlingen gelang, die Todesrate auf ein Drittel des Vorjahres zu senken.

Die Unterbringung erfolgte in Räumen mit 24 Bettgestellen, und da die Räume überbelegt waren, mussten zahlreiche Häftlinge auf dem Boden schlafen. Im Verlauf des Jahres 1944 wurden die Bettgestelle wegen Platzmangel entfernt und alle Häftlinge mussten auf dem Boden schlafen. Es waren je Raum nur acht Decken vorhanden, der Boden war mit Stroh bedeckt. Die Häftlinge nähten die Decken zusammen und krochen darunter, um sich gegen die Kälte zu schützen. Die tägliche Verpflegung bestand aus zwei Margarinebroten und einem Becher Kaffee.

Die Haftzeit war unterschiedlich. Sie betrug zwischen mehreren Monaten bis zu einem Jahr. Zur Erpressung von Geständnissen wurden die Gefangenen von den Beamten der Gestapo eingeschüchtert, misshandelt und gefoltert. Die Rechtfertigung für die Folter legalisierte der Erlass des Chefs der Sicherheitspolizei vom 12. Juni 1942, eine „Geheime Reichssache“. Lagerkommandant Lattmann verhängte gegen Nichtgeständige auch die sogenannte Bunkerhaft, wobei die Häftlinge in einen Bunker in den Maßen von 70 cm Breite, 60 cm Tiefe und 190 cm Höhe eingesperrt wurden. Die Eingesperrten konnten sich nicht bewegen, weder sitzen noch liegen, was unsägliche Schmerzen bereitete. Essensentzug, stündliches Wecken in der Nacht oder alle 10 Minuten kalt duschen waren weitere Methoden. Aufseherinnen schlugen mit Koppeln auf Duschen oder Toiletten auf Häftlinge ein und das Wachpersonal lief mit Reitpeitschen umher.

Lagerorte

Das Männerlager war für 400 Häftlinge geplant, die Belegung stieg bis zum Sommer 1943 auf bis zu 1.800 an. Seit Bestehen der beiden Lager bis zum April 1945 unterzog die Gestapo etwa 26.000 bis 28.000 Männer und etwa 7.000 Frauen Schikanen und Erniedrigungen bis zur Ermordung. Heute erinnert ein Gedenkstein an diese Lager.[12] Ein weiteres Arbeitserziehungslager als Außenlager des Lagers 21 wurde in Hessen am Fallstein eingerichtet.

Männerlager

Das Lager A für Männer befand sich etwa 300 Meter von der Landstraße Hallendorf-Bleckenstedt entfernt. Es hatte die äußere Form eines Rechtecks und der innere Platz diente Appellen. Die Gefangenenbaracken waren von einem doppelten Maschen- und Stacheldrahtzaun mit zwischenliegenden Wassergraben umgeben. Das Lager konnte nur durch einen Eingang betreten werden, der stets von einer Torposten bewacht war.
Zwei Mannschaftsbaracken lagen zunächst an der nörd- und südlichen Längsseite. Fenster und Türen gab es nur zum Innenhof. Die anderen Räumlichkeiten an der Ost- und Westseite dienten in den ersten Jahren als Wasch-, Bekleidungs- und Desinfektionsräume und als Küche und Verwaltungsraum. Nach 1942 wurde der Verwaltungsraum nach außerhalb des Rechtecks verlegt und die freiwerdenden Räume wurden entweder mit Häftlingen belegt oder als Funktionsräume für die Lagerwache, Material, Bekleidung, Desinfektion, Duschen, Aborte und zur Arbeit genutzt. Das Gebäude außerhalb war für den Werkschutz mit 20 Arrestzellen für die Fesselungs- und Dunkelhaft gebaut. Des Weiteren gab es Handwerkerräume, ein Wohngebäude für den Lagerkommandanten und eines für das Verwaltungsperson, eine Garage, einen Pferde- und Viehstall, ein Schwimmbad und einen Notwasserteich.[13]

Frauenlager

Das Lager B für Frauen, das für eine Belegung für 800 Frauen geplant war, wurde am 1. Juli 1942 von den Reichswerken an die Gestapo vermietet. Es lag südwestlich des Männerlagers und glich in seinem Aufbau dem Männerlager. Die Baracke an der Ostseite wurde vom weiblichen Wachpersonal genutzt. Dort befanden sich Zellen für die Strafhaft, Krankenzimmer und Küche. Außerhalb des Lagers befand sich die Wohnbaracke für das weibliche Polizeipersonal.[14]

Lager Hessen am Fallstein

Mitte 1944 wurde in Hessen am Fallstein in der Bahnhofstraße das Arbeitserziehungslager Nr. 1847 als Außenlager des Lagers 21 eröffnet, in dem u. a. polnische Zwangsarbeiter untergebracht waren. Dieses Lager, das erstmals Mitte Januar 1945 erwähnt wurde, war wie das in Hallendorf der Staatspolizeistelle Braunschweig unterstellt. Gegen Ende des Zweiten Weltkrieges wurden die Häftlinge 5. und 6. April 1945 ins Arbeitserziehungslager Hallendorf überstellt.

Literatur

  • Gerd Wysocki: Arbeit für den Krieg. Herrschaftsmechanismen in der Rüstungsindustrie des "Dritten Reiches" ; Arbeitseinsatz, Sozialpolitik und staatspolizeiliche Repression bei den Reichswerken "Hermann Göring" im Salzgitter-Gebiet 1937/38 bis 1945. Braunschweig 1992. ISBN 3-925151-51-6

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Wysocki: Arbeit für den Krieg, S. 318.
  2. Wysocki: Arbeit für den Krieg, S. 318 f.
  3. Wysocki: Arbeit für den Krieg, S. 319.
  4. Wysocki: Arbeit für den Krieg, S. 319 f.
  5. Arbeitserziehungslager Hallendorf.
  6. Wysocki: Arbeit für den Krieg, S. 328 ff.
  7. Wysocki: Arbeit für den Krieg, S. 328.
  8. Wysocki: Arbeit für den Krieg. S. 339.
  9. Wysocki: Arbeit für den Krieg. S. 358.
  10. Wysocki: Arbeit für den Krieg. S. 360 ff.
  11. Wysocki: Arbeit für den Krieg. S. 364 ff.
  12. Wysocki: Arbeit für den Krieg. S. 366.
  13. Wysocki: Arbeit für den Krieg. S. 366.
  14. Wysocki: Arbeit für den Krieg. S. 369.


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