- Landesbauordnung
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Die Bauordnung (BauO) oder Landesbauordnung (LBO) des jeweiligen Bundeslandes ist in Deutschland wesentlicher Bestandteil des öffentlichen Baurechts. Einem Rechtsgutachten des Bundesverfassungsgerichts zufolge liegt die Kompetenz für das Bauordnungsrecht bei den deutschen Bundesländern.
Inhaltsverzeichnis
Anforderungen bei Bauvorhaben
Die Bauordnung regelt als Hauptbestandteil des Bauordnungsrechts die Anforderungen, welche bei Bauvorhaben zu beachten sind. Dagegen werden die Bedingungen, auf welchen Grundstücken überhaupt und in welchem Art und Ausmaß gebaut werden darf, durch das Bauplanungsrecht bestimmt. Die Anforderungen der Bauordnung beziehen sich einerseits auf das Grundstück, andererseits auf seine Bebauung:
- die Einhaltung von Abständen oder Bauwich,
- die Statik (u. a. Standsicherheit, Erdbebenschutz),
- Bestimmungen für Rettungswege, notwendige Treppen und Notausgänge,
- den Lichteinfall - vor allem für Nachbargebäude,
- den Schutz gegen Schall, Feuchtigkeit und Korrosion,
- den Brandschutz und Wärmeschutz, die Art der Heizung,
- die Verkehrssicherheit usw.
Andere Regelungen
Neben diesen materiellen Regelungen regeln die Bauordnungen auch die Formalien des Bauordnungsrechts wie den Ablauf des Baugenehmigungsverfahrens, die Organisation der Bauaufsichtsbehörden und die Voraussetzungen für die Bauvorlageberechtigung.
Die Bauordnung wird ergänzt durch zugehörige Erlasse und Durchführungsbestimmungen sowie technische Baubestimmungen und bauaufsichtlich eingeführte Baunormen.
Auch weitere Themenbereiche zählen zum Bauordnungsrecht – beispielsweise die Garagenverordnung, Prüfungsbestimmungen zu Schornsteinen und Kaminen, Betrieben, Kleinkraftwerken usw.
Gleiches gilt auch für die Bauordnungen der Bundesländer in Österreich. Gewisse Einschränkungen können zusätzlich die einzelnen Gemeinden in der Gemeindebauordnung festlegen.
Geschichte
Die Wurzeln der heutigen Bauordnungen gehen auf innerhalb berufsständischer Organisationen wie Zünften und Bauhütten überlieferte Anforderungen an Bauwerke zurück. Mit dem Anwachsen der Städte nahmen die Sicherheitsanforderungen an Bauwerke zu. Insbesondere die Brandgefahr wuchs erheblich. Um dem entgegen zu wirken, wurden im späten Mittelalter städtische Bauordnungen geschaffen.
In der Zeit des Absolutismus kam es zu einer Verlagerung der Rechtsetzung von den Kommunen hin zu den Ländern und Staaten, außerdem gewann die Gestaltung der Bauwerke zunehmend Bedeutung in den Bauordnungen. Durchgehender Grundgedanke blieb aber bis in die 1980er Jahre das Prinzip der Prävention durch die Überwachung von Seiten der öffentlichen Hand. Danach setzte in Deutschland im Zuge der Entbürokratisierung eine Reihe von Bauordnungsnovellen ein, die zugunsten eines repressiven Systems weitgehend vom Präventionsprinzip Abschied nahmen, das heißt, die Verantwortung für die Einhaltung der Vorschriften liegt beim Bauherrn, unterstützt durch die Bauvorlageberechtigten. Verstöße werden im Nachhinein durch Bußgelder, Abrißverfügungen usw. geahndet.
Musterbauordnung
Die Musterbauordnung soll die dem Landesrecht unterliegenden Landesbauordnungen vereinheitlichen. Sie wird durch die Vertreter aller Bundesländer, der Bauministerkonferenz (ARGEBAU) ständig aktualisiert. Auf diese Musterbauordnung gehen die Bauordnungen sämtlicher Länder zurück. Die Länderbauordnungen weisen deshalb im Wesentlichen übereinstimmende Vorschriften auf. Sie unterscheiden sich lediglich in Details. Die aktuelle Fassung der Musterbauordnung stammt aus dem Jahr 2002 und wurde im Oktober 2008 zuletzt geändert. Welche Definition für ein Bauvorhaben gilt, muss der jeweils gültigen LBO entnommen werden.
Weblinks
- Hinweis: Um die jeweils aktuelle Fassung der Landesbauordnungen zu erhalten, wird empfohlen, die von annähernd allen Bundesländern vorgehaltenen Online-Angebote ihres Landesrechts zu nutzen).
- Musterbauordnung (PDF-Datei)
- Alle deutschen, österreichischen und schweizer Bauordnungen
- Alle deutschen, österreichischen und schweizer Bauordnungen
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