Landkreis Bartenstein

Landkreis Bartenstein

Der Landkreis Bartenstein (Ostpr.) (bis 1927: Kreis Friedland) ist ein ehemaliger Landkreis in Ostpreußen und bestand als preußischer Landkreis in der Zeit zwischen 1818 und 1945.

Der Landkreis Bartenstein (Ostpr.) umfasste am 1. Januar 1945:

1945 wurde der Landkreis durch die polnisch-sowjetische Demarkationslinie geteilt. Die nördliche Hälfte liegt heute in der zu Russland gehörenden Oblast Kaliningrad, die südliche Hälfte liegt in der polnischen Woiwodschaft Ermland-Masuren.

Inhaltsverzeichnis

Verwaltungsgeschichte

Königreich Preußen

Nach der Neuorganisation der Kreisgliederung im preußischen Staat nach dem Wiener Kongress entstand mit dem 1. Februar 1818 der Kreis Friedland im Regierungsbezirk Königsberg in der preußischen Provinz Preußen (nicht: Ostpreußen).

Dieser umfasste die Kirchspiele:

  • Abschwangen,
  • Allenau,
  • Allenburg,
  • Almenhausen,
  • Auglitten,
  • Böttchersdorf,
  • Deutsch Wilten,
  • Domnau,
  • Friedenberg,
  • Friedland,
  • Georgenau,
  • Groß Schönau und Filial Langenau,
  • Klein Schönau,
  • Klingenberg,
  • Schippenbeil,
  • Schönbruch,
  • Schönwalde,
  • Stockheim (Friedland).

Das Landratsamt war in Friedland.

Bereits zum 1. April 1819 wurden umfangreiche Änderungen von Kreisgrenzen vorgenommen:

  • Eingliederung der Kirchspiele Almenhausen und Abschwangen aus dem Kreis Friedland in den Kreis Kreuzburg,
  • Eingliederung der Kirchspiele Bartenstein, Falkenau, Gallingen und Groß Schwansfeld aus dem Kreis Rastenburg in den Kreis Friedland,
  • Eingliederung der Kirchspiele Friedenberg und Groß Schönau aus dem Kreis Friedland in den Kreis Gerdauen.

1829 gehörte der Kreis – nach dem Zusammenschluss der bisherigen Provinzen Preußen (nicht: Ostpreußen) und Westpreußen – zur neuen Provinz Preußen mit dem Sitz in Königsberg i. Pr.

Am 1. April 1845 wurde der Kreissitz von Friedland nach Domnau verlegt.

Norddeutscher Bund/Deutsches Reich/Großdeutsches Reich

Seit dem 1. Juli 1867 gehörte der Kreis zum Norddeutschen Bund und ab 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich. Nach der Teilung der Provinz Preußen in die neuen Provinzen Ostpreußen und Westpreußen wurde der Kreis Friedland am 1. April 1878 Bestandteil Ostpreußens.

Am 10. Dezember 1895 wurde die bisher irrtümlich zum Kreis Friedland gezählte Besitzung Heinrichshof vom Kreis Friedland in den Kreis Wehlau eingegliedert.

Seit dem 1. Oktober 1902 war das Landratsamt in Bartenstein, es blieb aber weiter beim bisherigen Kreisnamen. Erst ab dem 21. Oktober 1927 führte der Kreis Friedland den Namen Bartenstein.

Zum 1. November 1928 wechselten die Gutsbezirke Bonschen, Glommen, Karolinenhof und Keegels vom Kreis Bartenstein in den Kreis Preußisch Eylau.

Zum 30. September 1929 fand im Kreis Bartenstein entsprechend der Entwicklung im übrigen Preußen eine Gebietsreform statt, bei der nahezu alle bisher selbstständigen Gutsbezirke aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden. Gleichzeitig trat der Gutsbezirk Elisenau-Frisching, Forst vom Kreis Bartenstein zum Kreis Wehlau.

Entsprechend der Umbenennung der Kreisstadt führte auch der Kreis ab 20. Juli 1938 den Namen Bartenstein (Ostpr.). Zum 1. Januar 1939 führte der Kreis Bartenstein (Ostpr.) entsprechend der jetzt reichseinheitlichen Regelung die Bezeichnung Landkreis.

Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet durch die Rote Armee besetzt und wurde danach größtenteils Teil der Sowjetunion. Die ansässige deutsche Bevölkerung wurde, sofern sie nicht bereits geflüchtet war, in der Folge vertrieben.

Kommunalverfassung

Die Landkreis Friedland gliederte sich zunächst in Stadtgemeinden, in Landgemeinden und – bis zu deren nahezu vollständigem Wegfall – in selbstständige Gutsbezirke.

Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 gab es ab 1. Januar 1934 eine einheitliche Kommunalverfassung für alle Gemeinden. Die bisherigen Stadtgemeinden Bartenstein, Domnau, Friedland und Schippenbeil führten jetzt die Bezeichnung Stadt.

Mit Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 trat zum 1. April 1935 die im Deutschen Reich gültige Kommunalverfassung in Kraft, wonach die bisherigen Landgemeinden nun als Gemeinden bezeichnet wurden. Diese waren in Amtsbezirken zusammengefasst.

Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881.

Ortsnamen

Die durchweg deutschen Ortsnamen wurden im Wesentlichen bis 1945 beibehalten.

Allein zwei Städte erhielten 1938 veränderte Namensbezeichnungen, nämlich:

  • Bartenstein: Bartenstein (Ostpr.),
  • Friedland i. Ostpr.: Friedland (Ostpr.).

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