- Lebensführungskosten
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Lebenshaltungskosten sind die Kosten, die von einem Haushalt aufgewandt werden müssen, um das Leben zu bestreiten.
Als Kosten der Lebenshaltung gelten die gesamten Aufwendungen im In- und Ausland für:
- Verpflegung
- Unterkunft
- Bekleidung
- Bildung und Ausbildung
- Unterhaltung, Vergnügen, Sport und Reisen
- religiöse Fürsorge
- für die Haltung von Tieren
- für den Unterhalt und den Betrieb von Fahrzeugen, Schiffen und Flugzeugen usw.
- sowie die Aufwendungen für Dienstboten.
Zur Ermittlung der Lebenshaltungskosten verwendet das Statistische Bundesamt einen so genannten Warenkorb. Dieser enthält die Konsumgewohnheiten eines Durchschnittshaushalts mit vier Personen. Neben den jeweiligen Gütern und deren Qualität sind auch die durchschnittlich in einem Zeitabschnitt (in der Regel einen Monat) gekauften Mengen wichtig (Wägungszahl). Aus den Gütern und mit ihren Mengen „gewogenen“ Güterpreisen (gewogener Durchschnitt der Güterpreise) werden die monatlichen Lebenshaltungskosten ermittelt. Um Vergleiche mit Vorjahren zu ermöglichen wird auf den Lebenshaltungskostenindex zurückgegriffen.
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