Legismus

Legismus

Legalismus (chin. 法家, fǎ jiā „Gesetzesschule“), auch Legismus, ist eine Richtung der chinesischen Philosophie aus der Zeit der Streitenden Reiche (etwa um 480 v. Chr. bis 221 v. Chr.).

Inhaltsverzeichnis

Hauptwerk

Das Hauptwerk des Legalismus ist das Han Feizi (chin. 韓非子 „Meister Han Fei“). Wesentlicher Inhalt des Buches ist es, dass Belohnung und Bestrafung die Schlüssel zur Wahrung der Macht sind. Ein weiterer Entwickler dieses Systems war Li Si, wie Han Fei angeblich ein Schüler des Xunzi.

Beschaffenheit der menschlichen Natur

Der Legalismus sagt, die menschliche Natur sei schlecht und könne auch durch Erziehung nicht entscheidend verbessert werden, sondern nur durch Androhung von schweren Strafen. Die Konfuzianer lägen mit ihrer Idealisierung der Alten falsch. Je mehr Menschen studierten, desto weniger würde das Land bebaut. Gelehrte sollten zu sinnvollerer Arbeit eingesetzt werden. So entstand unter den Qin ein zentralisierter, meritokratischer Beamtenstaat, der bis 1912 als ein wichtiger Aspekt chinesischer Politik weiter bestehen sollte (ironischerweise aber in konfuzianisierter Form).

Legalismus als Staatsform

In der Regierung müssen vor allem drei Aspekte beachtet werden:

  • Macht (chin. , shì): Selbst die mythischen Kaiser konnten das Volk erst beeinflussen, nachdem sie den Thron bestiegen hatten.
  • Methode (chin. , shù): Tugend allein genügt nicht.
  • Gesetze (chin. , ): Regierung benötigt Gesetze.

Der Legalismus in Reinform wurde nur von der Qin-Dynastie verwirklicht. Die Verachtung von Gelehrsamkeit führte zu den Bücherverbrennungen dieser Zeit. Die Bestrafungen – Hinrichtungen und schwerste Sklavenarbeit – waren nicht nur für diejenigen bestimmt, die gegen Gesetze verstießen, sondern auch für ihre nächsten Verwandten. Zusammen mit der Qin-Dynastie ging auch dieser reine Legalismus unter, wenngleich seine Ideen weiterlebten und weiterhin Einfluss ausübten.

Legalismus in der modernen Politikwissenschaft

In der modernen Politikwissenschaft wird der Begriff Legalismus für einen (missbräuchlichen) juristischen Positivismus verwendet, der Legalität (Gesetzmäßigkeit) und Legitimität (Rechtmäßigkeit) vermischt.

Eine Handlung oder Regierung kann nach dem Gesetzes- oder Verfassungstext legal sein, aber trotzdem nicht demokratisch oder moralisch legitimiert, entfernt ähnlich dem bürokratischen Legismus.

Ein oft zitiertes Beispiel dafür sind die Ermächtigungsgesetze oder die Anwendung von Notstandsgesetzen durch Minderheitenregierungen allgemein, auch bestimmte gebrochene Wahlversprechen fallen darunter.

Auch zur Charakterisierung islamistischer Gruppierungen, die auf legalem Wege etwa eine Veränderung von Gesellschaftsordnungen anstreben, wird der Begriff Legalismus gelegentlich verwendet.

Siehe auch

Literatur

  • Die Kunst der Staatsführung : die Schriften des Meisters Han Fei, aus dem Altchinesischen übersetzt von Wilmar Mögling, Leipzig : Kiepenheuer, 1994

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