Leichenbestattung

Leichenbestattung
Das Taj Mahal gilt als eine der prächtigsten Bestattungsstätten
Gebeinstapel in einem Beinhaus
Japanische Bestattungsvorbereitungen
Blumenschmuck bei einer englischen Bestattung
Früherer Bergischer Totenkranz als Sargschmuck

Bestattung ist die nach dem Tod eines Menschen (seltener auch für Tiere) vorgenommene längerfristige Bewahrung des toten Körpers oder bestimmter Überreste, wie der Asche oder bestimmter Körperteile. Bestattung und Beisetzung wird im allgemeinen Sprachgebrauch nicht streng getrennt, sinnübergreifend werden auch Beerdigung und Begräbnis genutzt.

Inhaltsverzeichnis

Begriffsumfang

Bestattung ist der Oberbegriff, der durch Zusammensetzungen weiter untersetzt ist. So ist der besondere Prozessablauf des Einäscherns als Feuerbestattung benannt. Besondere Vorgehensweisen werden ebenfalls durch Wortzusammensetzungen genauer bezeichnet: Seebestattung, Baumbestattung.

In Deutschland gilt seit Mitte des 20. Jahrhunderts Beisetzung als Begriff für das Einbringen der Urne nach der Einäscherung. Das Einbringen des Sarges in die Gruft wird als Beerdigung, oder Erdbestattung bezeichnet. Bevorzugt im Süden des deutschsprachigen Raums ist nach Art und Weise die Bezeichnung Gruftbestattung üblich.

Die Leichenschau ist die amtliche Feststellung des Todes.

Die Bestattung beginnt mit der Abschiednahme vom Toten, dies kann durch Leichenwaschung, Ankleiden, Einsargen begleitet sein.

Der nächste Schritt der Bestattung ist meist eine würdig gestaltete, ritualisierte Zeremonie zur Erinnerung an den Verstorbenen. Diese zur Beerdigung kann als Gottesdienst in Kirche oder Kapelle oder in weltlicher Form als Totenfeier in der Feierhalle stattfinden. Hierbei wird mittels Musik oder Redner die Erinnerung an den Verstorbenen wahrgenommen. In manchen Fällen gibt es auch eigene Bestattungsformen: Begräbnis mit militärischen Ehren.

Der Prozess der Bestattung wird am Ort der Aufbewahrung - das „Aufnehmen“ - üblicherweise in der Erde, fortgesetzt. Das Herablassen des Sarges in die Gruft ist die eigentliche Beerdigung oder das Begräbnis. Ist die Gruft, die den Sarg aufnahm, geschlossen: spricht man vom Grab. Bei der Feuerbestattung ist eine Abschiednahme notwendigerweise vor dem Kremieren als Totenfeier möglich. Da vom Verstorbenen nur die mineralische Anteile verblieben ist dies keine Beerdigung im engeren Sinne. Beim Beisetzen der Urne kann noch die Grabrede mit einer Urnenfeier folgen. Beim Begräbnis kann eine weitere Zeremonie auch direkt beim Einsetzen des Sarges erfolgen: Beileidserklärung der Anwesenden gegenüber den engsten Verwandten.

Das Präparieren einer Leiche zu wissenschaftlichen oder medizinischen Zwecken ist keine Bestattung, da der Tote vorher entwidmet wird.

Geschichte

Die rituellen Bestattungsformen der Frühgeschichte waren ein erstes Anzeichen für Kultur und durch Grabfunde und deren Beigaben Beweis für einen Kulturkreis. Beispiele sind die Pyramiden von Gizeh und die Hockergrab-Kultur.

Sprachgeschichte

Beisetzung und Bestattung werden umgangssprachlich häufig gleichgesetzt. Sprachgeschichtlich ist der Begriff Beisetzen aber seit dem 15. Jahrhundert belegt und wesentlich älter als der Begriff Bestattung, denn die Grundbedeutung „etwas neben anderes hinzusetzen, hinzufügen“ geht der speziellen Bedeutung „begraben, bestatten“ um etwa 200 Jahre voraus. Die heutige Bedeutung der Bestattung kam erst im 17. Jahrhundert auf und bedeutet „den sterblichen Überresten eine Statt gebend“. Der Begriff Bestatten war allerdings im Mittelhochdeutschen schon seit dem 12. Jahrhundert im anderen Sinne eines „an die Statt bringen“, „Anstatten“ oder auch „Ausstatten“ bekannt.

Die heute etwas umgangssprachlich profane Bezeichnung des Begrabens hat sich gesellschaftlich nicht durchsetzen können, war aber früher wesentlich weiter verbreitet und ist beispielsweise im christlichen Glaubensbekenntnis („gestorben und begraben“) zu finden. Dem Substantiv von begraben, dem Begräbnis, erging es demgegenüber sprachgeschichtlich besser, es stellt auch heute noch eine populäre Sprachform dar.

Der Begriff Beerdigung leitet sich von der seit Jahrtausenden im Judentum, Christentum und Islam gebotenen Bestattungsform her: Der Leichnam wird „der Erde anvertraut, damit er wieder zu Erde werde, davon er genommen ist“.[1]. Deswegen wird vor allem der Begriff Beerdigung für eine religiös motivierte Erd-Bestattung verwendet, ist sprachlich aber gleichbedeutend.

Im nordbadischen Sprachraum und auch im Meißnischen[2] ist „Leiche“ für die Zeremonie des Begräbnisses in Benutzung, eingeschlossen die Nachfeier. Daraus erklärt sich die Bezeichnung „Leichenschmaus“. Diese Feier steht in Ergänzung zur vorherigen Erinnerung, mit einer Rede über Toten. Das anschließende besinnliche Beisammensein dient der geselligen Erinnerung an das Leben des Verstorbenen und der Trauerbewältigung für die Hinterbliebenen.

Gesetzliche Bestimmungen

Eine Reihe von gesetzlichen und hygienischen Vorschriften geben vor, wie Bestattungen durchgeführt werden müssen.

In Deutschland ist das Bestattungswesen durch Landesbestimmungen gesetzlich geregelt, dazu gehören Bestattungsgesetze, Friedhofsgesetze, Leichenverordnungen. Kommunal oder durch die Religionsgemeinschaft werden diese Vorschriften in Friedhofsordnungen umgesetzt. Aus diesen Regelungen geht insbesondere hervor, dass Verstorbene auf den dafür vorgesehenen öffentlichen Friedhöfen beigesetzt werden müssen. Es können Einschränkungen zum Kreis der zu Bestattenden getroffen sein. Alternative Bestattungsformen wie die Beisetzung in einem Friedwald stellen dagegen noch Ausnahmen dar.

In Österreich werden die Friedhofsordnungen von den Friedhofsverwaltungen erlassen. Diese können in der Hand einer Glaubensgemeinschaft oder der Kommune sein. Erst in den letzten Jahren wurde auch das Bestattungswesen dahingehend liberalisiert, dass ein jeder, der über den Befähigungsnachweis für das Gewerbe verfügt, ein Bestattungsunternehmen eröffnen kann. Bis 2002 war für die Erlangung einer Konzession der Nachweis des Bedarfs nötig. Durch diese Zugangsbeschränkung wollte der Gesetzgeber einen unschönen Konkurrenzkampf unterbinden. Der Wegfall dieser Bedarfsprüfung nützt in erster Linie großen überregional tätigen Unternehmen, welche mit finanzstarken Investoren im Hintergrund versuchen, kleinere Unternehmen „auszusitzen“. Derartige Entwicklungen sind bereits in Kärnten und der Steiermark zu beobachten.

Es ist jedem Bestattungsunternehmer in Deutschland möglich, Begräbnisse im gesamten Bundesgebiet durchzuführen. Durch die Kommerzialisierung des Gewerbes kann es aber zu internen Regelungen zum Gebietsschutz kommen. Örtlich kann vom Gewerbeamt eine Neugründung eingeschränkt sein, wenn der „Bedarf“ bereits gedeckt ist. Der zur Totenfürsorge Berechtigte kann den Bestatter frei wählen. In den meisten Fällen ist es sinnvoll ein Unternehmen aus der Nähe zu beauftragen. Preisvergleiche und Vertrauenswürdigkeit sind Auswahlkriterien. Die Bestattungsvorsorge durch den Verstorbenen hat bei der Wahl unbedingten Vorrang.

Es ist in Deutschland wie in Österreich verboten, Bestattungsfeiern zu stören. In Deutschland liegt der Strafrahmen hierfür bei maximal drei Jahren, in Österreich bei maximal drei Monaten. Rechtsgrundlage in Deutschland ist § 167a StGB.

Arten der Bestattung

Schematische Darstellung von in Europa und Asien üblichen Bestattungsarten

Die folgenden Formen der Bestattung werden in Amerika, Europa und Asien praktiziert. Die Bestattung erfolgt typischerweise in würdiger Form.

  • Sargbestattung des Leichnams, typischerweise in der Erde eines Friedhofs oder einer dementsprechenden vorbereiteten Fläche. Die Bestattung erfolgt dabei als
    • Einzelgrab, als Wahlgrab oder in Reihenfolge als Reihengrab in jeweils gesonderten Stätten oder als
    • Gemeinschaftsgrab, indem mehrere Bestattungsfälle gemeinsam erfolgen.
    • In Krisenzeiten geschehen Bestattungen notfalls auch in einem Massengrab, hierbei ist keinerlei Trennung der Bestattungsfälle gegeben..
    • Regional oder vom Kulturkreis bedingt oder für besonders würdige Bestattungen wird der Sarg in einem ummauerten Grab (sog. Gruft) oder im Mausoleum eingestellt.
    • Bis in die frühe Neuzeit wurden gesellschaftliche Außenseiter, darunter auch Suizidenten, entwürdigenden Formen einer Sonderbestattung unterworfen. Häufig wurden sie ohne jede Zeremonie und unter diskriminierenden Maßnahmen beigesetzt oder verscharrt (Eselsbegräbnis).
  • Feuerbestattung: Dabei wird der Leichnam im Krematorium verascht. Nach der Kremation erfolgt die Beisetzung der Asche mit oder ohne Urne
    • wiederum in der Erde, gewöhnlich auf einem umgrenzten, dafür vorgesehenen Friedhof.
    • In jüngster Zeit werden schnell abbaubare Urnen auch im Wurzelbereich von Bäumen oder auf Bergwiesen beigesetzt, diese Naturbestattungen sollen den Kreislauf zu neuem Leben befördern.
    • Für Urnen ist aber auch das Einstellen in einer Urnenwand (Kolumbarium) oder in Nischen der Friedhofsmauer zunehmend in Nutzung.
    • Ohne Urne ist das Verstreuen der Asche auf einer ausgewiesenen Aschestreuwiese, auf See, aus einem Ballon.
    • Sonderformen der Nutzung eines Teils der Asche in Nachfolge einer Feuerbestattung sind
      • die Umformung etwaigen amorphen Kohlenstoffs der Asche zum Diamanten, als Erinnerungsstück.
      • In exklusiven Fällen wird auch ein geringer Teil der Asche mit Raketen in den Weltraum befördert und dort der Ewigkeit übergeben.
  • Himmelsbestattung ist eine religiös begründete und von den Naturbedingungen definierte Form der Bestattung. Sie spielt in fernöstlichen Regionen noch eine Rolle. Bei den Parsen erfolgt so die Bestattung auf den Türmen des Schweigens mittels Fraß durch Greifvögel.

Die Bestattung

Das Ritual der Bestattung dient vorrangig der Trauerbewältigung der Nachkommen. In unterschiedlichen Kulturkreisen gibt es dafür eigene Formen. Ein Teil dieser Bewältigung ist die Trauerrede oder auch gemeinsame Essen mit dem Toten oder anschließend an die Beerdigung. Je nach der Vorstellung über ein Weiterbestehen, Wiederaufleben oder Vergänglichkeit nach dem körperlichen Tod ergeben sich unterschiedliche Bestattungsgewohnheiten oder Bestattungsvorschriften.

Die Abschiednahme am offenen Sarg kann in verschiedenen Formen erfolgen. In Deutschland ist dies in Schauräumen möglich, oft wird die Zustimmung des lokalen Gesundheitsamtes gefordert. Die Begleitung im offenen Sarg bis zur Gruft ist hier nicht möglich. In Russland, in Großbritannien und in den USA bei ausgewählten Glaubensgemeinschaften ist es erlaubt oder üblich. Die Hintragung zum Grab im offenen Sarg (Armenien) oder mit einem Sargfenster über dem Kopf (etwa in Mexiko) sind kulturbedingte Varianten.

Die Bestattung ist abgeschlossen sobald das benannte Ritual endet. Nachfolgende Vorgänge gehören nicht mehr zur Bestattung. Das Aufstellen von Grabmalen in unterschiedlicher Ausführung, auch mit Aufschriften und das Anlegen von Grabanlagen gehören nicht zur Bestattung. Kommt es wegen der Umsiedlung der Nachkommen, Friedhofsschließungen oder aus anderen Gründen zur Umbettung können die Bestattungsriten wiederholt werden, wenn die Vorstellung einer Wiederbestattung besteht.

Weltliche Bestattung

Falls der Verstorbene keiner Religionsgemeinschaft angehört hat oder eine religiöse Feier zur Bestattung nicht gewünscht wird, kann im Rahmen der Bestattung eine weltliche Trauerfeier stattfinden, die meist von einem freien Trauerredner oder auch einem Redner einer Weltanschauungsgemeinschaft geleitet wird.

Christliche Bestattung

Angehörige von christlichen Religionsgemeinschaften werden nach ihrem Tode üblicherweise auf Friedhöfen im Rahmen eines Aussegnungsgottesdienstes, einer Begräbnisfeier oder einer kurzen Andacht beigesetzt. Oft erfolgen in der Kirchgemeinde oder im Haus Totenwachen, im Leichenzug wird der Tote dann zum Grab getragen. Glockengeläut und letzte Worte sollen die Himmelfahrt der Seele begleiten und dienen der Trauerbewältigung. Die Unterschiede in den Gewohnheiten katholischer und evangelischer Gläubiger sind dabei wegen der allgemeinen Lebensführung nur noch marginal. Allerdings sind im katholischen Süden Deutschlands, auch in der Schweiz und in Österreich Erdbestattungen anteilig noch häufiger.

Islamische Bestattung

Im Islam gibt es genaue Regeln für die Begleitung beim Sterben. Die Gebete, die rituelle Waschung des Leichnams und die Beerdigung sind im Ablauf festgeschrieben. Der oder die Sterbende soll in ruhiger, respektvoller Weise an das Glaubensbekenntnis erinnert werden: »Es gibt keine Gottheit außer Allah, Mohammed ist sein Prophet.« Der Leichnam einer Frau soll von Frauen, der eines Mannes von Männern gewaschen werden. Anschließend wird er in Leinentücher gewickelt. In diesen Tüchern, also ohne Sarg, soll er ins Grab gelegt werden. Rechtsseitig oder auf dem Rücken liegend geht die Blickrichtung nach Mekka. Die Bestattung soll unverzüglich, möglichst noch am Sterbetag, erfolgen. Die Achtung vor dem Toten erfordert die Bestattung vor allen anderen Geschäften. Am Grab soll jede Geschäftigkeit unterbleiben, die Totenruhe sowie die Vermeidung von Personenkult haben Vorrang. Nahezu jede Form des Grabschmucks und der Grabpflege haben zu unterbleiben. Für gläubige Muslime ist die Erdbestattung die einzig mögliche Bestattungsform. Die Feuerbestattung ist im Islam nicht zugelassen.

Die Bestattungsriten erklären sich aus Zeit der Verkündung des Koran, als die arabischen Völker als Hirten und Nomaden in Steppen- und Wüstengebieten lebten. In Deutschland kollidieren die islamischen Bestattungsbräuche mit den rechtlichen, meist staatlichen Regeln einer Gesellschaft mit christlicher Tradition.

Die erste Generation muslimischer Migranten hatte noch starke Bindungen zu ihrer Heimat. Seit den 1970er Jahren sind Erwachsene aus der geschlossenen islamischen Kultur nach Deutschland gezogen. Den Widersprüchen zwischen islamischer Tradition und deutschen Vorschriften ausweichend ließen die Angehörigen in der Regel den Leichnam überführen. Im Heimatland wurde traditionell begraben. Mit der zunehmenden Zahl muslimischer Migranten in Deutschland entstand der Wunsch nach einer Bestattung in Deutschland. Dennoch bestanden die muslimischen Regeln für die Bestattung. Ab Ende der 1990er Jahre entstanden islamische Gräberfelder auf deutschen Friedhöfen.

Islamische Regeln

Grundsätzlich ist die abweichende islamische Tradition zu beachten.

  • Die Bestattung sollte am Todestag stattfinden können.
  • Der Friedhof benötigt einen Raum für die rituelle Waschung.
  • Der Raum für die Trauerfeier muss frei von christlichen Symbolen sein: kein Kreuz, kein auferstandener Christus.
  • Das Gräberfeld muss ermöglichen, dass der Tote mit dem Gesicht nach Mekka (Qibla) weist. Der Winkel ist auf den Bruchteil des Grades, also auf Minuten genau, einzuhalten.
  • Die Grabstätte muss in „jungfräulicher“ Erde stattfinden, es hat noch keine andere Bestattung stattgefunden.
  • Es ist ein „ewiges Ruherecht“ vorzusehen.
  • Grabschmuck oder Grabpflege sind nicht üblich.
  • Es wird nur im leinenen Leichentuch bestattet.
Unbegrenzte Liegefrist

Die auf deutschen Friedhöfen gesetzlichen Ruhefristen stehen den islamischen Regeln entgegen. Das Nutzungsende könnte auf Antrag jeweils verlängert werden. Dabei ist darauf zu achten, das von Beginn an verlängerbare Grabstellen gewählt werden. Eine streng „ewige Nutzung“ ist so nicht gewährleistet. Die Religionsvorschriften schreiben zwar die ewige Ruhe nur symbolisch vor. Es darf aber keine Fläche sein, die zukünftig nicht pietätsbefangen wäre, also sonstig genutzt wird. Auf islamischen Grabfeldern sollte dies gewährleistet sein.

Tagesgenaue Bestattung

Das islamischen Gebot, noch am Sterbetag zu bestatten, widerspricht der gesetzlichen, also unabhängig vom Friedhof bestehenden, Vorschrift, nach dem Tod eine Wartezeit bis zur Bestattung einzuhalten, in der Regel mindestens 48 Stunden.

Sarglose Bestattung

Nach deutschen Bestattungsgesetzen besteht neben dem Friedhofszwang auch eine Sargpflicht für Erdbestattungen. Dies kollidiert mit den religiösen Vorschriften. Meist wird in der Praxis der Leichnam bis unmittelbar ans Grab in einem Sarg transportiert, dann ohne Sarg, nur in den Leichentüchern, ins Grab gelegt. Prinzipiell sind Einzelgenehmigungen aus religiösen Gründen von der jeweils zuständigen Behörde, meist dem Gesundheitsamt, möglich.

Gesonderte Bestattungsunternehmen sind in der Lage die Grundsätze zu erfüllen. Sie verfügen oft über die notwendigen Einzelgenehmigungen. Sind besondere Grabfelder für islamische Bestattungen geschaffen, kann man davon ausgehen, dass auch die Einhaltung der Bestattungsregeln möglich ist.

Jüdische Bestattung

Da der Tote im Grab bis zur leiblichen Auferstehung am jüngsten Tage ruht, sind Erdbestattungen vorgeschrieben. Diese müssen so schnell wie möglich nach dem Tode erfolgen, da die Seele erst aus der ewigen Ruhe aufsteigen kann. Mit dem Tod sind alle Juden wieder gleich, die Kleider sind weiß und der Sarg eine einfache Holzkiste. Das weiße Totengewand nennt sich Sargenes. Um die Gleichheit aller im Tod deutlich zu machen, darf der Sarg auch nicht mit Silber oder sonstigem Schmuck verziert werden. Weder mit Musik noch mit Blumen wird die Beerdigung herausgehoben. Gewaschen und bekleidet wird der Tote durch die heilige Bruderschaft, die Chewra Kadischa. Beim Begräbnis werden Psalmen zitiert und im Kadisch-Gebet die Herrlichkeit Adonais (so lesen Juden das Tetragramm, den Namen Gottes, den man nicht ausspricht) beschworen. Die Trauergäste werfen Erde auf den Sarg. Die Trauernden werden in der sozialen Gemeinschaft gehalten, es erfolgen gemeinsame Essen und es wird Trost gespendet. Für die Einhaltung der Vorschriften gibt es gesonderte jüdische Friedhöfe, auf vielen städtischen Friedhöfen sind gesonderte jüdische Grabfelder geschaffen, um die ewige Ruhe zu ermöglichen. Die siebentägige Trauerwoche, die so genannte Schiv’a schließt sich an die Beerdigung für die Hinterbliebenen an.

Hinduismus

So wie dieser Begriff für eine Reihe unterschiedlicher religiöser Vorstellungen und Rituale steht sind die Bestattungsregeln nach Tradition, Familie und Kaste unterschiedlich. Der Tod ist die Reise ins Jenseits, die Reise zu Gott. Der Sterbende soll nicht allein gelassen sein, durch ein Mantra soll er Gott hören. Der Körper des Toten wird gewaschen und es wird ein Totengebet gesprochen. Die Leichen der Verstorbenen werden eigentlich öffentlich verbrannt, was nach dem Bestattungsrecht in Mitteleuropa nicht möglich ist. Hindus werden immer kremiert, die Verbrennung wird in Europa im Krematorium durchgeführt. Die Totenvorbereitung erfolgt im Krematorium, was eine gesonderte Abteilung erfordert. Hindus werden oft nach Indien überführt, um sich traditionsgerecht bestatten zu lassen.

Buddhismus

Der Ritus erfordert, dass der Tote zunächst im Hause aufgebahrt wird, auch wenn er im Krankenhaus verstorben ist. Hier erfolgt die Abschiednahme durch Nachkommen und Trauergäste in gemeinsamen Gesängen und Liedern, wie dem Herz-Sutra. Die Abschiedsfeier im Hause erfordert meist eine besondere behördliche Genehmigung. Die Anwesenheit buddhistischer Mönche bei der heimatlichen Abschiedszeremonie mit Gebeten und Ritualen wird deshalb in Mitteleuropa oft in nahegelegene Klöster verlegt. Aber auch die Trauerhalle eines Friedhofes ist grundsätzlich geeignet. Der Tote wird verbrannt und die Asche wird beerdigt, also im Wortsinn der Erde übergeben.[3]

Kostentragungspflicht

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Die Kostentragungspflicht der Bestattung beinhaltet die Verpflichtung, die Kosten zu tragen bzw. dem zu ersetzen, der die Bestattung veranlasst hat. Diese kann öffentlich-rechtlich, so bei der so genannten Ersatzvornahme durch ein kommunales Ordnungsamt entsprechend dem Bestattungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes sein oder privat-rechtlich, so wie die Kostentragungspflicht des Erben, gem. § 1968 BGB: „Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung des Erblassers.“.

Sind die Bestattungskosten vom Erben nicht zu erlangen, trifft denjenigen die Kostentragungspflicht, der dem Verstorbenen gegenüber unterhaltspflichtig war (§ 1615, § 1615m BGB). Für den Fall, dass eine andere Person für den Tod des Verstorbenen verantwortlich war, sind Erbe und Unterhaltspflichtiger berechtigt, von dieser Person die Bestattungskosten zurückzuverlangen (§ 844 BGB).

Eine verschuldensunabhängige Sonderregelung für tödliche Unfälle im Straßenverkehr enthält das Straßenverkehrsgesetz (§ 10 StVG). Die Krankenkasse zahlt seit 2004 kein Sterbegeld zur Deckung der Bestattungskosten.

Beim Tod der Empfänger von Renten nach dem Bundesversorgungsgesetz wird unter bestimmten Voraussetzungen ein Bestattungsgeld gewährt. Nur wenn alle Zahlungspflichtigen mittellos sind und dies nachweisen, übernimmt auf Antrag das örtliche Sozialamt die notwendigen Kosten der Bestattung (§ 74 SGB XII). Im Falle das kein Nachkomme zu ermitteln ist, der die Kosten zu übernehmen hat, ist das Gesundheitsamt zuständig, da nach deutschem Recht eine Bestattung erfolgen muss.

Wird das Erbe ausgeschlagen, sind auch keine Bestattungskosten zu zahlen. Ist der Erbe allerdings nächster Angehöriger und in dieser Eigenschaft im Rahmen der durch das Bestattungsgesetz geregelten Totenfürsorge bestattungspflichtig, trifft ihn als Bestattungspflichtigen zunächst auch die Zahlungspflicht gegenüber dem Bestatter und der Friedhofsverwaltung.

Findet sich kein anderer Zahlungspflichtiger, verbleiben die Bestattungskosten beim Bestattungspflichtigen.

Kosten

Die bei einer Bestattung von den Hinterbliebenen zu erstattenden Kosten verteilen sich auf folgende Leistungen:

  • Gebühren und Fremdleistungen
    • Bestattungsgrundgebühr
    • Grabnutzungsgebühren
      • Einrichtung oder Verlängerung des Nutzungsrechtes
    • Kremierung und Urnenbeisetzung
    • Benutzung der Friedhofseinrichtungen
    • Gebühren für Behörden und Kirche
    • Aufbewahrungsgebühren
  • Sonstige Kosten
    • Überführungskosten
    • Sarg oder Urne
    • Blumenschmuck
    • Trauerdrucksachen
    • Redner, Träger, musikalische Umrahmung
    • Ärztlicher Leichenschauschein
  • Private Kosten
  • Nachfolgekosten, diese können über die Ruhezeit jährlich oder als Gesamtsumme mit der Bestattung anfallen.
    • Grabpflege durch Nutzungsberechtigen für die gesamte Ruhezeit, oder Dauerpflege durch einen Friedhofsgärtner
    • Grabstein vom Steinmetz: Erstellen des Fundamentes, Einfassung, Beschriftung und das Entfernen nach Ende der Ruhezeit.
    • Umbettung im Zuge persönlicher Ortsänderungen.

Für eine nach derzeitigem Verständnis als „würdig“ anzusehende Erdbestattung werden in Deutschland ab 1800 € bis weit über 10.000 Euro aufgewandt.

Die Gebühren des Friedhofsträgers für die Grabstelle sind in Statuten und Verordnungen festgeschrieben. Bei den Gebühren sollte beachtet werden, dass teilweise jährlich Gebühren, andererseits auch eine Gesamtsumme für die Nutzungsdauer gebildet ist.

Die einmaligen Nebenkosten beim Bestatter können allerdings stark schwanken, Bestattungsunternehmen sind Wirtschaftsunternehmen. Durch Paketpreise oder Individualberatung ergeben sich höchst unterschiedliche Kalkulationen. Ein Preisvergleich bei verschiedenen Bestattern sollte nicht nur die Preise einbeziehen, sondern auch der Umgang mit den Angehörigen und eine sach- und fachgerechte Beratung. Die Kosten für den Bestatter, der alle Formalitäten erledigt, können zwischen 700 € und 4000 € liegen.

Ist eine einfache Urnenbestattung ohne Sargfeier geplant, so genügt oft ein preiswerter Verbrennungssarg für knapp 100 Euro. Die ersparten Kosten, statt über 1000 Euro eines teuren Eichensarges, können für andere Ausgaben eingesetzt werden, etwa die Trauerfeier. Der Blumenschmuck einer Urnengemeinschaftsanlage muss wegen der kleineren Fläche bescheidener sein als bei der Bestattung in einem Familiengrab, einer Doppel- oder Dreifachwahlstelle.

Besondere Bestattungswünsche verursachen mitunter höhere Kosten. Für eine Baumbestattung sind leicht abbaubare Urnen nötig, die es in sehr anspruchsvoller Ausführung gibt. Für Wiesen-, sog. Diamantbestattungen, Seebestattungen, Ballonbestattungen bieten Bestatter oft Festpreise, da sie nur Wiederverkäufer sind. Für eine sog. Kryonische Aufbewahrung (Einfrieren) entstehen Kosten bis zu 200.000 $.

Kostengünstig ist eine Körperspende, da die oben aufgeführten Gebühren vom Anatomischen Institut ganz oder teilweise beglichen werden.

Bestattungspflichtige können das Bestattungsunternehmen frei wählen. Kriterien für die Wahl des Bestatters sind sein Serviceangebot, inwieweit er auf die Wünsche der Kunden eingeht, die Qualität der Beratung, und die Bereitschaft eine detaillierte Kostenaufstellung zu machen.

Auch wenn Krankenhäuser und Pflegeheime Verträge mit Bestattungsunternehmen zur Überführung auf den Friedhof haben, steht dem Angehörigen das Recht der freien Wahl des Bestatters zu. Wenn der Hinterbliebene nicht ausdrücklich zugestimmt hat, muss er in der Regel die Abholung durch den Vertragsbestatter nicht bezahlen.[4]

Alternativen zur traditionellen Bestattung

Kryonik

Anhänger der Kryonik behaupten, dass die Kriterien, anhand derer der Tod in der heutigen Medizin festgestellt wird, fehlerhaft seien. So seien bei vielen Menschen, die für tot erklärt werden, keine körperlichen Veränderungen eingetreten, die ein Weiterleben grundsätzlich ausschlössen, sondern nur Komplikationen, die mit heutigen medizinischen Mitteln nicht behandelt werden könnten. Erst die fehlende Behandlung führe letztlich zu einer endgültigen Vernichtung des betroffenen Menschen. Deshalb konservieren die Kryoniker Menschen und hoffen, dass in Zukunft die Möglichkeit bestehen wird, die nach heutiger Definition Toten zu behandeln und danach ohne weitere Eingriffe am Leben zu erhalten. Hierbei wird häufig auf das früher angewandte Herztodkriterium verwiesen, das sich nach Einführung der Herz-Lungen Maschine als unzureichend herausstellte und durch den Gehirntod ersetzt wurde. Im Gegensatz zur gängigen Lehrmeinung halten Kryoniker einen Menschen erst dann für tot, wenn sich sein Gehirn so weit zersetzt hat, dass die darin gespeicherten Informationen endgültig verloren sind und aus prinzipiellen Gründen auch mit fortschrittlichster Technologie nicht wiederherzustellen sind. Dieser „informationstheoretische“ Tod soll unter Normalbedingungen erst einige Stunden nach dem klinischen Tod eintreten.

Kryonik ist keine Wissenschaft, sondern ein Versuch, Menschen unter Zuhilfenahme begrenzter technischer Mittel am Leben zu erhalten, bis sie von künftigen medizinischen Entwicklungen profitieren können. Die Annahmen der Kryonik können sich also erst in der Zukunft als zutreffend erweisen. Es wäre allerdings grundsätzlich möglich, sie jetzt zu widerlegen, wenn entweder das „Informationstheoretische Todeskriterium“ widerlegt würde oder gezeigt würde, dass eine informationserhaltende Konservierung unmöglich ist oder die durch die Konservierung verursachten Schäden oder die im jeweiligen Fall zutreffenden „Todesursachen“ prinzipiell nicht zu heilen sind.

Öko-Bestattung

Alternativ zu den bisherigen Bestattungsformen gewinnt der Gedanke des Naturschutzes Einfluss. Der Trend der Ökobestattungen findet in den USA Verbreitung, einerseits als „alkalische Hydrolyse“ und andererseits in der „Unterwasserbestattung“. Im ersten Falle wird der Verstorbene in einem Edelstahltank in Lauge eingelegt. Im anderen Fall schuf „The Neptun Society“ an der Küste Floridas das „Memorial Reef“. Das ist ein künstliches Riff für bis zu 125.000 Verstorbene, das aus der Asche und 10% Beton geschaffen wurde. Es gilt als umweltfreundlich, da es Korallen und Meerestieren einen Lebensraum bietet.[5]

Weitere Formen

  • Promession ist eine Form des Wasserentzuges durch Gefriertrocknung und anschließende Kompostierung um die mineralischen Bestandteile zu sondern.
  • Körperspende: die Übergabe der Leiche an die Anatomie zu Forschungs- oder Präparationszwecken oder für die Hilfe von bedürftigen Kranken, dies schließt eine anschließende Bestattung (meist Kremation) der verbliebenen Reste mit ein.

Literatur

  • Hansjakob Becker, Hermann Ühlein (Hrsg.): Liturgie im Angesicht des Todes 1. Judentum und Ostkirchen (= Pietas Liturgica 9 und 10). St. Ottilien 1996
  • Hansjakob Becker u.a. (Hrsg.): Liturgie im Angesicht des Todes − 2. Reformatorische und katholische Traditionen der Neuzeit (= Pietas Liturgica 13 und 14). Tübingen 2004.
  • Thomas Blisniewski: Wandlungen der jüdischen Sepulkralkultur im 19. Jahrhundert. In: Claudia Denk, John Ziesemer (Hrsg.): Der bürgerliche Tod. Internationale Fachtagung des Deutschen Nationalkommitees von ICOMOS in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Nationalmuseum München, 11.-13. November 2005. Regensburg 2007
  • Liselotte Hermes da Fonseca, Thomas Kliche (Hrsg.): Verführerische Leichen, verbotener Verfall. Pabst, Lengerich 2006. S. 113-124. ISBN 3-89967-169-4
  • Stapferhaus Lenzburg (Hrsg): Last Minute. Ein Buch zu Sterben und Tod. Baden (Schweiz), 2002.
  • Manfred J Neulinger: Tod und Sprache: Die Begräbnis-Homilie als tröstender Zuspruch, Kovac 2008, ISBN 978-3-8300-3613-5
  • Michael Schomers "Todsichere Geschäfte. Wie Bestatter, Behörden und Versicherungen Hinterbliebene ausnehmen" ECON-Verlag, 2007. ISBN 978-3-430-30038-4

Weblinks

Einzelnachweise

  1. 2. Schöpfungsbericht: 1 Mose 3, 19 (auch 2, 7)
  2. Wörterbuch der sächsischen Sprache: Das war aber eine schöne Leiche.
  3. Tod im Buddhismus
  4. Veröffentlichung der Bestatterinnung In: Berliner Zeitung, 14. November 2008
  5. VDZB (Herausgeber): Bestattung Heft August 2008. Bonn 2008. ISSN 1613-4850

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