annus — ạnnus [lateinisch], Jahr; annus civilis, das bürgerliche Jahr; annus communis, das Gemeinjahr; annus confusionis, das Jahr 46 v. Chr., in das Caesar bei Einführung seines Kalenders zwei Monate einschaltete; annus decretorius, Normaljahr… … Universal-Lexikon
Decretorĭus dies — (lat.), 1) der Normaltag, der 1. Januar des Normaljahres (D. annus) 1624, s. Normaljahr; 2) (Med.), kritischer Tag, s.d … Pierer's Universal-Lexikon
Decretorĭus — (lat.), die Entscheidung gebend, daher: annus d., im Westfälischen Frieden (s.d.) das Normaljahr 1624; dies d., der 1. Januar 1624 … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Annus — (lat.), Jahr. A. carentiae, Jahr, für das einem Beamten sein Einkommen ganz oder teilweise entzogen, bez. von einem Kanoniker auf sein Einkommen zu gunsten der Kirchenfabrik, des Papstes etc. verzichtet wird. A. circumcisionis, incarnationis etc … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Annus — (lat.), Jahr; A. bissextīlis oder intercalāris, Schaltjahr; A. carentĭae, Karenzjahr, das Jahr oder die kürzere Zeit, in der ein Angestellter ohne Besoldung dient; A. decretorĭus, Entscheidungsjahr (s. Normaljahr); A. deservĭtus, s.v.w.… … Kleines Konversations-Lexikon
Annus — Annus, lat., Jahr. A. bissentilis, Schaltjahr; a. carentiae, das Jahr oder die kürzere Zeit, welche die neuangestellten Geistlichen ihren Gehalt an den Papst, an die Kirchenfabrik etc. abgeben mußten; a. civilis, das bürgerliche Jahr vom 1. Jan.… … Herders Conversations-Lexikon
Normaljahr — (lat. annus decretorius oder auch annus normalis) ist die Bezeichnung für ein Jahr, das als normierender Referenzpunkt für bestimmte Besitzstände und Rechte gilt. Am meisten verbreitet ist die Bezeichnung für das Jahr 1624, das nach den… … Deutsch Wikipedia
НОРМАЛЬНЫЙ ГОД — annus decretorius. По вестфальскому миру, признание права владения церковною собственностью за той партией, которая владела ею в 1624 году. Словарь иностранных слов, вошедших в состав русского языка. Чудинов А.Н., 1910. НОРМАЛЬНЫЙ ГОД Год 1624,… … Словарь иностранных слов русского языка
Jus [1] — Jus (lat.), Recht, sowohl in objectivem (Rechtssatz), als subjectivem Sinne (Befugniß). Die allgemeinen Eintheilungen in J. commune, J. particulare, J. singulare, J. naturale etc. s.u. Recht. Von den einzelnen Arten sind hier noch hervorzuheben J … Pierer's Universal-Lexikon
Westfälischer Friede — Westfälischer Friede, der am 24. Okt. 1648 zu Münster und Osnabrück geschlossene Friede, der den Dreißigjährigen Krieg (s. d.) beendigte und ein neues politisches System in Europa begründete. Er bildete die Grundlage aller Staatsverträge bis zur… … Meyers Großes Konversations-Lexikon