Lerhramtsprüfung

Lerhramtsprüfung

Das Lehramt ist ein öffentliches oder kirchliches Amt, mit dem die Pflicht verbunden ist, Schülern oder anderen Personen Lehren so darzustellen oder ihnen gegenüber zu vertreten, dass diese hieraus lernen und auf das Berufsleben bzw. eine weiterführende Ausbildung vorbereitet werden.

Landläufig wird dies als Lehren bezeichnet. Man unterscheidet:

Für das Studium der evangelischen oder katholischen Religionslehre ist eine kirchliche Bevollmächtigung notwendig.

In der römisch-katholischen Kirche ist das Lehramt (magisterium) die Autorität, die den Glauben umfassend darlegt, interpretiert und vor Verfälschungen schützt. Es ist nach katholischem Glauben von Christus den Aposteln mit Petrus an der Spitze, von diesen an ihre Nachfolger, die Bischöfe unter Leitung und Letztentscheidung des Papstes übertragen worden (Binde- und Lösegewalt); nur in Einheit mit Papst und Bischöfen kann die katholische Religion mit Vollmacht gelehrt werden. Das Lehramt ist neben dem Hirtenamt und dem Priesteramt eines der „Drei Ämter Christi“.

Siehe auch

Weblinks

Berufsverbände der Lehrerschaft


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