- Lesebestätigung
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Eine Message Disposition Notification (MDN) ist eine Bestätigung des Erhalts einer Botschaft an dessen Versender. Die Übertragung von MDNs kann über E-Mail, Datenaustausch übers Internet oder über FTP Standards erfolgen.
Bei E-Mails spricht man gewöhnlich von Lesebestätigung. In diesem Falle kann der Sender seinen Mailclient so konfigurieren, dass der Empfänger der Mail den Erhalt bestätigen muss. Allerdings kann der Empfänger die Bestätigungssendung auch ignorieren, ablehnen oder Nachfragen zur Originalbotschaft stellen.[1] Technisch kann man sich das vorstellen wie bei einem Einschreibebrief.
Eine detaillierte Beschreibung für MDNs und E-Mail findet sich im RFC 3798.[2] Die Spezifikationen bei Kommunikation übers Internet Message Access Protocol (IMAP) und MDNs stehen im RFC 3503.[3] Zur Kommunikation mit FTP und MDNs findet man die Spezifikationen im RFC 4823.[4]
MDN und Sicherheit
Alle Botschaften können auch mit hohem Sicherheitsstandard versandt werden (AS1, AS2, AS3). So können MDNs auch verschlüsselt übermittelt werden.
MDN am Beispiel der Pharmakovigilanz
Die Abteilungen der Arzneimittelsicherheit von Pharmaunternehmen haben die Verpflichtung Nebenwirkungen und sogenannte SUSAR innerhalb einer bestimmten Frist elektronisch an entsprechende Behörden, beispielsweise das BfArM, die EMEA oder die FDA, zu melden. Hierzu verwenden sowohl die Behörde, als auch das Pharmaunternehmen ein sogenanntes ESTRI Gateway. Bekommt nun die Pharmakovigilanz-Abteilung einen meldepflichtigen Fall, so wird dieser zunächst in ihrem Erfassungssystem eingegeben. Von dort wird der Fall an das ESTRI Gateway geschickt. Dieses System verschlüsselt den Fall und sendet ihn entweder über AS1- oder AS2-Standard an die Behörde. Die Behörde schickt dann ein MDN an das Pharmaunternehmen zurück. Nach dem erfolgreichen Import in die Behördendatenbank erfolgt ein Bestätigung (Acknowledgement) der Behörde an das Pharmaunternehmen. Das Pharamaunternehmen wiederum bestätigt durch ein MDN den Erhalt der Bestätigung. Danach wird die Bestätigung in die Datenbank des Pharamaunternehmens importiert. Ist dies erfolgreich, so erhält die Behörde eine Bestätigung welche diese wiederum mit einem MDN bestätigt. Der komplette Prozeß ist in den Richtlinien EMEA/115735/2004 beschrieben.[5]
Einzelnachweise
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