Lic. iur.

Lic. iur.

lic. iur. steht in der Schweiz als Abkürzung für ein Lizenziat in Rechtswissenschaft (Jura), das heisst ein akademisches Diplom in Rechtswissenschaften. Dieses Diplom kann nur an Universitäten erworben werden und bedingt normalerweise acht bis zehn Semester Studium, das Verfassen einer Diplomarbeit und das Bestehen der Abschlussprüfungen. Ein lic. iur. ist die Schweizer Voraussetzung für die Zulassung als Rechtsanwalt.

Aufgrund der Bologna-Reform ersetzen die Schweizer Universitäten momentan ihre bisherigen Abschlussdiplome durch ein zweistufiges System mit Bachelor- und Master-Titel, wobei der Master einem Lizenziat gleichgestellt ist und rund 4 1/2 Jahre Studium voraussetzt.


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