- Licht-Richtlinie
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Die Licht-Richtlinie stellt die ausführende Vorschrift des Bundes-Immissionsschutzgesetzes bezüglich der Immissionen durch Licht dar und ist in den einzelnen deutschen Bundesländern übergreifend vereinheitlicht. In Nordrhein-Westfalen und Brandenburg gilt sie zum Beispiel in Form ministerieller Erlasse.
Die Vorschrift beinhaltet Maßstäbe und Immissionsrichtwerte zur Beurteilung, ob von einer gewerblichen künstlichen Lichtquelle bzw. Beleuchtungsanlage schädliche Umwelteinwirkungen, d. h. zumeist erhebliche Belästigungen mit Störung des Wohn- und Schlafbedürfnisses von Anwohnern, ausgehen.
Bzgl. Straßenbeleuchtung gilt die Licht-Richtlinie aus rechtlichen Gründen nicht; hierfür bestehen aber in einschlägigen Fachpublikationen Richtwerte der Aufhellung, die nicht überschritten werden sollen.
Für die Durchführung der Licht-Richtlinie sind die Umwelt- bzw. Immissionsschutzbehörden zuständig.
Weblinks
- Licht-Erlass Nordrhein-Westfalen vom 13. September 2000 (PDF; 131 kB)
- Licht-Leitlinie Brandenburg vom 18. Januar 2001 (PDF, 68KB)
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