- Lippmannverfahren
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Das Verfahren von Lippmann (benannt nach Gabriel Lippmann) ist ein Herstellungsverfahren für Farbbilder in der Fotografie. Ein extrem feinkörniger Schwarzweißfilm (Lippmann-Emulsion) wird mit der Schichtseite auf Quecksilber gelegt und belichtet. Es bilden sich Interferenzen zwischen dem einfallenden und reflektierten Licht, die entsprechende Schwärzungen im Volumen der lichtempfindlichen Schicht bewirken. Nach normaler Entwicklung kann das Bild erneut auf Quecksilber gelegt werden und es erscheinen Interferenzfarben, ähnlich wie bei Seifenblasen. Das Lippmann-Verfahren ist eng mit der Weißlicht-Holografie verwandt, die ebenfalls auf fotografischem Festhalten von Interferenz beruht.
- Bei der Entwicklung wird ultrafeinkörniges Silberhalogenidmaterial verwendet, wobei andere Aufzeichnungsmedien ebenfalls für dieses Verfahren geeignet sind, z. B. Dichromatgelatine oder Photopolymere). Meist werden stark verdünnte Entwickler verwendet, insbesondere kolloidale Entwickler. Diese sind mit physikalischen Entwicklern eng verwandt.
- Nach der Entwicklung wird das Bild nicht erneut auf Quecksilber gelegt, sondern es kann unter Verwendung einer diffusen Lichtquelle direkt betrachtet werden (allerdings nur unter einem bestimmten Winkel).
- Bereits in frühen Jahren wurde herausgefunden (1894, Hermann Krone) dass nicht in jedem Fall ein Quecksilber-Reflektor zur Aufzeichnung einer Lippmann-Fotografie benötigt wird. Dabei wird von der Totalreflexion an der Fotoschicht Gebrauch gemacht. Das Licht tritt also durch das Fotoobjektiv, dann durch die Glas-Aufnahmeplatte hindurch, um anschließend an der Luft-Aufnahmeschicht-Grenzfläche totalreflektiert zu werden.
Literatur
- Teicher (Hrsg.): Handbuch der Fotografie. 6. Auflage. VEB Fotokinoverlag Leipzig 1974
- Kleffe, Hans: Aus der Geschichte der Fototechnik. VEB Fotokinoverlag Leipzig 1980, S. 82ff.
- Dr. med. R. Neuhauss: Die Farbenphotographie nach Lippmann's Verfahren, neue Untersuchungen und Ergebnisse. Halle a.S., Verlag von Wilhelm Knapp, 1898
Weblinks
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