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Als Shared-Cost-Dienst (Dienst mit Kostenteilung) bezeichnet man in der Telekommunikation traditionell einen Dienst, bei dem bis Anfang des Jahrzehnts das angerufene Unternehmen einen Teil des Telefonentgelts übernahm, so dass der Kunde beispielsweise statt des teuren Ferngesprächstarifs nur den günstigeren Ortstarif bezahlen musste.
Inhaltsverzeichnis
Deutschland
In Deutschland wurde die 0180-Rufnummerngasse für Shared-Cost-Dienste geschaffen. Zumindest ursprünglich, als die Ferngesprächstarife tagsüber noch teurer als die 0180er-Tarife waren, ermöglichten diese Nummern bundesweite vergünstigte Telefonkontakte zu Unternehmen, Institutionen und Behörden.
Es gibt unterschiedliche Klassen von 0180-Nummern, wobei die Ziffer nach der 0180 die Kosten für den Anrufer bestimmt; Verbindungen zu 0180-1 (ursprünglich etwa Kosten eines Ortsgesprächs zur Nebenzeit), 0180-3 (ursprünglich etwa Kosten eines Regionalgesprächs zur Nebenzeit) und 0180-5 (ursprünglich etwa Kosten eines Ferngesprächs zur Nebenzeit) werden stets zeitgetaktet (bei den meisten Telefongesellschaften mit Minutentakt) abgerechnet, bei Anrufen zu 0180-2 und 0180-4 aus dem Festnetz fällt stattdessen ein Verbindungsentgelt unabhängig von der Verbindungsdauer an.
Einsatzgebiete
Neben dem klassischen Einsatzfeld als Hotline-Rufnummern werden 0180-Rufnummern auch für das Angebot von anmeldefreiem Callthrough und als individuelle Teilnehmerrufnummern von Unified Messaging-Diensten und VoIP-Anschlüssen verwendet.
Motivation der Dienstanbieter
Heute bezieht sich die Kostenteilung nicht mehr auf das Telefonentgelt, sondern auf das Personal der Hotline – die Kunden werden zur Finanzierung der Löhne der Callcenter-Mitarbeiter mit herangezogen. Darüber hinaus werden diese Sonderrufnummern von vielen Firmen gezielt zur Abschreckung und Disziplinierung der Kunden bei Kundenkontakten eingesetzt: Das Bewusstsein, dass ein Anruf bei der Hotline teurer ist als ein Gespräch zum Handy oder nach Übersee, sorgt dafür, dass sich Kunden kurz fassen, so dass das Servicepersonal mehr Anrufe pro Stunde bewältigt und insgesamt weniger Mitarbeiter benötigt werden.
Fehlentwicklungen
Aufgrund der Liberalisierung des Telefonmarktes in Deutschland sanken die Gesprächsentgelte für Gespräche zu gewöhnlichen Teilnehmerrufnummern deutlich, während die Entgelte für die 0180-Klassen nicht entsprechend abgesenkt, sondern erhöht wurden.
Daher ist es heutzutage meist deutlich preiswerter, statt einer entsprechenden 0180-Nummer eine normale Festnetznummer anzurufen; selbst Mobilfunkrufnummern sind inzwischen preiswerter zu erreichen als die von den meisten Anbietern geschalteten 0180-5-Servicenummern. Lediglich die 0180-2-Nummern mit einem festen Verbindungsentgelt pro Anruf sind für den Anrufer aus dem Festnetz bei längeren Verbindungen vorteilhaft.
Dieser Effekt wird durch die immer mehr aufkommenden Pauschaltarife weiter verstärkt, denn sowohl von Mobiltelefonen als auch von Festnetzanschlüssen aus können heutzutage bereits viele Kunden Festnetzanschlüsse ohne zusätzliche Kosten anrufen. Besonders eklatant ist die Kostendiskrepanz bei Anrufen aus den Mobilfunknetzen, wozu meistens auch die Homezone gehört.[1]
Laut Bundesnetzagentur nicht zulässig[2] ist die seit längerer Zeit übliche Praxis von Telekommunikationsanbietern, den Diensteanbietern einen Anteil der Differenz zwischen 0180-Entgelt und den realen Kosten für das Gespräch auszuzahlen. Diese Auszahlung wird als Werbekostenzuschuss (WKZ) bezeichnet, da viele Anbieter im Gegenzug für die Auszahlung den Nummerneigentümer zur Nennung des Anbieters zusammen mit dem Tarif verpflichten, z.B. 01805-XXXXXX (14 ct/min, Anbieter). Aus dem formalen Shared-Cost-Dienst wird in diesen Fällen faktisch ein Premium-Dienst (eigentlich 0190 (alt) und 0900 (neu) Nummern in Deutschland), was bei den über 01805-Rufnummern erreichbaren Erotik-Hotlines besonders offensichtlich ist.
Zukunft als Dienst mit festen Kosten
Im Juli 2007 konstatierte die Bundesnetzagentur in ihrem Amtsblatt offiziell den verbreiteten Werbekostenzuschuss-Missbrauch und leitete aufgrund dessen ein Verfahren ein, mit dem die Zukunft der 0180-Rufnummerngasse, des Prinzips der geteilten Kosten und der Kundenkontaktdienste abgeklärt werden soll.[3]
Damit die Netzbetreiber, die Mehrwertdienst- und Call-Center-Branche das für sie lukrative Geschäft mit der 0180-Rufnummerngasse nahtlos weitestgehend zu den bisher marktüblichen, jedoch hinsichtlich dem Geteilte-Kosten-Prinzip missbräuchlichen Konditionen weiterführen können, ist nach einem Gesetzentwurf der Bundesregierung geplant, Shared-Cost-Dienste in sogenannte Feste-Kosten-Dienste umzuwandeln, womit die heutige 0180er-Bepreisung aus dem Festnetz sowie die branchenüblichen Auszahlungspraktiken beibehalten werden können. Lediglich für 0180-Anrufe aus den Mobilfunknetzen sollen Preisobergrenzen deutlich unter dem bisher marktüblichen Niveau gesetzlich festgeschrieben werden.[4]
Alternativen
Ersatzrufnummern
Im Internet finden sich Seiten, die geografische Ersatznummern für eine Reihe von 0180-Servicenummern auflisten, wobei diese z.T. selbst vom Anbieter publiziert werden, z. B. für Anrufe aus dem Ausland.[5]
032-Rufnummern
Unternehmen, die in erster Linie an einer nicht-geografischen Rufnummer mit kostengünstigem ortsunabhängigem Routing interessiert sind, steht als verbraucherfreundliche Alternative die Nutzung von 032-Rufnummern zur Verfügung, die i.d.R. wesentlich kostengünstiger durch die Verbraucher zu erreichen sind als 0180-Rufnummern.
Quellen
- ↑ teltarif.de: Sonderrufnummern aus dem Mobilfunknetz
- ↑ Regeln für die Zuteilung von Shared-Cost Rufnummern (PDF)
- ↑ heise.de: 0180 auf dem Prüfstand
- ↑ Gesetzentwurf zur Umwandlung der Shared-Cost-Dienste in Feste-Kosten-Dienste
- ↑ Liste von Telefonnummern, die sich hinter 0180-Nummern verbergen
Weblinks
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