Liturgischer Kalender (katholisch)

Liturgischer Kalender (katholisch)

Ausgangspunkt für den römisch-katholischen liturgischen Kalender (Direktorium) ist das Herrenjahr (oder Kirchenjahr) mit den zentralen Festen von Menschwerdung (Weihnachten) und Auferstehung (Ostern) des Herrn, den zugeordneten Festkreisen (Weihnachtsfestkreis mit Advent und Weihnachtszeit, Osterfestkreis mit Fasten- und Osterzeit) und der Zeit im Jahreskreis, deren Sonntage als Tage des Herrn gefeiert werden. Das Kirchenjahr beginnt am ersten Advent.

In dieses Schema eingeordnet werden weitere Feste: Herrenfeste, Marienfeste, die zahlreichen Gedenktage der Heiligen und Eigenfeste des Bistums, eines Ordens oder der jeweiligen Kirche.

Eine Leseordnung legt für jeden Tag fest, welche Schriftlesungen, Präfationen und sonstigen liturgischen Texte in der Heiligen Messe vorgetragen werden. Außerdem ist jedem Tag eine liturgische Farbe zugeordnet.

Inhaltsverzeichnis

Rangordnung

Da es im liturgischen Kalender bewegliche (Osterfestkreis) und fixe (z. B. Weihnachten) Tage gibt, kann es zu Überschneidungen an einem Tag kommen. Welche Feier dann den Vorrang hat, wird durch eine Rangordnung mit 13 Abstufungen festgelegt.

I. Hochfeste
1. Das österliche Triduum von Leiden, Tod und Auferstehung des Herrn (von der Feier des Letzten Abendmahls am Gründonnerstag bis zur zweiten Vesper des Ostersonntags).
2. Weihnachten. Erscheinung des Herrn. Christi Himmelfahrt. Pfingsten. Sonntage des Advents, der Fastenzeit (österliche Bußzeit) und der Osterzeit. Aschermittwoch. Tage in der Karwoche. Tage in der Osteroktav.
3. Hochfeste des Herrn, der Gottesmutter und jener Heiligen, die im Generalkalender verzeichnet sind. Allerseelen.
4. Die Eigen-Hochfeste für Regionen, Gemeinschaften usw., z. B. Patrozinium; Kirchweihe; Gedächtnis des Ordensgründers
II. Feste
5. Die Herrenfeste.
6. Die Sonntage in der Weihnachtszeit und die Sonntage im Jahreskreis.
7. Die Marienfeste und die Feste der Heiligen des Generalkalenders.
8. Die Eigenfeste einer Diözese oder einer Ordensgemeinschaft
9. Die Wochentage des Advents vom 17. bis 24. Dezember einschließlich. Die Wochentage der Weihnachtsoktav. Die Wochentage der Fastenzeit.
III. Gedenktage
10. Die gebotenen Gedenktage des Generalkalenders.
11. Gebotene Gedenktage des Eigenkalenders eines Bistums oder einer Ordensgemeinschaft.
12. Nicht gebotene Gedenktage.
13. Die Wochentage des Advents bis 16. Dezember einschließlich. Die Wochentage der Weihnachtszeit vom 2. Januar bis zum Samstag nach Erscheinung des Herrn. Die Wochentage der Osterzeit zwischen Osteroktav und Pfingsten. Die Wochentage im Jahreskreis.

Wird ein Hochfest von einem höherrangigen verdrängt (was vor allem in der Fastenzeit - 19./25. März - und im Advent - 8. Dezember - passieren kann), dann wird es auf den nächsten Tag verschoben, der nicht von einem Fest mit Rang 1 - 8 belegt ist. Verdrängte Feste oder Gedenktage entfallen dagegen.

So wurde z. B. im Jahr 2005 das Hochfest der Verkündigung des Herrn (25. März, Rang 3) auf den 4. April verschoben, weil Karfreitag, der auf den 25. März fiel, Karsamstag, Ostern (alle Rang 1) und die Osteroktav (Rang 2) Vorrang hatten. Am 4. April entfiel der nicht gebotene Gedenktag des hl. Isidor (Rang 12).

Generalkalender und Eigenfeiern

Die wichtigsten Feste - vor allem die des Herrenjahres, aber auch Marienfeste und die wichtigsten Heiligengedenktage - sind im Allgemeinen Römischen Kalender oder Generalkalender festgelegt und sind weltweit verbindlich. Auch exemplarische Gedenktage von Heiligen (Märtyrer, Kirchenlehrer, Jungfrauen, Ordensleute usw.) aus verschiedenen Ländern sowie die Kirchweihfeste der römischen Hauptkirchen sind dort enthalten.

Darüber hinaus gibt es Regionalkalender. Diözesen und Ordensgemeinschaften haben die Möglichkeit, den liturgischen Kalender um eigene Feiern zu erweitern, vor allem um Gedenktage von Heiligen aus dem jeweiligen Gebiet oder Orden, die nicht im Generalkalender Platz finden.

Direktorium

Der liturgische Kalender wird offiziell Direktorium genannt. Als Direktorium wird darüber hinaus auch das jährlich erscheinende Buch bezeichnet, das die katholische Liturgie eines Kirchenjahres (Messfeier und Stundengebet) für den Bereich eines Bistums oder mehrerer Bistümer regelt.

Hauptinhalt ist ein kalendarisches Verzeichnis, das für jeden Tag den Rang und Inhalt (ggfs. mehrere mögliche Alternativen) sowie die entsprechenden Schriftlesungen, Proprien, liturgischen Farben und andere Einzelheiten angibt. Dabei werden die Vorgaben des Allgemeinen Römischen Kalenders und des jeweiligen Regionalkalenders sowie die Vorschriften über das Zusammentreffen liturgischer Daten und Zeiten für den jeweiligen Tag umgesetzt.

Außerdem enthält das Direktorium umfangreiche Informationen über Charakter, Regeln und Möglichkeiten für die geprägten Zeiten, die Zeit im Jahreskreis, die Hochfeste, Feste, gebotenen und nichtgebotenen Gedenktage der Heiligen, die Sonntage, die festfreien Werktage und die Votivmessen.

Das Direktorium, meist ein kleinformatiges Buch, ist ein unentbehrliches Hilfsmittel für das geordnete gottesdienstliche Leben. So gehört es zum Inventar der Sakristei und des Pfarrbüros. Die meisten Diözesan-Direktorien sind inzwischen auch online zugänglich.

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