Ludovicus de Montesperato

Ludovicus de Montesperato
Benedikt Carpzov der Jüngere

Benedikt Carpzov der Jüngere (* 27. Mai 1595 in Wittenberg; † 30. August 1666 in Leipzig) war deutscher Strafrechtler und Hexentheoretiker. Er gilt als einer der Begründer der deutschen Rechtswissenschaft.

Inhaltsverzeichnis

Leben

Carpzov ist der Sohn von Benedikt Carpzov der Ältere aus der Familie Carpzov und wuchs in Colditz auf, wo er angehalten von seinem Vater durch Privatlehrer ausgebildet wurde. Er begann gemeinsam mit seinem Bruder Konrad Carpzov 1610 seine Studien an der Universität Wittenberg um sich der Philosophie und Jurisprudenz zu widmen. Seine Studien, die sich bald ausschließlich auf die Rechtswissenschaft bezogen, setzte er 1615 an der Universität Leipzig und 1616 an der Universität Jena fort. Nachdem er 1618 zurückgekehrt nach Wittenberg war, disputierte er unter Wolfgang Hirschbach am 3. Dezember zum Lizentiaten und promovierte am 16. Februar 1619 zum Doktor der Rechtswissenschaften.

Im April verließ er Wittenberg um eine Bildungsreise nach Italien zu unternehmen. Dort gelangte er über Venedig nach Rom, lernte dort Italienisch, reiste weiter nach Neapel, Frankreich, England und Holland. An letzteren Orte erhielt er einen Brief seines Vaters der ihm mitteilte, das ihn der Kurfürst Johann Georg I. von Sachsen eine Stelle am sächsischen Schöppenstuhl in Leipzig in Aussicht stellte. Am 25. April 1620 leistete er zu diesem Zweck seinen Amtseid, als außerordentlicher Assessor ab, wurde 1623 ordentlicher Assessor, 1632 stieg zum Senior der Einrichtung auf, wirkte ab 1636 am Oberhofgericht in Leipzig und wurde am 25. Juni 1639 Rat am Appellationsgericht.

Im August 1644 berief ihn der Kurfürst als Hof und Justizienrat nach Dresden, trat aber sein Amt nicht an weil Sigismund Finkelthaus gestorben war, daher kehrte er mit seiner Familie am 25. März 1645 nach Leipzig zurück und übernahm eine Professur an der juristischen Fakultät der Leipziger Akademie. Am 24. Februar 1648 übernahm er das Ordinariat an der juristischen Fakultät und den Vorsitz am Schöppenstuhl. In Leipzig heimisch geworden, konnte er sich einer Berufung als Geheimrat nach Dresden 1653 nicht entziehen. Als er 1661 aus Altersgründen entlassen wurde, ging er wieder zurück nach Leipzig und nahm sein Richteramt am Schöppenstuhl wieder auf. In zunehmenden Alter bekam er Stein und Gliederschmerzen, nach einem starken Durchfall, ermattete er. Auch die damalige ärztliche Kunst konnte diesen Durchfall nicht beheben, woran er unter dem Gesang der Umstehenden verstarb.

Wirken

Als eher konservativer, ordnender und zusammenfassender Autor war er vor allem bedeutend bei der Begründung eines eigenständigen deutschen Rechtssystems. Von seiner eigenen Erfahrung ausgehend, verfasste er seine Werke, die vor allem Dingen am Fall orientiert waren. Sein bekanntestes Werk ist die Practica nova Imperialis Saxonica rerum criminalium, in der er das materielle Strafrecht und das Strafprozessrecht vom Anfang des 17. Jahrhunderts darstellt, veränderte das deutsche Strafrecht und erfuhr durch dieses Buch eine umfassende und eindringliche Darstellung, dass ihm ein Jahrhundert lang fast gesetzesgleiche Autorität zukam. Sein letztes großes Werk „Processus juris in foro Saxonica“ war lange ein in der Ausbildung des Prozessrechts gültiges Lehrbuch.

Carpzov der tief in der Religiosität seiner Zeit verwurzelt war, war auch im Strafrechtsdenken stark religiös geprägt und von der Schule von Salamanca, insbesondere von Diego de Covarrubias y Leyva beeinflusst. Ein Verbrechen galt als Auflehnung, letztlich als Beleidigung Gottes selbst. So war für Carpzov der Täter nicht nur ein Rechtsbrecher, der gegen ein staatliches Verbot verstoßen, sondern auch ein Sünder, der sich gegen Gott aufgelehnt hatte. Die Strafe besaß für ihn neben der Vergeltung auch die Funktion der Abschreckung der Allgemeinheit vor dem Verbrechen. Neben der zeitbedingten Härte seiner Strafauffassung (mitten im Dreißigjährigen Krieg) sollte dennoch das Strafmaß des Rechtsbrechers gerecht ausgewogen werden.

Diesem Ziel diente u.a. eine Verfeinerung des Schuldbegriffes, eine begrenzte Anordnung der außerordentlichen Strafe sowie eine Einschränkung der rechtlichen Auslegung und Analogie. In Strafprozessen bemühte er sich darum, die Anwendung der Folter in möglichst engen Grenzen zu halten und eher einen Schuldigen freizusprechen als einen Unschuldigen zu verurteilen. In Prozessen gegen Hexen, an deren Existenz Carpzov nicht zweifelte, werden ihm eine Vielzahl von Todesurteilen nachgesagt. Allerdings ist keine einzige Beteiligung Carpzovs an einem Todesurteil gegen Hexen nachweisbar.

Familie

Benedikt Carpzov schloss zwei Ehen: Die erste Ehe am 28. August 1627 mit Regina († 14. Juni 1637 in Leipzig), der Tochter des Erbsassen auf Meuselwitz Cramer von Claußbruch. Während seiner zehnjährigen Ehe mit ihr wurden drei Söhne und zwei Töchter geboren: Benedikt Capzov, Heinrich Julius Carpzov, Benedikt Heinrich Carpzov, Regina Elisabeth Capzov und Regina Christina Carpzov.

Seine zweite Ehe ging er am 15. November 1640 mit Catarina, der Tochter des Leipziger Professors der Theologie Mauritius Burchardi ein. Aus ihrer Ehe gingen keine Kinder hervor.

Werke

  • Practica nova imperialis Saxonica rerum criminalium. Wittenberg 1635, Frankfurt/Main 1752 Nachweis zu Digitalisaten der Ausgabe 1670
  • Peinlicher sächsischer Inquisitions- und Achtsprozess. Leipzig 1638, 1733
  • Processus juris in foro Saxonica. Frankfurt/Main 1638, Jena 1657, 1708
  • Responsa juris electoralia. Leipzig 1642
  • Jurisprudentia ecclesiastica seu consistorialis. Hannover 1649, 1721
  • Jurisprudentia forensis Romano-Saxiona. Frankfurt/Main 1638, Leipzig 1721

Literatur

  • Günter Jerouschek, Wolfgang Schild; Walter Gropp (Hg.): “Benedict Carpzov. Neue Perspektiven zu einem umstrittenen sächsischen Juristen“, Tübingen 2000
  • Thomas Robisheaux: „Zur Rezeption Benedict Carpzovs im 17. Jahrhundert“ in Hexenprozesse und Gerichtspraxis Band 6 von Herbert Eiden und Rita Voltmer herausgegeben S. 527-543, Trier 2002
  • Ulrich Falk: Zur Folter im deutschen Strafprozeß. Das Regelungsmodell von Benedict Carpzov (1595 - 1666) 20. Juni, 2001 Online Version PDF Version
  • Bernhard Heitsch: Beweis und Verurteilung im Inquisitionsprozeß Benedict Carpzovs, juristische Dissertation, Göttingen 1964
  • Winfried Trusen: Benedict Carpzov und die Hexenverfolgungen, in: Recht und Kriminalität Ellen Schlüchter und Klaus Laubenthal, (Hg.), - Festschrift für Friedrich Wilhelm Krause zum 70. Geburtstag, München, 1990, S. 19-35
  • Rudolf Hoke: Die Souveränitätslehre des Benedict Carpzov, in: H. Haller (Hrsg.), Staat u. Recht. Festschrift für .G. Winkler, Wien/New York 1997
  • Tim Schaetze: Benedikt Carpzov als Dogmatiker des Privatrechts. Verlag Shaker, Aachen, 1999 ISBN 3826558790
  • Christian von Bar, Peter Dopffel: Deutsches internationales Privatrecht im 16. Und 17. Jahrhundert. Verlag Mohr Siebeck, Tübingen, 1995, S. 300-410, ISBN 3161464486
  • Fritz Roth: Restlose Auswertung von Leichenpredigten und Personalschriften für genealogische und kulturhistorische Zwecke. Bd. 4 R 3329

Fachlexika

Weblinks


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