- Löser
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Ein Löser war im orientalischen Recht ein Mensch, der das Eigentum einer Sippe auslöst (3. Mose 25,25) oder einen Menschen aus Schuldknechtschaft (3. Mose 25,48) oder Blutrache (4. Mose 35,12; 5. Mose 19,6) erlöst oder eine kinderlose Witwe heiratet (Rut 3,9.12; 4,1.3.6).
Sach- und Worterklärungen zur Lutherbibel 1984, Stichwort „Erlöser“
Kategorie:- Altorientalische Rechtsgeschichte
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